Betreff
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Friedberg (Hessen) -Parkgebührenordnung vom 10.12.2011-, IV. Nachtrag
Vorlage
11-16/0634
Aktenzeichen
32/0-Schl./Fr.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Friedberg (Hessen) -Parkgebührenordnung vom 10.12.2011-, IV. Nachtrag, wird zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2013 hat der Magistrat zur weiteren Haushaltskonsolidierung u.a. auch den Beschluss gefasst, die Parkgebühren der Zone III

(Haingraben, Bismarckstraße, Hanauer Straße, Leonhardstraße, Lutheranlage, Bahnhofspassage) von 0,25 € je ½ Stunde auf 0,50 € je ½ Stunde und Zone IV (Dieffenbachparkplatz) von 0,20 € je ½ Stunde auf 0,25 € je ½ Stunde zu erhöhen. Dadurch sind Mehreinnahmen von jährlich bis zu 50.000,-- € zu erwarten. Die jährlichen Gesamteinnahmen der Parkgebühren steigen damit auf etwa 800.000,-- €.

 

Da im Bereich der Hanauer Straße und der Bahnhofspassage Parkuhren betrieben werden, die in ihrer Technik veraltet sind und 1,-- € Münzen nicht aufnehmen können, wurde darauf hingewiesen, dass mit der Erhöhung der Parkgebühren auch neue Parkscheinautomaten anzuschaffen sind, die die alten Parkuhren ersetzen.

Nach Genehmigung des Haushalts wurden zunächst Angebote eingeholt; eine Auftragsvergabe kann nach Beschlussfassung zeitnah erfolgen.

 

In der Anlage ist der IV. Nachtrag der Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten zur Beschlussfassung  beigefügt.

 

 

Überprüfung der bewirtschafteten Parkbereiche in der Innenstadt:

Die bewirtschafteten Parkbereiche sind in der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten abschließend geregelt. Eine weitere Ausweitung der bewirtschafteten und damit gebührenpflichtigen Parkbereiche wird seitens des Amtes nach einer Überprüfung nur im Bereich der Ludwigstraße (vom Goetheplatz bis Hanauer Straße) empfohlen.

 

 

Hier wird allerdings die Anschaffung von 10 Parkscheinautomaten (mit einem Investitionsvolumen  i.H. von etwa 50.000,-- €)  erforderlich.

 

Zum Haushalt 2014 werden deshalb diese Mittel beantragt und gleichzeitig eine Aufnahme der Ludwigstraße in die Parkgebührenordnung (Zone III) vorgeschlagen.