Beschlussentwurf:
Der anliegende Entwurf der „Satzung zur Verlängerung der
Geltungsdauer der Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65
„Hollerfeldchen“ in Friedberg – Ockstadt“ wird als Satzung beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hollerfeldchen“ in
Friedberg – Ockstadt hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg am
08.12.2011 eine Veränderungssperre gem. § 14 für den gesamten Geltungsbereich
des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen. Diese Satzung trat nach
Bekanntmachung in der
Gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB kann die Stadt die Geltungsdauer einer
solchen Satzung ein erstes Mal um ein weiteres Jahr ohne besondere Gründe
verlängern. Eine Zustimmung des Regierungspräsidiums ist dazu nicht
erforderlich.
Da das Bebauungsplanverfahren Nr. 65 „Hollerfeldchen“ in Friedberg –
Ockstadt noch nicht beendet wurde und die Voraussetzungen für das Instrument
der Veränderungssperre weiterhin erfüllt sind, soll nunmehr die Verlängerung
der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr erfolgen; diese Verlängerung ist
ebenfalls als Satzung (siehe Anlage der Vorlage) zu beschließen.