Beschlussentwurf:
1. Der Teilbereich der Wilhelm-Leuschner-Straße
(im Abschnitt der Kettelerstraße bis Friedrich-Ebert-Straße wird nach den
Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes (§ 5) umgewidmet. Der öffentliche
Charakter ist beizubehalten, da eine fuß- und radläufige Verbindung
sicherzustellen ist.
2. Mit der Technischen Hochschule Mittelhessen
(THM) ist eine Vereinbarung bezüglich der Ausgestaltung des Bereiches und der
Übernahme der Kosten durch die THM abzuschließen.
3. Die Verkehrssicherungspflicht ist auf die
Technische Hochschule Mittelhessen zu übertragen.
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am
25.02.2010 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP zur Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße im Bereich der Technischen
Hochschule Mittelhessen in den Ausschuss für Bauwesen, Planung und Umwelt, den
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie in den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.
Der Ausschuss für Bauwesen, Planung
und Umwelt hat die Beratung am 10.03.2010 solange zurückgestellt, „bis erste
Ergebnisse der Gespräche mit der Technischen Hochschule Mittelhessen vorliegen.“
Da nach den Bestimmungen des
Hessischen Straßengesetztes (HStrG) vor einer beabsichtigten Einziehung
das Verkehrsbedürfnis zu untersuchen ist, wurde im Teilbereich der
Wilhelm-Leuschner-Straße (W-L-S) der Abschnitt von der Ketteler Straße bis zur
Friedrich-Ebert-Straße in einer Erprobungsphase als Campus ausgewiesen. Die
Straßenverkehrsbehörde hatte deshalb vor, die Erprobungsphase im Zeitraum von
Mai 2012 bis Dezember 2012 / Januar 2013 umzusetzen.
Bedingt durch die Sanierungsmaßnahme
der Saarstraße (B275) musste zeitweise der gesperrte Bereich wieder geöffnet
werden, da hierfür ein Verkehrsbedürfnis für Linienbusse, aber auch für den
allgemeinen Verkehr als Umleitung bestand. Dies hatte zur Folge, dass sich der
Erprobungszeitraum um mehrere Monate verlängerte.
Folgende Behörden wurden angehört:
1. Polizeidirektion Wetterau, Regionaler
Verkehrsdienst
2. Hessen Mobil
3. Verkehrsgesellschaft Oberhessen
4. Feuerwehr Friedberg
Ergebnisse
der Anhörung:
Polizeidirektion: Seitens der Polizei
wurden hinsichtlich der Einziehung (Entwidmung) des
Teilbereichs
Bedenken geäußert. Die Polizei sieht im genannten Bereich
ein
eingeschränktes Verkehrsbedürfnis.
Hessen
Mobil: In einem gemeinsamen Gespräch am 13.12.2011 unter Beteiligung
des Stadtbauamtes,
VGO und der
Straßenverkehrsbehörde wurden seitens Hessen Mobil keine Bedenken
bezüglich der
geplanten Verkehrsführung geäußert.
Verkehrsgesellschaft: Seitens
der VGO wurde in einem gemeinsamen Gespräch am 22.11.2011 unter
Beteiligung des
Stadtbauamtes und der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken
hinsichtlich
der geplanten Verkehrsführung geäußert.
Feuerwehr: Folgende Bedenken wurden
seitens der Feuerwehr der Stadt Friedberg geäußert:
-
Zeitverzögerung
bei der Menschenrettung an den Liegenschaften
Wilhelm-Leuschner-Straße 12
-
Parkende
Pkws im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (vor den Pollern)
-
Bei
Nutzung der Drehleiter, bzw. generelles Leitern am neuen THM-Gebäude müssen
die Poller entfernt werden
Folgende
Bedenken kamen von den anliegenden / umliegenden Bewohnern:
1.
AOK Hessen, Schützenrain: Einbahnstraßenreglung
Ketteler Straße.
2.
Anwohnerin Königsberger Straße: -Schulwegesicherung-
Hinweis an die Verkehrsteilnehmer
3.
Anwohner Am Edelspfad: >Mehrbelastung
der Nebenstraße
- >Parkplatzsituation der
Studenten,
>Sichere Überquerung im Bereich Am
Edelspfad für Schüler der A-R-S
Folgendes
wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde unternommen:
Die Bedenken und die konstruktive
Kritik der Bewohner wurden in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Als Reaktion auf die Bedenken aus der
Bevölkerung wurde die Einbahnstraßenreglung in der Kettelerstraße zwischen der
„Wilhelm-Leuschner-Straße“ und der Straße „Am Edelspfad“ umgedreht. Im
Einmündungsbereich Am Edelspfad - kommend von der Kettelerstraße - wurde das
Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ mit dem Zusatz „SCHULE“ angeordnet.
An verschieden Markierungsterminen
wurden die Parkflächen der neuen Verkehrssituation angepasst, so dass die Zu-
und Abfahrt der privaten Grundstücke wieder uneingeschränkt nutzbar waren.
Für die Feuerwehr wurde auf beiden
Seiten des abgesperrten Bereiches das Schild „Feuerwehrzufahrt“ angebracht,
welches auch ein Absolutes Haltverbot beinhaltet. Damit konnte den Forderungen
der Feuerwehr Rechnung getragen werden.
Im September 2013 haben 51 Anwohner in
einem Schreiben eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich „Am
Edelspfad / Kettelerstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße“ gefordert und
gleichzeitig die Sperrung des Teilbereiches der Wilhelm-Leuschner-Straße als
problematisch angesehen.
Nach Anberaumung eines nochmaligen
Behördentermins wurden die Anlieger der betroffenen Bereiche zu einem Gespräch
(Bürgerinformation) eingeladen. Diese Veranstaltung fand am 18.12.2013 statt.
Insgesamt 17 Anlieger (auch Elternvertreter der Adolf-Reichwein-Schule und der
Technischen Hochschule) haben hieran teilgenommen. An dieser Veranstaltung
konnten die Vorbehalte größtenteils nicht ausgeräumt werden.
Aus diesem Grunde wurde die Zusage
erteilt, einen unabhängigen Verkehrsplaner (IMB-Plan) mit der Begutachtung der
verkehrlichen Situation zu beauftragen, um ggfs. weiteres Optimierungspotential
zu untersuchen.
Am 02.07.2014 wurde in einer weiteren
Informationsveranstaltung den Anliegern der betroffenen Bereiche (hieran
teilgenommen haben 13 Anwohner und Vertreter der THM) die Ergebnisse aus der
Untersuchung vorgestellt,
Es
ist festzuhalten, dass die Ergebnisse aus der Untersuchung der Verkehrsplaner
mit den eigenen Untersuchungen der Straßenverkehrsbehörde korrespondieren.
Als zusätzliche Option schlagen die
Verkehrsplaner eine „Umkehrung“ der Einbahnstraße im Teilbereich des
Schützenrains (im Abschnitt Saarstraße bis Kettelerstraße) vor. Diese
Möglichkeit ist von anwesenden Anliegern überwiegend abgelehnt worden, da dies
zwar eine geringe Minderbelastung der Anlieger „Am Edelspfad“ darstellt, die
Anlieger in der Wilhelm-Leuschner-Straße hierdurch aber mehrbelastet werden.
Nach Überprüfung wird diese Option
daher von der Straßenverkehrsbehörde nicht weiterverfolgt.
Es erfolgt der Hinweis, dass die
Verkehrssituation von den anwesenden Anwohnern auch weiterhin überwiegend als
problematisch angesehen wird. Die Bedenken konnten nicht bzw. nur teilweise
ausgeräumt werden.
Nach
Abwägung aller Kriterien und gemachten Erfahrungen in der nunmehr über
zweijährigen Erprobungsphase kann seitens der Straßenverkehrsbehörde
festgehalten werden, dass im vorgesehenen Bereich des Campus auch weiterhin ein
eingeschränktes Verkehrsbedürfnis -in
form einer rad- und fußläufigen Verbindung-
besteht.
Deshalb
wird unsererseits empfohlen
(mit dem Hinweis, dass ein erforderliches Umwidmungsverfahren eine
Allgemeinverfügung darstellt, die durch Einlegung eines Rechtsbehelfes
angreifbar ist):
1. den Teilbereich nach den Bestimmungen
des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) umzuwidmen (§ 5). Der öffentliche
Charakter sollte hierbei bestehen bleiben, indem eine Verbindung für Fußgänger
und Radfahrer sicherzustellen ist. Für Fahrzeugverkehre ist der Bereich ansonsten
zu sperren.
2. mit der THM sollte eine Vereinbarung
bezüglich der Ausgestaltung des Bereichs und der Übernahme der Kosten für die
Umgestaltung vereinbart werden, wobei die THM Ihre grundsätzliche Bereitschaft
bereits erklärt hat.
3. die Verkehrssicherungspflicht auf die
Technische Hochschule Mittelhessen zu übertragen.