Beschlussentwurf:
1.
Dem
Vorranggebiet 7804 in Friedberg – Ockstadt (am Galgenkopf) wird nicht
zugestimmt.
2.
Dem
Vorranggebiet 7601 in Friedberg – Bruchenbrücken wird im Prinzip zugestimmt;
allerdings wurde bei der Ermittlung der Fläche nicht der notwendige Abstand zu
den Aussiedlerhöfen berücksichtigt - die Fläche ist bei Anwendung des
600m-Abstands also entsprechend zu reduzieren.
3.
Für
das Vorranggebiet 7800 in Friedberg – Ockstadt (am Winterstein) muss vor einer
endgültigen Stellungnahme (im Rahmen der noch erfolgenden Offenlage) eine
detaillierte Landschaftsbildprüfung im Hinblick auf die Höhe und die mögliche
Zahl der Anlagen durchgeführt werden – unter Berücksichtigung der besonderen
Erholungsfunktion dieses Raums.
Sach- und Rechtslage:
I.
Mit einem am 19.02.2014 bei der Stadt Friedberg
eingegangenen Schreiben hat der Regionalverband den Sachlichen Teilplan
Erneuerbare Energien – der als Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes
für die Kommunen des Verbandsgebietes zu bewerten ist – die Stadt Friedberg um
Stellungnahme gebeten. Wie generell bei Bauleitplanungen notwendig, erfolgt
neben dieser frühzeitigen Beteiligung zum späteren Zeitpunkt noch eine
Offenlage. Diese soll nach Behandlung der Stellungnahmen und erneuter
Beschlussfassung (vorgesehen Ende 2014) dann im Jahre 2015 durchgeführt werden.
Die Stellungnahme soll bis zum 25.04.2014
dem Regionalverband zugeleitet werden. Da bis zu diesem Termin eine
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht erfolgen kann,
wird dem Regionalverband die Stellungnahme des Magistrats vorbehaltlich der
Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung übermittelt.
II.
Der „Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien“
umfasst Aussagen zu den Themen
-
Windenergienutzung,
-
Solarenergie,
-
Bioenergie,
-
und sonstige Energien – Geothermie und Wasserkraft.
Während Geothermie und Wasserkraft als
Randthemen eher lapidar im Planwerk abgehandelt werden, werden für die Solar-
und die Bioenergie zumindest einige textliche Regelungen getroffen, die sich
mit Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsvoraussetzungen befassen.
Intensiver wird das Thema Windenergienutzung
behandelt; dies umso mehr, weil für diese Nutzung Vorranggebiete räumlich dargestellt werden:
Für räumlich konkretisierte Planungsabsichten werden zum einen die fachlichen
Zusammenhänge ausgearbeitet und zum anderen die Wirkungszusammenhänge in einem
Umweltbericht aufgezeigt
III.
Der Regionalverband hat im Rahmen der
Informationsveranstaltung am 26.03.2014 in Ockstadt mit den betroffenen Ausschüssen
und Ortsbeiräten den Planungsprozess zur Auswahl der Vorranggebiete ausführlich
erläutert. Darüber hinaus wurden Fragen von Politikern und Bürgern zu diesem
Thema beantwortet.
Als Resümee dieser
Veranstaltung lässt sich festhalten:
-
Die klar definierten Restriktionen, die zu einer
Unverträglichkeit für die Ansiedlung von Windenergieanlagen führen, wurden bei
der Flächenermittlung berücksichtigt, mit dem Ergebnis, dass noch ca. 2,8 % der
Fläche des Planungsraums der Nutzung der Windenergie zugeführt werden könnten.
-
Auch weniger klar definierbare Kriterien, wie zum
Beispiel die Wirkung auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion, wurden
bearbeitet – sind aber bewusst noch nicht in die Entscheidung über die Auswahl
von Flächen oder Teilflächen einbezogen worden.
Diese Diskussion „weicherer“ Kriterien soll
im weiteren Verfahren erfolgen – zumal der Regionalverband so und so davon
ausgeht, dass die zu erwartende Reaktion auf den Entwurf zu einer weiteren
Reduktion der Vorranggebiete auf vermutlich unter 2 % der Gesamtfläche führen
wird.
IV.
Für Friedberg ist das Ergebnis bei der Ermittlung
der für Windenergienutzung geeigneten Flächen, dass 3 Flächen als
Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen:
-
In der Gemarkung Ockstadt am Winterstein eine Fläche
von 274 ha – Flächenbezeichnung des Regionalverbandes: 7800.
-
Ebenfalls in der Gemarkung Ockstadt am Galgenhopf
(direkt oberhalb des Kirschenbergs) eine Fläche von 14 ha – Bezeichnung: 7804.
-
‚In der Gemarkung Bruchenbrücken östlich der
bestehenden Anlagen eine Fläche von 42 ha – Bezeichnung: 7601.
Die Anlage 1 der Vorlage zeigt zeichnerische
und textliche Darstellungen zu der Analyse der in Friedberg vorgesehenen 3
Vorranggebiete.
V.
Da später noch - nämlich zum Zeitpunkt der
Offenlage – die Möglichkeit der Abgabe einer endgültigen Stellungnahme besteht,
wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
-
In diesem Verfahrensschritt werden nur die
zweifelsfreien Anregungen vorgetragen.
-
Im Laufe dieses Jahres wird die Diskussion um die
angemessene Berücksichtigung von Landschaftsbild und Erholungsfunktion mit dem
Regionalverband und den Bürgern geführt und dann 2015 im Rahmen der Offenlage
die abschließende Stellungnahme abgegeben.
Die zweifelsfreien Aussagen können aus Sicht der Verwaltung wie folgt lauten:
-
Es bestehen prinzipiell keine Bedenken gegen die
Darstellung eines Vorranggebietes im Bereich Bruchenbrücken. Allerdings wurde
bei der Ermittlung der Fläche nicht der notwendige Abstand zu den „Windhöfen“
berücksichtigt - die Fläche ist bei Anwendung des 600m-Abstands also
entsprechend zu reduzieren (siehe Anlage 2 der Vorlage). Dies hat zur Folge,
dass voraussichtlich eine Fläche für ca. zwei Anlagen der 200m-Klasse bleibt –
unter Fortfall der bestehenden Anlagen (im Zuge eines Repowering).
-
Über die möglichen Wirkungen einer massierten
Aufstellung von Windenergieanlagen am Winterstein besteht noch erheblicher
Klärungs- und Diskussionsbedarf. In einer öffentlichen Diskussion sind die
Fragen zum Landschaftsbild und dessen Wechselwirkung mit der Erholungsfunktion
des Raums zu erörtern; bei dieser Diskussion ist insbesondere die Höhe der
Anlagen(bei einer Aufstellung auf einem Höhenrücken) und die Gesamtwirkung
einer größeren Zahl von Anlagen (es handelt sich um eine der größten
Vorrangflächen im Verbandsgebiet) zu berücksichtigen.
-
Klar scheint lediglich eine negativer Bewertung des
Standortes am Galgenkopf: In diesem Vorranggebiet - obwohl flächenmäßig nur
klein und schmal - könnten evtl. 3 Windenergieanlagen breitgefächert
aufgestellt und dies direkt am Rande eines hochrangigen Naherholungsraumes, der
aus seinem lockeren Streuobstbestand heraus überall den Blick auf die Umgebung
zulässt! Für den Nutzer dieses Erholungsraumes werden im Übrigen beide
Vorranggebiete in Ockstadt kumulativ das Sichtfeld bestimmen – aus Sicht der
Verwaltung nicht mehr zumutbar (s. in diesem Zusammenhang die Aussage des
Regionalverbands zur Zumutbarkeitsgrenze: max. 120° des Sichtfeldes).