Betreff
Bebauungsplan Nr. 3 "Östlicher Ortsrand", 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2013
Vorlage
11-16/0779
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“, 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim wird als Satzung beschlossen.

2.     Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“,   3. Änderung in Friedberg - Bauernheim wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

Am 19.09.2013 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“, 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 07.10.2013 bis einschließlich 08.11.2013 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.

Seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken geäußert, sodass der Bebauungsplan ohne weitere Änderungen als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden kann.