Betreff
Anfrage der FDP-Fraktion vom 01. Oktober 2014, hier: Altstadtsanierung in Friedberg
Vorlage
11-16/1021
Art
Anfrage
Anfrage:
Für die FDP-Fraktion
ergeben sich aktuell folgende Fragen:
1.
Gibt es
eine vertraglich und / oder gesetzlich festgelegte Pflicht der Stadt Friedberg,
die Sanierungsmaßnahme zu einem bestimmten Termin zum Abschluss zu bringen?
2.
Wenn ja:
zu welchem Termin muss die Maßnahme förmlich abgeschlossen werden?
3.
Wenn
nein: gibt es seitens übergeordneter Behörden/Dienststellen die Möglichkeit die
Stadt Friedberg dennoch zu einem förmlichen Abschluss zu bewegen oder gar zu
zwingen?