Betreff
Anfrage der CDU-Fraktion vom 29. September 2014, hier: Altstadtsanierung
Vorlage
11-16/1017
Art
Anfrage

Anfrage:

 

 

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion den Magistrat um die Beantwortung folgender

Anfragen mit Bezug auf das förmliche Sanierungsgebiet Altstadtsanierung:

 

1.  Wie hoch ist der bislang getätigte und der geplante Aufwand für die Erweiterung oder Verbesserung der Verkehrsanlagen i.S.v. §§ 154 II a, 127 II 1 - 3 BauGB seit Sanierungsbeginn (bitte nachvollziehbar aufschlüsseln)?

 

2.  Wie hat sich die Gesamtheit der Bodenwerte seit der Aussicht auf Sanierung entwickelt? Um welchen Betrag wäre die Gesamtheit der Bodenwerte geringer, wenn keine Sanierung stattgefunden hätte (bitte jeweils überschlägig und ohne Anwendung des Niedersachsen-Verfahrens oder der Bodenrichtwerte)?

 

3.  Bitte erläutern Sie die bislang im Falle vorzeitiger Abgeschlossenheitserklärungen verwendete Methode zur Berechnung der Ausgleichsbeträge verständlich und nachvollziehbar, bitte zeigen Sie die dabei die zur Anwendung kommenden Bewertungs- und Rechengänge an jeweils einem beispielhaft gebildeten Grundstücks aus jeder Zone.

 

4. Wie hoch ist der Gesamtaufwand für die Einzelermittlungen der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen, welche im Falle einer Satzung über sog. kleine Erschließungsbeiträge entfallen würde?

 

5. Wofür wurden die Sanierungsmittel bislang verwendet und welche weiteren Verwendungsabsichten bestehen (bitte aufschlüsseln mit Darstellung insbesondere der Leistungen an die Sanierungstreuhänderin)?

 

6. Gibt es nach Einschätzung des Magistrats Aussicht für die Grundstückseigentümer, dass nach der Schlussrechnung Überschüsse verbleiben, die an sie erstattet werden?