Betreff
Gehölzpflegearbeiten (inkl. auf den Stock setzen/Fällungen) an der Usa, dem Straßbach und dem Seebach mit Leihgraben
Vorlage
11-16/0717
Aktenzeichen
60/4-Le/mö
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

Nachdem im Laufe des Jahres 2013 erheblicher Windbruch an Gehölzen entlang der o. g. Bäche auftrat, beauftragte das Stadtbauamt eine Begehung der betroffenen Uferbereiche durch ein Sachverständigenbüro.

 

Im bestehenden Baumkontrollbuch sind bisher nur die Teilabschnitte der Gewässer enthalten, welche eine hohe Nutzungsintensität aufweisen: So die Usa von der Gießener Strasse bis zur Kläranlage Fauerbach entlang des Promenadenweges (nicht jedoch das eigentliche Ufer mit überwiegendem Großstrauchbewuchs) und der Seebach von der Gaststätte Kühler Grund über den Äppelwoiweg bis zur westlichen Ortsgrenze von Ockstadt (Rosbacher Strasse).

 

Bei der jetzt beauftragten Bachbegehung wurden somit in der Kernstadt Friedberg das eigentliche Usaufer von der Gemarkungsgrenze Bad Nauheim bis zur Kläranlage Fauerbach, die Seebachmündung im Bereich Kühler Grund und der Straßbach vom Marienhof Frankfurter Strasse bis Fresenius erfasst. In Ockstadt wurde der Leihgraben zwischen der Rosbacher Straße und der Panzerstraße begutachtet. Die Streckenabschnitte liegen überwiegend im Außenbereich (siehe Karte).

 

Bei allen Bereichen handelt es sich um fast durchgängige Strauch- und Baumhecken, aus denen dann einzelne, abgestorbene bzw. kranke Gehölze entnommen werden. Ferner sind in Teilabschnitten Gehölze durch das Bachwasser unterspült und drohen umzubrechen.

 

Im Gegensatz zum Baumkontrollbuch werden bei den Bachbegehungen nur die zu behandelnden Gehölze kartiert, da der Bewuchs an Gewässern sehr dicht steht und eine Einzelerfassung extreme Kosten verursachen würde.

 

An den vier Gewässerabschnitten werden aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht insgesamt 203 Maßnahmen durchgeführt. Von diesen sind 128 „Auf den Stock setzen/Fällungen“, sowie 75 Gehölzpflegemaßnahmen wie Totholz beseitigen und Rückschnitte.

 

Bei der Maßnahme „Auf den Stock setzen/Fällungen“ handelt es sich überwiegend um Weiden, welche eine starke Austriebskraft entwickeln, so dass die entsprechenden Lücken im Bestand schnell wieder geschlossen sind. Fast die Hälfte der Maßnahme „Auf den Stock setzen/Fällungen“ ( 61 ) muss am Leihgraben erfolgen.

 

Die erforderliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises liegt vor.

 

Anmerkung: Am Leihgraben in Ockstadt im Bereich Ulmenweg wird die Eiche mit der Nr. 25 noch einer vertiefenden Untersuchung unterzogen. Über das Ergebnis wird den Gremien in einer gesonderten Vorlage berichtet.