Betreff
Campus der Technischen Hochschule Mittelhessen im Teilbereich der Wilhelm-Leuschner-Straße – Einleitung eines Umwidmungsverfahrens
Vorlage
11-16/0979
Aktenzeichen
32/0-Schl.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Teilbereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (im Abschnitt der Kettelerstraße bis Friedrich-Ebert-Straße wird nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes (§ 5) umgewidmet. Der öffentliche Charakter ist beizubehalten, da eine fuß- und radläufige Verbindung sicherzustellen ist.

 

2.  Mit der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) ist eine Vereinbarung bezüglich der Ausgestaltung des Bereiches und der Übernahme der Kosten durch die THM abzuschließen.

 

3.  Die Verkehrssicherungspflicht ist auf die Technische Hochschule Mittelhessen zu übertragen.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.02.2010 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße im Bereich der Technischen Hochschule Mittelhessen in den Ausschuss für Bauwesen, Planung und Umwelt, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Der Ausschuss für Bauwesen, Planung und Umwelt hat die Beratung am 10.03.2010 solange zurückgestellt, „bis erste Ergebnisse der Gespräche mit der Technischen Hochschule Mittelhessen vorliegen.“

Da nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetztes (HStrG) vor einer beabsichtigten Einziehung das Verkehrsbedürfnis zu untersuchen ist, wurde im Teilbereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (W-L-S) der Abschnitt von der Ketteler Straße bis zur Friedrich-Ebert-Straße in einer Erprobungsphase als Campus ausgewiesen. Die Straßenverkehrsbehörde hatte deshalb vor, die Erprobungsphase im Zeitraum von Mai 2012 bis Dezember 2012 / Januar 2013 umzusetzen.

 

Bedingt durch die Sanierungsmaßnahme der Saarstraße (B275) musste zeitweise der gesperrte Bereich wieder geöffnet werden, da hierfür ein Verkehrsbedürfnis für Linienbusse, aber auch für den allgemeinen Verkehr als Umleitung bestand. Dies hatte zur Folge, dass sich der Erprobungszeitraum um mehrere Monate verlängerte.

 

Folgende Behörden wurden angehört:

1.   Polizeidirektion Wetterau, Regionaler Verkehrsdienst

2.   Hessen Mobil

3.   Verkehrsgesellschaft Oberhessen

4.   Feuerwehr Friedberg

 

Ergebnisse der Anhörung:

 

Polizeidirektion:          Seitens der Polizei wurden hinsichtlich der Einziehung (Entwidmung) des
                                 Teilbereichs Bedenken geäußert. Die Polizei sieht im genannten Bereich
                                 ein eingeschränktes Verkehrsbedürfnis.

Hessen Mobil:            In einem gemeinsamen Gespräch am 13.12.2011 unter Beteiligung des Stadtbauamtes,

                                 VGO und der Straßenverkehrsbehörde wurden seitens Hessen Mobil keine Bedenken

                                 bezüglich der geplanten Verkehrsführung geäußert.

Verkehrsgesellschaft: Seitens der VGO wurde in einem gemeinsamen Gespräch am 22.11.2011 unter

                                 Beteiligung des Stadtbauamtes und der Straßenverkehrsbehörde keine Bedenken

                                 hinsichtlich der geplanten Verkehrsführung geäußert.

Feuerwehr:                 Folgende Bedenken wurden seitens der Feuerwehr der Stadt Friedberg geäußert:

-     Zeitverzögerung bei der Menschenrettung an den Liegenschaften

Wilhelm-Leuschner-Straße 12

-     Parkende Pkws im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße (vor den Pollern)

-     Bei Nutzung der Drehleiter, bzw. generelles Leitern am neuen THM-Gebäude müssen

die Poller  entfernt werden

 

Folgende Bedenken kamen von den anliegenden / umliegenden Bewohnern:

 

1.     AOK Hessen, Schützenrain:                   Einbahnstraßenreglung Ketteler Straße.

2.     Anwohnerin Königsberger Straße:            -Schulwegesicherung-

                                                         Hinweis an die Verkehrsteilnehmer

3.     Anwohner Am Edelspfad:                       >Mehrbelastung der Nebenstraße                                                                                 -    >Parkplatzsituation der Studenten,
                                                           >Sichere Überquerung im Bereich Am
                                                           Edelspfad für Schüler der A-R-S

 

Folgendes wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde unternommen:

 

Die Bedenken und die konstruktive Kritik der Bewohner wurden in die Entscheidungsfindung eingebunden.

 

Als Reaktion auf die Bedenken aus der Bevölkerung wurde die Einbahnstraßenreglung in der Kettelerstraße zwischen der „Wilhelm-Leuschner-Straße“ und der Straße „Am Edelspfad“ umgedreht. Im Einmündungsbereich Am Edelspfad - kommend von der Kettelerstraße - wurde das Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ mit dem Zusatz „SCHULE“ angeordnet.

 

An verschieden Markierungsterminen wurden die Parkflächen der neuen Verkehrssituation angepasst, so dass die Zu- und Abfahrt der privaten Grundstücke wieder uneingeschränkt nutzbar waren.

Für die Feuerwehr wurde auf beiden Seiten des abgesperrten Bereiches das Schild „Feuerwehrzufahrt“ angebracht, welches auch ein Absolutes Haltverbot beinhaltet. Damit konnte den Forderungen der Feuerwehr Rechnung getragen werden.

 

Im September 2013 haben 51 Anwohner in einem Schreiben eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich „Am Edelspfad / Kettelerstraße / Wilhelm-Leuschner-Straße“ gefordert und gleichzeitig die Sperrung des Teilbereiches der Wilhelm-Leuschner-Straße als problematisch angesehen.

 

Nach Anberaumung eines nochmaligen Behördentermins wurden die Anlieger der betroffenen Bereiche zu einem Gespräch (Bürgerinformation) eingeladen. Diese Veranstaltung fand am 18.12.2013 statt. Insgesamt 17 Anlieger (auch Elternvertreter der Adolf-Reichwein-Schule und der Technischen Hochschule) haben hieran teilgenommen. An dieser Veranstaltung konnten die Vorbehalte größtenteils nicht ausgeräumt werden.

Aus diesem Grunde wurde die Zusage erteilt, einen unabhängigen Verkehrsplaner (IMB-Plan) mit der Begutachtung der verkehrlichen Situation zu beauftragen, um ggfs. weiteres Optimierungspotential zu untersuchen.

Am 02.07.2014 wurde in einer weiteren Informationsveranstaltung den Anliegern der betroffenen Bereiche (hieran teilgenommen haben 13 Anwohner und Vertreter der THM) die Ergebnisse aus der Untersuchung vorgestellt,

 

Es ist festzuhalten, dass die Ergebnisse aus der Untersuchung der Verkehrsplaner mit den eigenen Untersuchungen der Straßenverkehrsbehörde korrespondieren.

Als zusätzliche Option schlagen die Verkehrsplaner eine „Umkehrung“ der Einbahnstraße im Teilbereich des Schützenrains (im Abschnitt Saarstraße bis Kettelerstraße) vor. Diese Möglichkeit ist von anwesenden Anliegern überwiegend abgelehnt worden, da dies zwar eine geringe Minderbelastung der Anlieger „Am Edelspfad“ darstellt, die Anlieger in der Wilhelm-Leuschner-Straße hierdurch aber mehrbelastet werden.

Nach Überprüfung wird diese Option daher von der Straßenverkehrsbehörde nicht weiterverfolgt.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass die Verkehrssituation von den anwesenden Anwohnern auch weiterhin überwiegend als problematisch angesehen wird. Die Bedenken konnten nicht bzw. nur teilweise ausgeräumt werden.

 

Nach Abwägung aller Kriterien und gemachten Erfahrungen in der nunmehr über zweijährigen Erprobungsphase kann seitens der Straßenverkehrsbehörde festgehalten werden, dass im vorgesehenen Bereich des Campus auch weiterhin ein eingeschränktes Verkehrsbedürfnis  -in form einer rad- und fußläufigen Verbindung-   besteht.

 

Deshalb wird unsererseits empfohlen (mit dem Hinweis, dass ein erforderliches Umwidmungsverfahren eine Allgemeinverfügung darstellt, die durch Einlegung eines Rechtsbehelfes angreifbar ist):

 

1.   den Teilbereich nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) umzuwidmen (§ 5). Der öffentliche Charakter sollte hierbei bestehen bleiben, indem eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer sicherzustellen ist. Für Fahrzeugverkehre ist der Bereich ansonsten zu sperren.

 

2.   mit der THM sollte eine Vereinbarung bezüglich der Ausgestaltung des Bereichs und der Übernahme der Kosten für die Umgestaltung vereinbart werden, wobei die THM Ihre grundsätzliche Bereitschaft bereits erklärt hat.

 

3.   die Verkehrssicherungspflicht auf die Technische Hochschule Mittelhessen zu übertragen.