Antragstext:
1. Zur Förderung der erneuerbaren
Energien ist im Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke
Friedberg ein Zuschussanteil
für die Planung eines Windparks bis zur Einleitung eines
Genehmigungsverfahrens nach
BImSchG in Höhe von 200.000 Euro einzustellen.
Hierzu können die Mittel, die
im Wirtschaftsplan unter der Position B. Investitionen,
Ziff. 3) Wärme, Pkt. 3.1)
Betrieb in den Jahren 2013 und Entwurf 2014 eingesetzt
sind, konkretisiert werden.
Die Mittel sind für die Planung des Windparks Winterstein
bis zur Einreichung des
Genehmigungsverfahrens zweckgebunden zur Verfügung
zu halten.
2. Die Planung der
Windparkbeteiligung und alle weiteren hierfür erforderlichen Schritte
sind eine wichtige
Angelegenheit. Der Betriebskommission ist deshalb mindestens
einmal im Kalendervierteljahr
in ihren turnusmäßig durchzuführenden Sitzungen (vgl.
Geschäftsordnung) über den
Verfahrensstand zu berichten. Die Berichte sind allen
Mitgliedern der
Betriebskommission mit der Einladung zur Sitzung schriftlich zur Verfügung
zu stellen. Die
Betriebskommission hat im gleichen Turnus den Magistrat zu
unterrichten und ihm auf
Verlangen Auskunft zu erteilen.
3. Es soll geprüft und im Fall der
Möglichkeit darauf hingewirkt werden, dass die Mittel
unter Nr. 1 zu einem späteren
Zeitpunkt in einen Beteiligungszuschuss umgewandelt
werden können, damit die
Beantragung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG beim Regierungspräsidenten ggf. durch eine eigens
hierfür geschaffene juristische
Person (z.B. Zweckverband,
Windpark-Planungs-GmbH) erfolgen kann.
4. Der Magistrat wird gebeten, die
Stadtwerke zu beauftragen, am Standort des Windparks
geeignete Messungen
vorzunehmen, um die Windhöffigkeit nachzuweisen und
für die Hersteller fundierte
Informationen für die Auslegung der Rotoren bereitzustellen.
5. Der Magistrat wird beauftragt,
weiterhin die Zusammenarbeit der Kommunen in Bezug
auf das Projekt Windpark
Winterstein aktiv voranzutreiben und auch geeignete
Dritte (z.B. Regionalverband
FrankfurtRheinMain, Hess. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung,
Hess. Ministerium für Umwelt, Energie und Landwirtschaft)
einzubeziehen, um Abstimmungen
in Bezug auf die Deutsche Flugsicherung
zu erreichen. Dem Ausschuss
für Energie, Wirtschaft und Verkehr ist über den
Sachstand
mindestens halbjährlich zu berichten.