Beschlussentwurf:
A) Behandlung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)
Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.05.2014
Beschlussvorschlag zu 1):
Die Hinweise zur Lage des Plangebietes im
Heilquellenschutzgebiet werden im Bebauungsplan ergänzt.
Anmerkung zu 2):
Die genannten Auflagen und Bedingungen werden durch die
Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Eine Veränderung des Geländeniveaus
ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag zu 3):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Anmerkungen:
- Das Plangebiet wird bereits
seit Jahrzehnten als Kleingartengebiet genutzt.
- Im Zuge des Radwegeneubaus
wird ein Bodengutachten erarbeitet.
- Eine Befestigung des Radweges
mit einer wassergebundenen Decke ist nicht vorgesehen. Durch das geplante
Quergefälle des Radweges wird das Niederschlagswasser in die seitlichen
Grünflächen abgeleitet und kann dort versickern.
Stellungnahme
der OVAG vom 19.05.2014
Beschlussvorschlag:
Die Lage der 20 kV-Freileitung wird einschließlich
Schutzstreifen im Bebauungsplan dargestellt.
Stellungnahme
von Hessen Mobil vom 21.05.14:
Beschlussvorschlag zu 1):
Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil
wird getroffen, sobald die Detailplanung vorliegt.
Anmerkung zu 2):
Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung
des Radweges nicht vorgesehen.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
1.
Der vorliegende
Bebauungsplanentwurf Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung in Friedberg -
Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der vorliegende Entwurf der
Begründung des Bebauungsplanes Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung, 1. Änderung in
Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
I. Am 10.04.2014 wurde von der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung, in Friedberg - Kernstadt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in
der Zeit vom 22.04.2014 bis einschließlich 23.05.2014 öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beteiligt.
II.
Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzustellen:
- Anregungen von Bürgern sind während der
Offenlage nicht eingegangen.
-
Seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gab es folgende Anregungen und Hinweise:
-
vom Regierungspräsidium Darmstadt - Hinweise zum
Grundwasserschutz, die im Bebauungsplan ergänzt wurden,
-
von der OVAG – Hinweise bezüglich der vorhandenen 20-kV
Leitung, die einschließlich Schutzstreifen in der Planzeichnung dargestellt
wurden,
-
von Hessen Mobil, die aufgrund der Lage des Radweges in der
Bauverbotszone eine entsprechende Detailabstimmung der Planung und eine vertragliche
Vereinbarung verlangen, die erfolgen soll, sobald die konkrete Detailplanung
vorliegt.
III. Die
vorgenommenen Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes berühren nicht die
Grundzüge der Planung, sodass eine zweite Offenlage nicht erforderlich ist.
Der
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB kann somit gefasst werden.