Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 "Südlich der Straße Im Krämer", 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013
Vorlage
11-16/0621
Aktenzeichen
60/1-Bf/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

  1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
  2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.
  3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt wird beschlossen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Am 21.03.2013 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 40 „Südlich der Straße Im Krämer“, 1. Änderung in Friedberg - Kernstadt beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 02.04.2013 bis einschließlich 03.05.2013 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Anregungen von Bürgern sind während der Offenlage nicht eingegangen.

Seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken geäußert, sodass der Bebauungsplan ohne weitere Änderungen als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden kann.