hier: Verfahren bei Anwendung der Straßenbeitragssatzung
Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, vor Anwendung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg folgendes Verfahren durchzuführen:
1.
Es wird
eine Straßen- und Gehwegeliste mit der jeweils aktuellen Eingruppierung gemäß §
3 (Anteil der Stadt Friedberg) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Friedberg
erstellt und auf der Homepage der Stadt Friedberg, für alle Bürger frei
zugänglich, veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich.
2.
Es wird
eine Prioritätenliste aller Straßen und Gehwege erstellt, aus der der Zustand
im Hinblick auf Erneuerung, Umbau, Zeitrahmen und prozentuelle Beteiligung der
Anlieger ersichtlich ist. Sie ist für mindestens 5 Jahre im Voraus zu erstellen
und fortlaufend jährlich anzupassen. Die Liste ist auf der Homepage der Stadt
Friedberg für alle Bürger frei zugänglich einzustellen.
3.
Bei
Anwendung der Straßenbeitragssatzung ist rechtzeitig vor Ausschreibung der
Baumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen, in der den Betroffenen die
Planung, die Kostenschätzung und die Dauer der Maßnahme erläutert werden.
Hierbei soll den Beitragspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten noch Anregungen und Wünsche einzubringen.
Die Entscheidung der Stadt Friedberg bezüglich der Anregungen und Wünsche ist
den Anliegern vor der Ausschreibung schriftlich mitzuteilen.