Mitteilungstext:
Das Sachverständigenbüro Zorn hat an ca. 100 Bäumen vertiefende
Untersuchungen durchgeführt. Nach Auswertung der Unterlagen sind – neben
umfangreichen Pflegemaßnahmen – 8 Bäume aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht zu fällen.
Standort: Ockstadt, Am Kirschenberg, Baum-Nr. 2, Robinie
Begründung: Kernfäule, Restwandstärke : 24% und somit nicht mehr
ausreichend. Der Baum ist absterbend.
Standort: Ockstadt, Schwimmbad, Baum-Nr. 1, Birke
Begründung: Kernfäule, Die Krone des Baumes ist zu weiten Teilen abgestorben.
Restwandstärke 24,6 % und somit nicht mehr ausreichend
Standort: Dorheim, Spielplatz Kuhweidweg, Baum-Nr. 2, Kastanie
Begründung: Die Krone des Baumes ist bereits stark reduziert. Die
Restlebenserwartung ist stark eingeschränkt. Kernfäule mit kritischen
Restwandstärken (18 %), Stockfäule
Standort: Bruchenbrücken, Alter
Rasch fortschreitende Holzfäule mit erheblicher Verschlechterung der
Werte innerhalb von 1,5 Jahren. Die Restwandstärke ist nur schwach ausreichend
(37%). Der Baum ist geneigt!
Standort: Friedberg, Housing-Area, zukünftige Kita, Baum-Nr. 13, Robinie
Bei Messung aus West am Kronenansatz: Zwieselriss und somit Gefahr des
Auseinanderbrechens der Krone.
Standort: Friedberg, Mainzer-Tor-Anlage,
Baum-Nr. 57a, Kastanie
Extreme Kernfäule durch Brandkrustenpilz, Restwandstärke nur noch 3,3 %.
Baum musste innerhalb von 48 Stunden nach der Messung gefällt werden, da Gefahr
im Verzug!
Standort Friedberg, Usapromenade, Baum-Nr. 30 und 53, Linden
Baum-Nr. 30: Messung aus Ost,
Fäule von 2-22 cm Bohrtiefe, Messung aus Nord, Fäule von 0-23 cm, Splint- und
Kernfäule; Baum-Nr. 53: Kernfäule, verbleibende Restwandstärke 15%
Die erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung für die Fällung der
Bäume im Außenbereich liegt vor.
Für sämtliche Bäume wird am alten Standort eine Ersatzpflanzung
vorgenommen.