Betreff
Bauleitplanung der Nachbargemeinden: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Östlich der Goldsteinstraße" der Stadt Bad Nauheim hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB/Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/0660
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zum Bebauungsplanentwurf  „Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der Goldsteinstraße“ der Stadt Bad Nauheim weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen  für die Erweiterung von Wohnbauflächen in Bad Nauheim geschaffen werden. In der Umgebung des Plangebietes entstanden bereits die Baugebiete „Am Goldstein“ und „Erweiterung Am Goldstein“, die bereits vollständig vermarktet sind.

Die Bebauung des hier vorliegenden Plangebietes  soll sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung an den angrenzenden Baugebieten orientieren.

Es werden ca. 22 Baugrundstücke in einer Größe von rd. 460 qm bis 590 qm für die Errichtung von freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern vorgesehen.

Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes zur Umgehungsstraße B 3a und der nur 400 m entfernten Schienenstrecke Frankfurt – Gießen werden (begründet auf ein erstelltes Lärmgutachten) im Bebauungsplan passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.