Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 "Jugendhaus an den 24 Hallen" in Friedberg - Kernstadt hier: 1. Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013
Vorlage
11-16/0616
Aktenzeichen
60/1-hc/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

 

2.     Der vorliegende Entwurf der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt wird beschlossen.


Sach- und Rechtslage:

 

I.              Am 21.03.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt wird. Diese Offenlage erfolgte in der Zeit vom 02.04.2013 bis einschließlich 03.05.2013. Auch die Behörden wurden hierüber informiert und hatten die Gelegenheit, zu der Planung nochmals Stellung zu nehmen.

 

II.             Als Ergebnis dieser Offenlage ist festzuhalten: Es wurden keine Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ vorgetragen.

 

III.            Somit kann nunmehr der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen“ in Friedberg – Kernstadt gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden (Anlage 1 der Vorlage). Der vorliegende Entwurf der Begründung wird ebenfalls beschlossen (Anlage 2 der Vorlage).