Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zu dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „An der Gickelsburg“ der Stadt Bad Nauheim weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Für das Plangebiet an der Friedberger Straße zwischen Bad Nauheim und
Friedberg gibt es den rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Autohaus
Brückbauer“, dem die damaligen Planungsabsichten des Autohauses Brückbauer
zugrunde lagen. Die Erfordernisse des jetzt dort ansässigen Autohauses Marnet
weichen von diesem rechtswirksamen Bebauungsplan ab, sodass eine Anpassung des
Bebauungsplanes erforderlich ist.
Folgende Erweiterungen sind vorgesehen:
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Die
Stellplatzflächen sollen in östlicher Richtung vergrößert werden, um die
Ausstellungsflächen für PKW und die Parkflächen für Kunden zu erweitern.
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Im
Anschluss an die Werkstatt für Nutzfahrzeuge soll eine Waschhalle anstelle von
vorhandenen Garagen errichtet werden.
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Der
Hauptbaukörper an der Friedberger Straße soll Richtung Osten um zwei Anbauten
zur Vergrößerung der Werkstatt und der Verkaufsräume ergänzt werden.
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Am
Hauptbaukörper sollen zwei Werbetafeln (sowohl zur Friedberger Straße als auch
zum Innenhof) ermöglicht werden.
Innerhalb des Plangebietes befindet sich angrenzend an das Gelände des
Autohauses das Wohngebäude Friedberger Straße 98 (gründerzeitliches Wohnhaus
von stadthistorischer Bedeutung auf einem parkartig angelegten Grundstück). Das
Wohngebäude wurde nach der Insolvenz des Autohauses Brückbauer veräußert und
wird durch entsprechende Festsetzungen in diesem Bebauungsplan in seinem
Bestand gesichert – bauliche Erweiterungen werden nicht ermöglicht. Abweichend
zum Bestand werden an der nördlichen Geltungsbereichsgrenze von dem bestehenden
Feldweg aus eine neue Zufahrt und Flächen für Stellplätze und Garagen für
dieses Wohnhausgrundstück festgesetzt.
Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gewerbliche
Baufläche – Bestand dargestellt.
Anlagen: Bebauungsplanvorentwurf, Erweiterungsskizzen