Mitteilungstext:
Nachdem im Laufe
des Jahres 2013 erheblicher Windbruch an Gehölzen entlang der o. g. Bäche
auftrat, beauftragte das Stadtbauamt eine Begehung der betroffenen Uferbereiche
durch ein Sachverständigenbüro.
Im bestehenden
Baumkontrollbuch sind bisher nur die Teilabschnitte der Gewässer enthalten,
welche eine hohe Nutzungsintensität aufweisen: So die Usa von der Gießener
Strasse bis zur Kläranlage Fauerbach entlang des Promenadenweges (nicht jedoch
das eigentliche Ufer mit überwiegendem Großstrauchbewuchs) und der Seebach von
der Gaststätte Kühler Grund über den Äppelwoiweg bis zur westlichen Ortsgrenze
von Ockstadt (Rosbacher Strasse).
Bei der jetzt
beauftragten Bachbegehung wurden somit in der Kernstadt Friedberg das
eigentliche Usaufer von der Gemarkungsgrenze Bad Nauheim bis zur Kläranlage
Fauerbach, die Seebachmündung im Bereich Kühler Grund und der Straßbach vom
Marienhof Frankfurter Strasse bis Fresenius erfasst. In Ockstadt wurde der
Leihgraben zwischen der Rosbacher Straße und der Panzerstraße begutachtet. Die
Streckenabschnitte liegen überwiegend im Außenbereich (siehe Karte).
Bei allen Bereichen
handelt es sich um fast durchgängige Strauch- und Baumhecken, aus denen dann
einzelne, abgestorbene bzw. kranke Gehölze entnommen werden. Ferner sind in
Teilabschnitten Gehölze durch das Bachwasser unterspült und drohen umzubrechen.
Im Gegensatz zum
Baumkontrollbuch werden bei den Bachbegehungen nur die zu behandelnden Gehölze
kartiert, da der Bewuchs an Gewässern sehr dicht steht und eine Einzelerfassung
extreme Kosten verursachen würde.
An den vier
Gewässerabschnitten werden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht insgesamt
203 Maßnahmen durchgeführt. Von diesen sind 128 „Auf den Stock
setzen/Fällungen“, sowie 75 Gehölzpflegemaßnahmen wie Totholz beseitigen und
Rückschnitte.
Bei der Maßnahme
„Auf den Stock setzen/Fällungen“ handelt es sich überwiegend um Weiden, welche
eine starke Austriebskraft entwickeln, so dass die entsprechenden Lücken im
Bestand schnell wieder geschlossen sind. Fast die Hälfte der Maßnahme „Auf den
Stock setzen/Fällungen“ ( 61 ) muss am Leihgraben erfolgen.
Die erforderliche
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises liegt vor.
Anmerkung: Am
Leihgraben in Ockstadt im Bereich Ulmenweg wird die Eiche mit der Nr. 25 noch
einer vertiefenden Untersuchung unterzogen. Über das Ergebnis wird den Gremien
in einer gesonderten Vorlage berichtet.