Beschlussentwurf:
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ wird als Satzung beschlossen.
2. Der vorliegende Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB und der Beteiligung
der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Am 10.04.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ gemäß § 3(2) BauGB öffentlich ausgelegt wird. Diese Offenlage erfolgte in der Zeit vom 22. April 2014 bis einschließlich 23. Mai 2014. Auch die Behörden wurden hierüber informiert und hatten die Gelegenheit, zu der Planung nochmals Stellung zu nehmen.
Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzustellen, dass keine planbeeinflussenden Äußerungen vorgetragen wurden.
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der hier vorliegende Entwurf zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ entspricht dem Exemplar der Offenlage – Änderungen haben sich nach der durchgeführten Offenlage gem. § 3(2) BauGB und der Anhörung der Behörden nicht ergeben. Nunmehr kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ (Plan und Textliche Festsetzungen) gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Der vorliegende Entwurf der Begründung wird ebenfalls beschlossen.