Beschlussentwurf:
Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
(Anmerkung: In der
Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag
gegenübergestellt.)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt v. 24.04.13
Beschlussvorschlag:
Die
Anregung wird berücksichtigt, indem die Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der
baulichen Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung und den Vorgaben des
Regionalen Flächennutzungsplans angepasst werden.
Stellungnahme des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main v.
30.04.13
Beschlussvorschlag:
Die
Anregung wird berücksichtigt, indem die Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der
baulichen Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung und den Vorgaben des
Regionalen Flächennutzungsplans angepasst werden.
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- Der vorliegende Bebauungsplanentwurf
Nr. 5
„Gießener Straße“, 4. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als
Satzung beschlossen.
- Die landesrechtlichen Vorschriften gem.
§ 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls
beschlossen.
- Der vorliegende Entwurf der Begründung
des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gießener Straße“, 4. Änderung in
Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
I. Am
21.03.2013 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 5 „Gießener Straße“, 4.
Änderung in Friedberg - Kernstadt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans
wurde in der Zeit vom 02.04.2013 bis einschließlich 03.05.2013 öffentlich
ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
II. Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzustellen:
-
Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.
- Seitens
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine
grundsätzlichen Bedenken geäußert. Jedoch wurde vom Regierungspräsidium
Darmstadt und vom Regionalverband FrankfurtRhein-Main darauf verwiesen, dass
der im Bebauungsplan enthaltene, umfangreiche Katalog der zulässigen Nutzungen
nicht dem Regionalen Flächennutzungsplan und dem Regionalen
Einzelhandelskonzept entspricht. Es wurde angeregt, den Katalog der zulässigen
Nutzungen an die entsprechenden Vorgaben anzupassen.
Im Entwurf des
Bebauungsplans wurden deshalb die
Zweckbestimmung des Sondergebietes und die festgesetzte Art der baulichen
Nutzung entsprechend der vorhandenen Nutzung an die Vorgaben des Regionalen
Flächennutzungsplans angepasst. Darüber hinausgehende Festsetzungen zur
Nutzungsart wurden gestrichen (siehe auch Kapitel 6 – Punkt f) der Begründung).
Die
vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan und zur Begründung werden auf den
nachfolgenden Seiten (siehe Anlage 1 der Vorlage - Abwägung) jeweils dem
Beschlussvorschlag des Stadtbauamtes gegenübergestellt.
II. Die
Anlage 1 enthält auch die Stellungnahme der Stadt Bad Nauheim, in der keine
Anregungen oder Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans geäußert wurden. Die
Stellungnahme enthält zwei inhaltliche Anmerkungen zum Gutachten der GMA, auf
die in der Anlage 1 der Vorlage entsprechend eingegangen wird.
III. Die
vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanenwurfes berühren
nicht die Grundzüge der Planung, sodass eine zweite Offenlage nicht
erforderlich ist.
Der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
kann somit gefasst werden.