Betreff
Bebauungsplan Nr. 74 "Nördliche Fauerbacher Straße", 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2014
Vorlage
11-16/0946
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt v. 22.05.2014

 

Beschlussvorschlag zu 1):

Der Hinweis zur Lage des Plangebietes im Heilquellenschutzgebiet wird im Bebauungsplan ergänzt.

 

Beschlussvorschlag zu 2):

Die Fläche auf der PAK belastete Böden eingebaut wurden wird im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet.

 

Anmerkung zu 3):

Der Hinweis betrifft nicht das Bebauungsplanverfahren.

Das geforderte Konzept wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Bauherrn vorgelegt.

 

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

I.    Am 10.04.2014 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 74 „Nördliche Fauerbacher Straße“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 22.04.2014 bis einschließlich 23.05.2014 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

 

II.    Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzustellen:

 

-       Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.

 

-       Seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden lediglich vom Regierungspräsidium Darmstadt Hinweise zum Grundwasser- und Bodenschutz vorgebracht, die im Bebauungsplan ergänzt wurden.

     

      III.  Die vorgenommenen Ergänzungen des Bebauungsplanenwurfes berühren nicht die Grundzüge der                                 Planung, sodass eine zweite Offenlage nicht erforderlich ist.

Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB kann somit gefasst werden.