Betreff
Anfrage der FDP-Fraktion vom 01. Oktober 2014, hier: Altstadtsanierung in Friedberg
Vorlage
11-16/1021
Art
Anfrage

Anfrage:

 

Für die FDP-Fraktion ergeben sich aktuell folgende Fragen:

 

1.   Gibt es eine vertraglich und / oder gesetzlich festgelegte Pflicht der Stadt Friedberg, die Sanierungsmaßnahme zu einem bestimmten Termin zum Abschluss zu bringen?

 

2.   Wenn ja: zu welchem Termin muss die Maßnahme förmlich abgeschlossen werden?

 

3.   Wenn nein: gibt es seitens übergeordneter Behörden/Dienststellen die Möglichkeit die Stadt Friedberg dennoch zu einem förmlichen Abschluss zu bewegen oder gar zu zwingen?