Beschlussentwurf:
In Ergänzung der
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur DS-Nr. 11-16/0172 und DS-Nr.:
11-16/0298 erklärt sich die Stadt
Friedberg bereit einen weiteren Betrag von maximal 95.527,79 Euro für den
Neubau der Kindertagesstätte Kaiserstraße zur Verfügung zu stellen.
Ungeachtet dessen, dass keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, ist die Stadt Friedberg dennoch bereit diese zu leisten, um den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei und über drei Jahren, sowie die damit notwendige Versorgung an Kindertagesstättenplätzen in Friedberg zu gewährleisten.
Sach- und Rechtslage:
Die Baukosten für
den Neubau der Kindertagesstätte Kaiserstraße waren ursprünglich mit
1.875.000,00 Euro angesetzt. Die jetzt vorgelegte Kostenberechnung vom
12.06.2013 beläuft sich nunmehr auf 2.066.055,59 Euro.
Nach Überprüfung des Vertrages, der
Vereinbarung und den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung steht fest,
dass für die Stadt Friedberg keine rechtliche Verpflichtung besteht, weitere
Kosten für den Neubau der Kindertagesstätte Kaiserstraße zu übernehmen.
Darauf hinzuweisen ist, dass die Mehrkosten
ausgelöst wurden durch unterbliebene Kostenansätze und unzutreffende
Kostenschätzungen des von der Kirche beauftragten Architekten.
Um die
Angelegenheit zur positiven Klärung zu bringen, werden Kirchenvertreter in
die Magistratssitzung eingeladen, um die
Sachlage zu erörtern und einen Neubau der Kindertagesstätte Kaiserstraße durch
die entstandenen Mehrkosten nicht zu gefährden.
Die Verteilung der
Investitionskosten würde wie folgt aussehen:
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neu |
alt |
Baukosten |
2.066.055,59 Euro |
1.875.000,00 Euro |
Finanzierung
Bundesmittel |
193.893,00 Euro |
193.893,00 Euro |
Verbleibende
Kosten |
1.872.162,59 Euro |
1.681.107,00 Euro |
Anteil
Kirchengemeinde |
327.628,45 Euro |
294.193,72 Euro |
Anteil
Bauzuweisung Landeskirche |
608.452,85 Euro |
546.359,78 Euro |
Anteil der Stadt
Friedberg |
936.081,29 Euro |
840.553,50 Euro |
Für die Stadt Friedberg würden demnach Mehrkosten in
Höhe von maximal 95.527,79 Euro entstehen, da sie sich an den Kosten des
Neubaus bereits mit 840.553,50 Euro laut Beschlüssen der
Stadtverordnetenversammlung beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
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Kostenstelle: |
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Sachkonto: |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
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Deckungsvorschlag |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der
Kämmerei) |
NEIN |
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