Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 "Tepler Straße/Am Dachspfad", Teil II in Friedberg - Kernstadt hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2014
Vorlage
11-16/1040
Aktenzeichen
60/1-hc/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 86 "Tepler Straße/Am Dachspfad", Teil II wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gem. § 9 (4) BauGB i.V. mit § 81 (3) S.1 HBO als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gem. § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 86 "Tepler Straße/Am Dachspfad", Teil II wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

I.              Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.6.2014 den Beschluss zur Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 86 „Tepler Straße/Am Dachspfad“, Teil II in Friedberg – Kernstadt gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Diese Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 16.6.2014 bis einschließlich 18.7.2014. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Offenlegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

II.             Als Ergebnis dieser Beteiligung ist festzuhalten:

 

-       Bürger haben sich zu der Planung nicht geäußert bzw. Anregungen vorgetragen.

-       Auch von den Behörden wurden keine Anregungen vorgetragen, die Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplans haben

-       Ein Teil der Behörden hat mit Hinweisen geantwortet, für die es lediglich einer Klarstellung gegenüber der stellungnehmenden Behörde oder redaktionelle Änderungen am Bebauungsplanentwurf bedarf.

-       Wichtige Hinweise kamen von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Thema Bodenschutz.

 

III.            Zu den Klarstellungen und den redaktionellen Änderungen im Einzelnen:

 

-      Das Polizeipräsidium Mittelhessen fordert weiterhin allgemein, dass auf den Baugrundstücken genügend Stellplätze geschaffen werden. Dies ist gewährleistet: Mit den zukünftigen Bauherren wurde der jeweilige Stellplatzbedarf aufgrund der aktuellen Stellplatzsatzung gemeinsam ermittelt und die Möglichkeit der Realisierung der Stellplätze auf den Baugrundstücken geprüft – und die erforderlichen Flächen im Bebauungsplan festgesetzt.

-      Das Kreisbauamt weist darauf hin, dass in der Legende des Bebauungsplans die Geschosszahl aufgeführt wird, diese aber nicht im Plan zu finden sind – dies wurde selbstverständlich nachgeholt.

-      Der Kreis und der RP äußern sich zu Korrekturen an den Hinweisen im Bebauungsplan (Adressen zuständiger Behörden, korrektes Zitieren von Schutzgebietsverordnungen).

 

IV.           Die für den Bodenschutz zuständige Dienststelle beim Regierungspräsidium Darmstadt  hat in ihrer Stellungnahme – wie in den anderen Planverfahren der Housing Area auch - weitergehende Untersuchungen zu diesem Thema gefordert. Kurz danach wurde von der Behörde festgestellt, dass durch die umfangreichen Abbruchmaßnahmen mit dem aufwändigen Recycling des Abbruchmaterials erhebliche Schäden an der Struktur des Bodens erfolgten. Daraufhin wurde dem Eigentümer des Areals – der Friedberger Wohnungsbaugesellschaft – auferlegt, eine detaillierte Bodenuntersuchung erstellen zu lassen.

Dieses Sachverständigengutachten liegt mittlerweile vor. Die für das Bebauungsplanverfahren – bzw. für die Bauherren bei der Bauplanung - wichtigen Inhalte des Gutachtens wurden jeweils in den Bebauungsplan (unter HINWEISE), in die Begründung und in den Umweltbericht aufgenommen. Damit ist auch der Forderung des RP nach einer detaillierteren Auseinandersetzung mit dem Thema entsprochen

 

V.            Da zu diesem Bebauungsplanentwurf keine Anregungen vorgetragen wurden, über die ein Beschluss herbeigeführt werden müsste, kann nunmehr zu dem vorliegenden Planentwurf mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und mit den gem. § 9 (4) BauGB i.V. mit § 81 (1) HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (siehe Anlage 1 der Vorlage) der Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB gefasst werden. Ebenfalls beschlossen wird der vorliegende Entwurf der Begründung (siehe Anlage 2 der Vorlage) mit dem beigefügten Umweltbericht (siehe Anlage 3 der Vorlage).