Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg wird beim Regionalverband-FrankfurtRheinMain
für den im anliegenden Lageplan (Anlage der Vorlage) dargestellten
Geltungsbereich innerhalb der ehemaligen Kasernenfläche ein
Zielabweichungsverfahren von den Zielen des Regionalplanes und eine Änderung
des Regionalen Flächennutzungsplanes (RegFNP) von gemischter Baufläche in
gewerbliche Baufläche beantragt.
Sach- und Rechtslage:
I.
Vorbemerkung
Der Regionale Flächennutzungsplan wurde am 17.10.2011
rechtswirksam und ersetzt den ehemaligen Flächennutzungsplan der Stadt
Friedberg.
Erforderliche Änderungen können nicht mehr von der Stadt
Friedberg selbst vorgenommen werden, sondern werden auf Antrag der Stadt
Friedberg vom Regionalverband vorgenommen.
II.
Formelle Gründe für
die Durchführung des Änderungsverfahrens
Von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
wurde im Juni 2012 die Machbarkeits- und Finanzierungsstudie mit einem
Masterplan beschlossen.
Hierin ist u. a. der südlich der „Unteren
Haupterschließungsachse“ liegende Bereich als gewerbliche Baufläche vorgesehen.
Diese gewerbliche Baufläche entspricht nicht den Zielvorgaben des
Regionalplanes und nicht den
Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplanes, der für die gesamte
Kasernenfläche (mit Ausnahme einer Grünfläche)
„Gemischte Baufläche“ darstellt.
III.
Geltungsbereich der
Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 23 ha. Die
Abgrenzung kann der anliegenden Planskizze entnommen werden.
Der Änderungsbereich liegt im Süden der Stadt Friedberg
zwischen der südlich an den Geltungsbereich angrenzenden, bestehenden Bahnlinie
nach Bad Homburg, der im Norden an den Geltungsbereich angrenzenden „Unteren
Haupterschließungsachse“ der ehemaligen Kaserne, der „Frankfurter Straße“ im
Westen und der „Görbelheimer Hohl“ im Osten.
IV.
Anlass und Inhalt der
Änderung
Der Anlass
der Planänderung ist die künftige, beabsichtigte Entwicklung eines
Teilbereiches der ehemaligen Kasernenfläche als Gewerbeflächen. Diese
planerische Absicht ist in der im Juni 2012 durch die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschlossenen Finanzierungs-
und Machbarkeitsstudie (Masterplan)bereits festgelegt.
Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist die Änderung der
vorbereitenden Bauleitplanung in Form des RegFNP und ein
Zielabweichungsverfahren von den Zielvorgaben des Regionalplanes erforderlich.
Der Anlass für
den jetzigen Zeitpunkt der Beantragung der Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes und des Regionalplanes ist die voraussichtlich längere
Laufzeit dieser Änderungsverfahren. Zu gegebener Zeit kann dann ohne
Verzögerung mit der Umsetzung in die verbindliche Bauleitplanung direkt
begonnen werden.
Darüber hinaus hat die Firma Fresenius Kabi Deutschland
GmbH die Absicht, auf ihrem, an die Kaserne angrenzendem Gelände, eine
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK Anlage) zu errichten. Diese Anlage muss gemäß
§ 16 BImschG genehmigt werden. Im Rahmen dieses (von Fresenius Kabi
beantragten) Genehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass hinsichtlich der
Umweltauswirkungen der Anlage Schutzkriterien erfüllt werden müssen, die einen
Konflikt mit der im Regionalen Flächennutzungsplan derzeit dargestellten „gemischten Baufläche“
bedeuten. Eine benachbarte Nutzung als Gewerbegebiet ist hinsichtlich der KWK
Anlage unkritisch.
Der Inhalt
der beabsichtigten Änderung des Regionalplanes/RegFNP ist die, für den
unter Punkt III beschriebenen
Geltungsbereich, Änderung der Darstellung
alt: „gemischte
Baufläche“
in
neu: „gewerbliche Baufläche“.
V.
Verkehrsplanerische
Aspekte und Umweltbelange
Die vorliegende Änderungsplanung des RegFNP ist eine
Grobkonzeption und dient der Vorbereitung der später aufzustellenden
Bebauungspläne für gewerbliche Bauflächen.
Die verbindliche Bauleitplanung wird zu gegebener Zeit in
Form von Teil-Bebauungsplänen voraussichtlich
abschnittsweise durchgeführt. Erst auf dieser Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung werden erforderliche konkrete Gutachten z.B. zu Artenschutz,
Verkehr, Lärm, Boden möglich.
VI.
Umweltbericht
Die Erstellung eines Umweltberichtes wird erst im Rahmen
der konkreten Bauleitplanung erfolgen.