Betreff
Bebauungsplan Nr. Fr A6 "Viehweide", 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2014
Vorlage
11-16/0947
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22.05.2014

 

Beschlussvorschlag zu 1):

Die Hinweise zur Lage des Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet werden im Bebauungsplan ergänzt.

 

Anmerkung zu 2):

Die genannten Auflagen und Bedingungen werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag zu 3):

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkungen:

  1. Das Plangebiet wird bereits seit Jahrzehnten als Kleingartengebiet genutzt.
  2. Im Zuge des Radwegeneubaus wird ein Bodengutachten erarbeitet.
  3. Eine Befestigung des Radweges mit einer wassergebundenen Decke ist nicht vorgesehen. Durch das geplante Quergefälle des Radweges wird das Niederschlagswasser in die seitlichen Grünflächen abgeleitet und kann dort versickern.

 

Stellungnahme der OVAG vom 19.05.2014

 

Beschlussvorschlag:

Die Lage der 20 kV-Freileitung wird einschließlich Schutzstreifen im Bebauungsplan dargestellt.

 

 

Stellungnahme von Hessen Mobil vom 21.05.14:

 

Beschlussvorschlag zu 1):

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Hessen Mobil wird getroffen, sobald die Detailplanung vorliegt.

 

Anmerkung zu 2):

Eine Veränderung des Geländeniveaus ist durch die Planung des Radweges nicht vorgesehen.

 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

I.    Am 10.04.2014 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. Fr A6 „Viehweide“, 1. Änderung, in Friedberg - Kernstadt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 22.04.2014 bis einschließlich 23.05.2014 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

 

II.   Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzustellen:

      - Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.

 

-       Seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gab es folgende Anregungen und Hinweise:

-       vom Regierungspräsidium Darmstadt - Hinweise zum Grundwasserschutz, die im Bebauungsplan ergänzt wurden,

-       von der OVAG – Hinweise bezüglich der vorhandenen 20-kV Leitung, die einschließlich Schutzstreifen in der Planzeichnung dargestellt wurden,

-       von Hessen Mobil, die aufgrund der Lage des Radweges in der Bauverbotszone eine entsprechende Detailabstimmung der Planung und eine vertragliche Vereinbarung verlangen, die erfolgen soll, sobald die konkrete Detailplanung vorliegt.

 

III.   Die vorgenommenen Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes berühren nicht die Grundzüge der Planung, sodass eine zweite Offenlage nicht erforderlich ist.

Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB kann somit gefasst werden.