Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
(1)
Der Magistrat
wird beauftragt der Musikschule umgehend einen Gewährsvertrag 2015 anzubieten.
Er soll 2/3 der Mittel aus den Leistungen der letzten Jahre (76.183 €, Zusch.
f. laufende Zwecke, Kostenstelle 4.300000), rund 50.789 Euro umfassen und nach Haushaltsgenehmigung
HH 2015 ausgezahlt werden.
(2)
Die restlichen
Mittel (1/3) der Ansätze der letzten Jahre sollen der Musikschule in Aussicht
gestellt werden, für den Fall dass der Haupt- und Finanzausschuss dies nach
Bewertung der Unterlagen aus Top 3 und eines genehmigten Haushalts 2015
freigibt.
(3)
Der Magistrat
wird beauftragt dem Haupt- & Finanzausschuss bis zu den Haushaltsberatungen
des H&F im Februar 2015 vorzulegen, warum er der Auffassung ist, dass die
Musikschule einen Teil der Zuschüsse der letzten Jahre nicht mehr für die
Aufrechterhaltung des derzeitigen Unterrichtsumfanges, der Sozialbezuschussung
und der erforderlichen Verwaltung benötigt.