Beschlussentwurf:
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 3 „Östlicher
Ortsrand“, 3. Änderung in Friedberg - Bauernheim wird als Satzung
beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81
HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls
beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“, 3.
Änderung in Friedberg - Bauernheim wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Am 19.09.2013 wurde von der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 3 „Östlicher Ortsrand“, 3. Änderung in
Friedberg - Bauernheim beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in
der Zeit vom 07.10.2013 bis einschließlich 08.11.2013 öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beteiligt.
Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage
nicht eingegangen.
Seitens der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken geäußert, sodass der
Bebauungsplan ohne weitere Änderungen als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden kann.