Betreff
Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalverbands Frankfurt/RheinMain hier: Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
11-16/0908
Aktenzeichen
60/1-hc/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Dem Vorranggebiet 7804 in Friedberg – Ockstadt (am Galgenkopf) wird nicht zugestimmt.

2.     Dem Vorranggebiet 7601 in Friedberg – Bruchenbrücken wird im Prinzip zugestimmt; allerdings wurde bei der Ermittlung der Fläche nicht der notwendige Abstand zu den Aussiedlerhöfen berücksichtigt - die Fläche ist bei Anwendung des 600m-Abstands also entsprechend zu reduzieren.

3.     Für das Vorranggebiet 7800 in Friedberg – Ockstadt (am Winterstein) muss vor einer endgültigen Stellungnahme (im Rahmen der noch erfolgenden Offenlage) eine detaillierte Landschaftsbildprüfung im Hinblick auf die Höhe und die mögliche Zahl der Anlagen durchgeführt werden – unter Berücksichtigung der besonderen Erholungsfunktion dieses Raums.

 


Sach- und Rechtslage:

I.              Mit einem am 19.02.2014 bei der Stadt Friedberg eingegangenen Schreiben hat der Regionalverband den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien – der als Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes für die Kommunen des Verbandsgebietes zu bewerten ist – die Stadt Friedberg um Stellungnahme gebeten. Wie generell bei Bauleitplanungen notwendig, erfolgt neben dieser frühzeitigen Beteiligung zum späteren Zeitpunkt noch eine Offenlage. Diese soll nach Behandlung der Stellungnahmen und erneuter Beschlussfassung (vorgesehen Ende 2014) dann im Jahre 2015 durchgeführt werden.

 

Die Stellungnahme soll bis zum 25.04.2014 dem Regionalverband zugeleitet werden. Da bis zu diesem Termin eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nicht erfolgen kann, wird dem Regionalverband die Stellungnahme des Magistrats vorbehaltlich der Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung übermittelt.

 

II.             Der „Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien“ umfasst Aussagen zu den Themen

-       Windenergienutzung,

-       Solarenergie,

-       Bioenergie,

-       und sonstige Energien – Geothermie und Wasserkraft.

 

Während Geothermie und Wasserkraft als Randthemen eher lapidar im Planwerk abgehandelt werden, werden für die Solar- und die Bioenergie zumindest einige textliche Regelungen getroffen, die sich mit Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsvoraussetzungen befassen.

 

Intensiver wird das Thema Windenergienutzung behandelt; dies umso mehr, weil für diese Nutzung  Vorranggebiete räumlich dargestellt werden: Für räumlich konkretisierte Planungsabsichten werden zum einen die fachlichen Zusammenhänge ausgearbeitet und zum anderen die Wirkungszusammenhänge in einem Umweltbericht aufgezeigt

 

III.            Der Regionalverband hat im Rahmen der Informationsveranstaltung am 26.03.2014 in Ockstadt mit den betroffenen Ausschüssen und Ortsbeiräten den Planungsprozess zur Auswahl der Vorranggebiete ausführlich erläutert. Darüber hinaus wurden Fragen von Politikern und Bürgern zu diesem Thema beantwortet.

 

Als Resümee dieser Veranstaltung lässt sich festhalten:

 

-       Die klar definierten Restriktionen, die zu einer Unverträglichkeit für die Ansiedlung von Windenergieanlagen führen, wurden bei der Flächenermittlung berücksichtigt, mit dem Ergebnis, dass noch ca. 2,8 % der Fläche des Planungsraums der Nutzung der Windenergie zugeführt werden könnten.

-       Auch weniger klar definierbare Kriterien, wie zum Beispiel die Wirkung auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion, wurden bearbeitet – sind aber bewusst noch nicht in die Entscheidung über die Auswahl von Flächen oder Teilflächen einbezogen worden.

 

Diese Diskussion „weicherer“ Kriterien soll im weiteren Verfahren erfolgen – zumal der Regionalverband so und so davon ausgeht, dass die zu erwartende Reaktion auf den Entwurf zu einer weiteren Reduktion der Vorranggebiete auf vermutlich unter 2 % der Gesamtfläche führen wird.

 

IV.           Für Friedberg ist das Ergebnis bei der Ermittlung der für Windenergienutzung geeigneten Flächen, dass 3 Flächen als Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen:

 

-       In der Gemarkung Ockstadt am Winterstein eine Fläche von 274 ha – Flächenbezeichnung des Regionalverbandes: 7800.

-       Ebenfalls in der Gemarkung Ockstadt am Galgenhopf (direkt oberhalb des Kirschenbergs) eine Fläche von 14 ha – Bezeichnung: 7804.

-       ‚In der Gemarkung Bruchenbrücken östlich der bestehenden Anlagen eine Fläche von 42 ha – Bezeichnung: 7601.

 

Die Anlage 1 der Vorlage zeigt zeichnerische und textliche Darstellungen zu der Analyse der in Friedberg vorgesehenen 3 Vorranggebiete.

 

V.            Da später noch - nämlich zum Zeitpunkt der Offenlage – die Möglichkeit der Abgabe einer endgültigen Stellungnahme besteht, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

 

-       In diesem Verfahrensschritt werden nur die zweifelsfreien Anregungen vorgetragen.

-       Im Laufe dieses Jahres wird die Diskussion um die angemessene Berücksichtigung von Landschaftsbild und Erholungsfunktion mit dem Regionalverband und den Bürgern geführt und dann 2015 im Rahmen der Offenlage die abschließende Stellungnahme abgegeben.

 

Die zweifelsfreien Aussagen können aus Sicht der Verwaltung wie folgt lauten:

 

-       Es bestehen prinzipiell keine Bedenken gegen die Darstellung eines Vorranggebietes im Bereich Bruchenbrücken. Allerdings wurde bei der Ermittlung der Fläche nicht der notwendige Abstand zu den „Windhöfen“ berücksichtigt - die Fläche ist bei Anwendung des 600m-Abstands also entsprechend zu reduzieren (siehe Anlage 2 der Vorlage). Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich eine Fläche für ca. zwei Anlagen der 200m-Klasse bleibt – unter Fortfall der bestehenden Anlagen (im Zuge eines Repowering).

-       Über die möglichen Wirkungen einer massierten Aufstellung von Windenergieanlagen am Winterstein besteht noch erheblicher Klärungs- und Diskussionsbedarf. In einer öffentlichen Diskussion sind die Fragen zum Landschaftsbild und dessen Wechselwirkung mit der Erholungsfunktion des Raums zu erörtern; bei dieser Diskussion ist insbesondere die Höhe der Anlagen(bei einer Aufstellung auf einem Höhenrücken) und die Gesamtwirkung einer größeren Zahl von Anlagen (es handelt sich um eine der größten Vorrangflächen im Verbandsgebiet) zu berücksichtigen.

-       Klar scheint lediglich eine negativer Bewertung des Standortes am Galgenkopf: In diesem Vorranggebiet - obwohl flächenmäßig nur klein und schmal - könnten evtl. 3 Windenergieanlagen breitgefächert aufgestellt und dies direkt am Rande eines hochrangigen Naherholungsraumes, der aus seinem lockeren Streuobstbestand heraus überall den Blick auf die Umgebung zulässt! Für den Nutzer dieses Erholungsraumes werden im Übrigen beide Vorranggebiete in Ockstadt kumulativ das Sichtfeld bestimmen – aus Sicht der Verwaltung nicht mehr zumutbar (s. in diesem Zusammenhang die Aussage des Regionalverbands zur Zumutbarkeitsgrenze: max. 120° des Sichtfeldes).