Beschlussentwurf:
Den Jahresbericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Friedberg zum
31.12.2011 gem. § 5 Pos. 11 des Eigenbetriebsgesetzes in der von der Firma
Schüllermann und Partner AG, geprüften Fassung sowie den Lagebereicht der
Betriebsleitung wird wie vorliegend festgestellt und der Jahresgewinn auf neue
Rechnung vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde von der Firma
Schüllermann und Partner AG, geprüft.
Aus dem Bericht ist zu ersehen, dass die Prüfung zu keinen
Beanstandungen geführt hat. Für den Jahresabschluss 2011 wird von der
Prüfungsgesellschaft der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt und
bescheinigt, dass die Bücher und das Belegwesen geordnet und beweiskräftig
sind.
Das Wirtschaftsjahr 2011 wurde mit einem Gewinn in Höhe von 24.879,89 €
abgeschlossen, der sich auf die Wirtschaftszweige wie folgt verteilt:
Abwasserbeseitigung: Gewinn 141.371,19 €
Abfallbeseitigung: Verlust 116.491,30 €
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresgewinn im Bereich
Abwasserbeseitigung in die Rücklagen einzustellen und den Jahresverlust der
Abfallbeseitigung aus dem Gewinnvortrag zu tilgen.