Betreff
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 "Einfacher Bebauungsplan Kernstadt" in Friedberg - Kernstadt
Vorlage
11-16/0742
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“in Friedberg – Kernstadt  wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und § 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 


Sach- und Rechtslage:

Parallel zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes Nr.88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ in Friedberg – Kernstadt soll gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden (s. Anlage 1 der Vorlage), um Nutzungsänderungen innerhalb des Gebietes vorzubeugen, welche die Einhaltung der künftigen Festsetzungen für den Geltungsbereich erschweren oder verhindern könnten.

 

Der Geltungsbereich für die Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ wie in anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von Vergnügungsstätten zu schaffen. Zur Sicherstellung dieser planungsrechtlichen Zielsetzungen soll für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen werden.