Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Bebauungsplanentwurf Nr. RH/12 „Waldbestattung am Ketzerborn“ der Stadt Rosbach vor der Höhe, Gemarkung Rodheim, weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in Rosbach künftig die Serviceleistung der Waldbestattung anbieten zu können.
Inhalt des Bebauungsplanes ist
- die Festsetzung von Wald,
- überlagert durch die entsprechenden Festsetzungen zur Nutzung als Friedhof,
- einschließlich der notwendigen Stellplätze und einer Andachtsfläche.
Bei der Waldbestattung wird die Asche Verstorbener in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Nur ein Namensschild am Baum macht die Grabstätte kenntlich. Eine Grabpflege durch Angehörige ist nicht notwendig.