Anfrage:
Vor diesem Hintergrund
bittet die CDU-Fraktion den Magistrat um die Beantwortung folgender
Anfragen mit Bezug auf das
förmliche Sanierungsgebiet Altstadtsanierung:
1. Wie
hoch ist der bislang getätigte und der geplante Aufwand für die Erweiterung
oder Verbesserung der Verkehrsanlagen i.S.v. §§ 154 II a, 127 II 1 - 3 BauGB
seit Sanierungsbeginn (bitte nachvollziehbar aufschlüsseln)?
2. Wie
hat sich die Gesamtheit der Bodenwerte seit der Aussicht auf Sanierung
entwickelt? Um welchen Betrag wäre die Gesamtheit der Bodenwerte geringer, wenn
keine Sanierung stattgefunden hätte (bitte jeweils überschlägig und ohne
Anwendung des Niedersachsen-Verfahrens oder der Bodenrichtwerte)?
3. Bitte
erläutern Sie die bislang im Falle vorzeitiger Abgeschlossenheitserklärungen verwendete
Methode zur Berechnung der Ausgleichsbeträge verständlich und nachvollziehbar, bitte
zeigen Sie die dabei die zur Anwendung kommenden Bewertungs- und Rechengänge an
jeweils einem beispielhaft gebildeten Grundstücks aus jeder Zone.
4. Wie hoch ist der Gesamtaufwand für die
Einzelermittlungen der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen, welche im Falle
einer Satzung über sog. kleine Erschließungsbeiträge entfallen würde?
5. Wofür wurden die Sanierungsmittel bislang
verwendet und welche weiteren Verwendungsabsichten bestehen (bitte
aufschlüsseln mit Darstellung insbesondere der Leistungen an die
Sanierungstreuhänderin)?
6. Gibt es nach Einschätzung des Magistrats
Aussicht für die Grundstückseigentümer, dass nach der Schlussrechnung
Überschüsse verbleiben, die an sie erstattet werden?