Betreff
Bebauungsplan Nr. 30 "Zuckerfabrik", Teil I, 2. Änderung in Friedberg - Kernstadt hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2015
Vorlage
11-16/1157
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 2. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit § 81 (3) S.1 HBO als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gem. § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 2. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Am 19.02.2015 wurden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die Änderung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 2. Änderung in Friedberg - Kernstadt beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 02.03.2015 bis einschließlich 02.04.2015 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.

Auch seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Anregungen zur Planung geäußert;  ergänzt wurde lediglich ein Hinweis der Archäologischen Denkmalpflege. Der Bebauungsplan kann somit als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.