Mitteilungstext:
Von
der Idee der OVAG-LED-Initiative zur erfolgreichen Umsetzung gemeinsam mit den
Kommunen
·
Die
Idee wurde Ende 2011 entwickelt und im Januar 2012 den Kommunen vorgestellt.
·
Alle Kommunen haben sich dafür ausgesprochen, sich an der OVAG-LED-Initiative zu
beteiligen, wenn es sich wirtschaftlich darstellt.
Nachstehend die entsprechende
Magistratsvorlage im Originaltext der Kämmerei vom 11.01.2012:
Titel
Modernisierung
der Straßenbeleuchtungsanlagen durch Einsatz innovativer und hocheffizienter
LED Leuchten im OVAG-Netzgebiet
Die Stadt Friedberg
hat sich bezüglich der Erstellung der Konzeptstufe 2 des Energiesparkonzepts im
Rahmen des Lichtlieferungsvertrages bzw. Straßenbeleuchtungsvertrages
seinerzeit für den Einsatz von LED-Technologie bei der Modernisierung der
Straßenbeleuchtung entschieden. Zum damaligen Zeitpunkt
(1. November 2008) erlaubten die technisch-wirtschaftlichen Randbedingungen
keinen zeitnahen Einsatz, sondern eher nach Einschätzung der OVAG nach einer
Dauer von ein bis zwei Jahren.
Die OVAG hat die
Entwicklung der LED-Technik am Markt weiterhin kontinuierlich beobachtet,
ausgewertet und dabei festgestellt, dass Mitte 2011 deutliche Preissenkungen
bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung zu verzeichnen waren. Insbesondere die
Effizienzsteigerung führte dazu, dass der Einsatz der LED-Technologie bei der
Errichtung neuer
Straßenbeleuchtungsanlagen gegenüber konventioneller Technik nun in weiten
Bereichen vorteilhaft ist. Darauf hat die OVAG bereits reagiert und setzt heute
bei Neuerrichtungen vorrangig auf den Einsatz der LED-Technik.
Schwieriger
gestaltete sich bisher die technisch-wirtschaftliche Situation bei der
Modernisierung von Straßenbeleuchtungsanlagen mittels LED-Technik. Diese
Situation ist sicher auch einer der Gründe für das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), den Einsatz von LED in der
Straßenbeleuchtung durch Gewährung von Zuschüssen zu fördern. Nach der
novellierten Förderrichtlinie (Stand 23.11.2011) können im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.03.2012 Anträge im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Anwendung von
Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung bei dem entsprechenden
Projektträger eingereicht werden. Wesentliche Voraussetzung dafür sind zum
einen, dass sich die Anlagen im Eigentum des Antragstellers befinden und
während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren verbleiben. Zum anderen muss
durch den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und
Regelungstechnik bei der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung ein CO²-Minderungspotenzial
von mindestens 60 Prozent erschlossen werden.
Die OVAG als
Eigentümerin der Anlagen erfüllt die formalen Voraussetzungen für eine
Beantragung des Zuschusses. Nach vorläufigen Prüfungen ist auch das geforderte
Einsparpotenzial grundsätzlich erreichbar, eine detaillierte Prüfung erfolgt im
Rahmen der Antragstellung und ist derzeit in Vorbereitung. Die OVAG-Gruppe hat
die grundsätzlichen Randbedingungen geprüft und bietet diesbezüglich die
Teilnahmemöglichkeit an der „OVAG-LED-Initiative“ an. Die Initiative, die unter
dem Vorbehalt einer Förderung durch das BMU steht, zielt auf eine
flächendeckende Nutzung innovativer, hocheffizienter LED-Technologie im
gesamten OVAG-Gebiet. Ein breiter Einsatz der LED-Technologie vereint
Umweltschutz, finanzielle Einsparmöglichkeiten und optimale Lichtqualität.
Da das BMU auch für
das Jahr 2012 mit einer Vielzahl an Anträgen im Straßenbeleuchtungsbereich
rechnet und die Anträge nach dem „Windhund-Prinzip“ beschieden werden,
beabsichtigt die OVAG, ihren Antrag bis spätestens Februar 2012 einzureichen.
Innerhalb der OVAG-Gruppe wurde bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für die
Antragstellung begonnen.
Die technische
Planung, Installation, Wartung und Nutzung verlangt grundsätzlich verändertes
Herangehen an das neue Beleuchtungssystem. Die dafür notwendigen vertraglichen
Anpassungen werden dazu von der OVAG vorbereitet. Parallel führt die OVAG
Gespräche mit Lieferanten (Leuchten/Montage) zur Klärung der Verfügbarkeit von
Kapazitäten. Zudem werden spezifische Fragestellungen, wie z.B. die Schaffung
geeigneter Finanzierungs- und Versicherungsmodelle oder die Klärung technischer
Details derzeit in einer OVAG-Projektgruppe erörtert.
Um neben dem
technischen Konzept, das die Grundlage für den Antrag bilden wird, auch die
entsprechenden Anzahl der modernisierenden Leuchten ermitteln zu können (in
Friedberg 3.152 Lichtpunkte), benötigt
die OVAG die Entscheidung der Kommunen bis zum 20. Januar 2012 darüber, ob sie
an der OVAG-LED-Initiative in 2012 teilnehmen möchten.
Nach bisherigem
Stand lässt sich der Ablauf der „OVAG-LED-Initiative“ wie folgt skizzieren:
·
Ermittlung
der teilnehmenden Kommunen (Januar 2012)
·
Antragstellung
(Februar 2012)
·
Vorlage
Zuwendungsbescheid (voraussichtlich Mitte 2012)
·
Projektumsetzung
wegen Förderung begrenzt auf 12 bis 18 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheides
Parallel dazu wird
eine individuelle lichttechnische Planung für die teilnehmenden Kommunen
erfolgen, die im Ergebnis zum vertraglich vereinbarten Energiesparkonzept und
einer entsprechenden Vertragsanpassung führt.
Falls alle
beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, könnte ab Mitte 2012 die
Modernisierung der Straßenbeleuchtungsanlagen sukzessive in den teilnehmenden
Kommunen beginnen und bis voraussichtlich Ende 2013 abgeschlossen werden.
Nach Fertigstellung
des individuellen Energiesparkonzeptes zur Modernisierung mit LED-Leuchten für
Friedberg würde die OVAG das technische Konzept und die erforderliche
Vertragsanpassung vorstellen.
Die finanzielle
Förderung durch das BMU, wird von der OVAG an die teilnehmenden Kommunen
weitergereicht. Die restlichen Investitionskosten werden im Rahmen einer
Contracting-Lösung zwischen der OVAG mit
der teilnehmenden Kommune geregelt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung
der OVAG am 11. Januar 2012 wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass sich die
Investitionskosten, die von der OVAG getragen werden mit den Stromeinsparungen
der Kommunen bereits im ersten Jahr gegenseitig decken.
Seitens der OVAG
wurde vorgetragen, dass in Friedberg als Anschauungsobjekt die Buchenstraße bereits mit neuen LED
Lampen ausgerüstet wurde.
Da das Thema
Stromeinsparung auch bereits Gegenstand der Beratungen des aktuellen
Haushaltssicherungskonzepts war und das Ziel ausgegeben wurde, die Reduzierung
der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung zu reduzieren und mit dem
Energieversorger entsprechende Gespräche zu führen, vertritt die Kämmerei aus
den geschilderten Gründen die Auffassung. sich an der OVAG-LED-Initiative zu
beteiligen und dies der OVAG bis spätestens 20. Januar 2012 gegenüber zu
erklären.
Ausgangspunkt sind
die Lichtlieferungsverträge zwischen den Kommunen und der OVAG u.a. mit
folgenden Leistungen
·
Lieferung
von Licht, also einschließlich Strom (Strombeleuchtungsverträge ohne Strom)
·
Wartung
(i. d. R. Reaktionszeit), sonstige Instandhaltung
·
Bereitstellung
eines Energiesparfonds für Energiesparmaßnahmen
Der Magistrat fasste in seiner Sitzung vom
16.01.2012 folgenden Beschluss:
Die Stadt Friedberg
erklärt ihre Bereitschaft, sich im Rahmen der neuen Förderrichtlinie des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) an der
OVAG-LED-Initiative zu beteiligen.
In Ergänzung der
ursprünglichen Vorlage wurde die Beratungsfolge um den Haupt- und
Finanzausschuss und den Aussschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
erweitert. Beide Ausschüsse erhielten die Vorlage zur Kenntnis.
Nach der Erklärung
der Kommunen, sich an der OVAG-LED–Initiative zu beteiligen, wurde Ende Februar
2012 seitens der OVAG der Förderantrag beim zuständigen Projektträger für die
Umrüstung von rund 50.000 Leuchten gestellt.
Der Zuwendungsbescheid ist im August 2012
zugegangen.
Die Konditionen
für Leuchten und Montage liegen etwa im abgeschätzten Rahmen.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 06. Februar 2013 bezüglich
der Reduktion und Kostenreduktion durch erhöhte Energieeffizienz der
Straßenbeleuchtung fasste die Stadtverordnetenversammlung am 14.02.2013
folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird
beauftragt, einen Bericht über die aktuellen Bemühungen zur Reduzierung des
Strombedarfs und langfristig der anfallenden Stromkosten der Straßenbeleuchtung
zu erstellen, ein Zeitplan zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie die
daraus CO2 Ersparnis zu präsentieren.
In einer Informationsveranstaltung zur
OVAG-LED-Initiative am 22. März 2013 wurden die teilnehmenden Kommunen über den
derzeitigen Sachstand wie folgt unterrichtet:
Ausgangspunkt sind die
Lichtlieferungsverträge zwischen den Kommunen und der OVAG u.a. mit folgenden
Leistungen:
·
Lieferung von Licht (Strom)
·
Wartung
·
Bereitstellung
eines jährlichen Energiesparfonds
für Energiesparmaßnahmen der Kommune oder ihrer Bürger.
·
Erstellung
eines Energiesparkonzepts.
Stufe I des Konzepts wurde weitgehend schon umgesetzt: Umrüstung
von Quecksilberdampf-Hochdrucklampen auf effizientere
Natriumdampf-Hochdrucklampen.
Stufe II des Konzepts:
·
Erstellung
war zunächst innerhalb von zwei Jahren vorgesehen.
·
Entscheidung
der Kommunen auf Rückfrage der OVAG mit der Konzepterstellung auf LED zu warten
(Kostengründe).
o Das
Konzept gemäß Vertrag wird nun vorgelegt.
o Die
Umrüstung auf hocheffiziente LED-Leuchten auf Basis des erstellten Konzeptes
ist ein Angebot der OVAG an die Kommunen.
Projektkonzeption und zwei aufwendige
Vergabeverfahren als Grundlage für die zukünftigen Angebote an die Kommunen
·
In zwei
europaweiten Vergabeverfahren hat
die OVAG Rahmenverträge für die Leuchtenlieferung und die Leuchtenmontage
ausgeschrieben (Ziel: Abstimmung von Konditionen, um Kommunen
Vertragsanpassungen verbindlich anbieten zu können).
·
Die
zwei Vergabeverfahren wurden im Dezember 2012 mit Zuschlagserteilung seitens der OVAG abgeschlossen.
·
Die Rahmenvereinbarungen wurden im Jahr
2013 unterzeichnet.
·
Die
Regelungen machen deutlich, dass die Partner der OVAG ein großes Interesse am
Projekt haben und sehr flexibel auf die spezifischen Anforderungen der OVAG
eingegangen sind.
·
Die
Partner für die OVAG-LED-Initiative sind:
o Für
die Leuchtenlieferung: PHILIPS
o Für
die Leuchtenmontage: GA Energieanlagen
Nord
·
Aufträge wurden nur in dem Umfang erteilt, in dem Kommunen sich für die
Umsetzung des Energiesparkonzepts entscheiden.
Prozessorientierte Projektorganisation mit
umfangreicher Qualitätssicherung
·
Kommunenbezogene Prozesse innerhalb der OVAG sind aufwendig und
greifen ineinander – ca. 50 Einzelschritte pro Kommune sind erforderlich, u. a.
o Erfassung
der GPS-Daten je Lichtpunkt
o Lichttechnische
Planung: Erstellung des Energiesparkonzepts
o Ausarbeitung
Angebot für Kommune incl. Vertragsanpassung
o Einholung
der Zustimmung der Kommune
o Abruf
der Leuchten und Montage
o Umrüstung
und Abnahme
o Kfm.
Umsetzung einschließlich Anpassung Faktura für Kommune
·
Prozesse der Lieferung und Montage sind ebenfalls genau definiert
o Detaillierte
Regelungen zum Logistikkonzept
o Umfangreicher
Einsatz von Barcodes zur Sicherstellung der Einhaltung des Umsetzungszeitraumes
Ziele der OVAG-LED-Initiative
·
Erstellung
eines qualitativ hochwertigen Energiekonzepts
o Erfüllung
der vertraglichen Pflicht
o Fokus
auf Umsetzbarkeit statt aufwendiger Aufbereitung
·
Realisierung
der wirtschaftlichen und ökologischen Einsparpotentiale durch ein gemeinsames
Projekt:
Durch die Arbeit
im letzten Jahr hat die OVAG hervorragende Voraussetzungen für die Umsetzung
der Konzepte geschaffen:
o Wirtschaftlichkeit
o Rahmenverträge
als wirtschaftliche Grundlage für Angebote
o Strukturierte
Prozesse für die Umsetzung innerhalb der Förderfrist
Konzepterstellung für alle beteiligen
Kommunen wird voraussichtlich innerhalb von 15 Monaten erfolgen.
Vollständige Umsetzung bis Oktober 2014 kann
bei einheitlicher und straffer Organisation allen Kommunen angeboten werden.
Umsetzung soll innerhalb des vertraglichen
Rahmens mit verschiedenen vertraglichen Anpassungen geschehen
·
Vertragsgestaltung
hat sich bewährt, daher soll der bestehende Vertrag dem Grunde nach fort gelten
·
Verträge
sollen auch weiter so gestaltet sein, dass
o die
OVAG für die Abwicklung und die Details zuständig ist, aber
o wichtige
Aspekte mit den Kommunen abgestimmt werden
·
Zukünftig
sind über die Lichtlieferung auch Ersatzinvestitionen in gewissem Umfang
abgedeckt (hängt mit LED zusammen)
·
Umrüstung
auf LED gemäß vorgestelltem Konzept wird Vertragsbestandteil
·
Die
Investition in LED-Leuchten (unter Berücksichtigung der Förderung) fließt in
die Lichtlieferungsrate ein (erhöht den fixen Anteil), dafür reduziert sich der
Stromanteil deutlich
·
Für den
(nun abgesenkten) Stromanteil erfolgt die Beschaffung durch die OVAG wie bisher
über die OVAG- Energie AG
Projektorganisation/nächste Schritte –
Schrittweise Bearbeitung der einzelnen Kommunen
Beginn in
Ortenberg
Fortsetzung in
Reichelsheim
nächste Kommune
…..
1.
jeweils
Konzepterstellung
2.
Ausarbeitung
Angebot für Kommune
3.
Entscheidungsfindung
durch die Kommune
4.
Abruf/Lieferfrist
Leuchten und Montage
5.
Montage
und Abnahme
Zeitschiene: Ende der Umsetzung Oktober 2014
Kriterien für Kommunenreihenfolge sind
insbesondere:
·
Logistikkonzept/Lagerstandorte
·
Größe
der Kommune (am Anfang eher mittelgroße Kommunen)
·
Individuelle
Einschätzung zum Bearbeitungsaufwand des Energiesparkonzepts
·
Vorliegen
der Kommunenangaben zu Geschwindigkeitszonen (liegen für Friedberg bereits vor)
·
Witterung
(im Winter möglichst keine Montage im Vogelsberg)
·
Zeitpunkt
des Vertragsschlusses bzw. Gruppentauschs
Um einen
wirtschaftlichen und zeitlichen effizienten Projektablauf zu gewährleisten, ist
es erforderlich, dass die OVAG die Kommunenreihenfolge frei wählen kann und
immer nur mit begrenztem Vorlauf festlegt.
Kommunen, die voraussichtlich vor den Sommerferien
das Konzept und Angebot zur Umsetzung von der OVAG vorgelegt bekommen:
Als Startkommunen stehen fest und sind
bereits kontaktiert:
Ortenberg, Reichelsheim, Laubach, Hirzenhain
Folgende weitere Kommunen sind – genannt in
alphabetischer Reihenfolge – vorgesehen:
Grebenau, Münzenberg, Ober-Mörlen,
Schwalmtal, Wartenberg, Wölfersheim
·
Die
Festlegung der Kommunen vor den Sommerferien ist derzeit noch unverbindlich; ggf. gibt es noch
Änderungen
·
Soweit
das Konzept vorgelegt wird, benötigt die OVAG die entsprechende Entscheidung der jeweiligen Kommune
Vorteile der Umrüstung auf LED-Technologie
·
Höchste Effizienz im Bereich der
Straßenbeleuchtung
o Vorgesehene
Leuchten erreichen Effizienzen von rund 110 Im/W
o Zum
Vergleich: effiziente Technologie im Bereich konventioneller Beleuchtung (NAV)
erreicht in den üblichen Leistungsklassen durchschnittlich etwa 70 Im/W
·
Nächtliche Absenkung auf 50 % des Beleuchtungsniveaus bei allen
vorgesehenen LED-Leuchten
·
Konstantlichtstromregelung gewährleistet einen gleichbleibenden
Lichtaustritt über die gesamte Nutzungsdauer
o Keine
Reduzierung des Beleuchtungsniveaus
·
Hoher
Schutz der Leuchten gegen Verschmutzung
·
Verbesserung
der Lichtqualität
o Einheitliche
Lichtfarbe (4.000 K)
o Einsatz
entsprechender Optiken – die Beleuchtung wird auf die Bereichte ausgerichtet,
die tatsächlich beleuchtet werden sollen (Verkehrswege)
o Optimierung
des durchschnittlichen Beleuchtungsniveaus
o Keine
merkliche Beeinflussung der Ausleuchtung bei Ausfall einzelner LED`s
·
Aufgrund
der spektralen Zusammensetzung der Lichtfarbe höhere subjektive Helligkeit und
Sicherheit
·
Einheitliches
Erscheinungsbild durch Reduzierung der Leuchtenvielfalt
Erfüllung des primären Zieles des
Energiesparkonzeptes:
Energieeinsparung und Verringerung der
CO2-Emissionen
·
Erhöhung
der Energieeffizienz aufgrund gesenkter System- und Anschlussleistungen
·
Lichtmanagement
zusätzliche Energieeinsparung durch flächendeckende Leistungsreduzierung der
LED-Leuchtung (Dimmung) im Rahmen der Halbnachtschaltung über die Rundsteuerung
Deutliche Verringerung des Energieverbrauchs
und damit der umweltschädlichen Treibhausgasemissionen (CO2)
Beitrag zum Klimaschutz
Optimale Umwelteigenschaften
·
Insektenfreundlich:
Spektralbereich des LED-Lichtes lockt kaum Insekten an und stört somit nicht
das biologische Gleichgewicht (im Vergleich zu Quecksilberdampflampen
Reduzierung um 80 %)
·
Einfache
Entsorgung und weniger Umweltbelastung, da LED`s kein Quecksilber oder andere
gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten
·
Geringere
Ausfallraten und eine lange Nutzungslebensdauer führen zu einem geringeren
Entsorgungsbedarf und sind somit ressourcenschonend
·
Verringerung
der Lichtemissionen durch Lichtlenkung:
o Beleuchtung
wird gezielt auf die Verkehrswege gerichtet
o Vorgärten
und Schlafzimmer etc. werden nicht (mehr) angestrahlt; hier wird es gewollt
dunkler
o Keine
Lichtstreuung in den Himmel (Lichtverschmutzung) durch ausschließliche
Abstrahlung der Leuchten in den unteren Halbraum
§
der
Nachthimmel wird dunkler
Zeithorizont für
Wirtschaftlichkeitsberechnung und vorgeschlagene neue Vertragslaufzeit: 20
Jahre
·
Ergebnis
der Ausschreibung und des Konzepts: es kommen fast nur Leuchten zum Einsatz,
die eine Lebensdauer von 20 Jahren haben
·
Vor
diesem Hintergrund sind 20 Jahre ein sinnvoller Zeitraum für die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (bei einem kürzeren Betrachtungszeitraum würde
man das Konzept „schlecht rechnen“) – daher Vorschlag der Laufzeitenanpassung
·
Im
Wartungsumfang ist ein nach heutiger Einschätzung für 20 Jahre durchaus
angemessener Umfang von Ersatzleuchten vorgesehen:
o Reparatur
oder Austausch defekter Leuchten bzw. der Module bei maximal 15 % des
LED-Leuchtenbestands
o Zusätzlich:
Reparatur oder Austausch defekter Treiber bei maximal 10 % der LED-Leuchten
§
Die
OVAG schlägt eine Anpassung der Vertragslaufzeit auf 20 Jahre ab Vereinbarung
der Umrüstung auf LED vor; dies bedeutet einen Vorteil von geringeren
jährlichen Belastungen für die Kommune
§
Auf
Wunsch der Kommune kann zu entsprechend angepassten wirtschaftlichen
Bedingungen die bisherige Laufzeit beibehalten werden
Bereits im 1. Jahr erhebliche Einsparungen
bei den Kosten der Straßenbeleuchtung zu erwarten
Lichtlieferungsentgelt Lichtlieferungsentgelt
(bei 20-jähriger Laufzeit) (Restlaufzeit)
Fazit: Fazit:
Bei
einer 20-jährigen Laufzeit wird das Bei
einer unveränderten Vert.laufzeit Lichtlieferentgelt voraussichtlich spürbar dürften
die Kosten der Lichtlieferung
sinken in
den meisten Kommunen stabil
bleiben.
Wirtschaftlichkeit wird sich von Kommune zu
Kommune unterscheiden
·
Sämtliche
Berechnungen erfolgen individuell
für jede Kommune, jedoch mit den gleichen Berechnungsgrundlagen (Preisen) unter
Berücksichtigung der Fördermittel
·
Wirtschaftlichkeit der Umrüstung auf LED hängt u. a. ab von
o Aktueller
Effizienz (z.B. auch, ob schon auf NAV umgerüstet wurde und somit in der Vergangenheit
schon Einsparungen realisiert wurden)
o Anteil
der förderfähigen Leuchten
o Rahmenbedingungen
(z.B. 30er Zonen)
o Restlaufzeit
(soweit nicht 20 Jahre als neue Laufzeit gewählt wird)
§
Angebot
wird individuell für jede Kommune
erarbeitet
§
Neues
Lichtlieferungsentgelt für die
umzurüstenden Leuchten wird entsprechend individuell ermittelt
§
Lichtlieferungsentgelt
für neue Leuchten sind für alle
Kommunen einheitlich (bei einheitlichen Schaltzeiten)
Erläuterungen zu den wesentlichen Vertragsanpassungen
·
Neuauflage
des bestehenden Vertrags, weil das aufgrund der Vielzahl der Anpassungen
deutlich besser nachvollziehbar ist als eine Zusatzvereinbarung
·
Präambel ist neu formuliert und geht auf LED-Umstellung ein
·
Aufnahme
der Umrüstung gemäß erstelltem
Energiesparkonzept
·
Vorgesehen
ist eine erneute 20-jährige
Vertragslaufzeit – d.h. ohne Sonderkündigungsrecht wg. Finanzierung
·
Der
gemäß Vertrag zugesicherte Energiesparfond
soll für die Umrüstung verwendet werden und reduziert die jährliche
Lichtlieferrate (optional); d.h. bei 20 jähriger Laufzeit wird auch der
Energiesparfond verlängert
·
Anpassung
der Regelungen zur außerordentlichen
Kündigung
o Aufgrund
der Förderbedingungen kann eine Eigentumsübertragung frühestens 5 Jahre nach Beendigung
des Projekts erfolgen.
o Ausgleich
für das Invest der Leuchten bei vorzeitigem Vertragsende erforderlich
Neue Regelungen zu Entgelten in § 10 (1)
·
Regelungen
in § 10 „Entgelte“ sind zum Teil neu, zum Teil aus dem alten Vertrag übernommen
(verschiedene Stellen, insbesondere Anhang)
o Grund:
Zusammenführung an einer Stelle
·
Umstellung
der Rechnungsstellung auf den neuen Vertrag
o Erfolgt,
wenn 50 % der umzurüstenden Leuchten auf LED umgestellt sind
o Vorher
wird der Betrag aus dem Vormonat vor Beginn der Umrüstung weiterverrechnet.
·
Vereinfachung
bei der Abrechnung
o Derzeit
erfolgt eine monatliche Spitzabrechnung
o Durch
die Umrüstung wird ein weitgehend modernisierter und stabiler Stand an
Lichtpunkten erreicht
o Neu
vorgesehen ist ein Jahrespreis, der monatlich anteilig in Rechnung gestellt und
nur bei größeren Abweichungen unterjährig verändert wird
·
Recht
der Abtretung von Forderung (rein deklaratorisch)
Neue Regelungen zu Entgelten in § 10 (2)
Geänderte Regelungen zu Preisanpassung
·
Preisgleitklausel wird an neue Kostenstruktur angepasst
o Preisgleitklausel
für den derzeitigen Leuchtenbestand:
·
konstant
40 % (alt: nur 10 %)
·
Strom
30 % (alt: 60 %)
·
Lohn 20
% (wie vorher) und Investitionsgüter 10 % (wie vorher)
Preisgleitklausel
für neue Leuchten ohne Konstante
·
Erweiterung der Sprechklausel: Bei Regelungslücken aufgrund fehlender
Erfahrung mit LED wären die Lücken zu schließen und die Entgelte entsprechend
anzupassen
·
Preisanpassung bei nachträglicher Kürzung
von Fördermittel
o Weitergabe
von 50 % des Risikos an die Kommunen (die OVAG hat hierfür keinen
Risikozuschlag berücksichtigt)
o Regelung
greift nur bei Gründen, die die OVAG
nicht zu vertreten hat
o Aus
wirtschaftlicher Sicht würde selbst eine vollständige Kürzung wohl nicht zu
einer Entscheidung gegen die Umrüstung führen
·
Preisanpassungsmöglichkeit,
wenn die Kosten für das
Straßenbeleuchtungsnetz nicht mehr in die Kosten für das Netz der
allgemeinen Versorgung eingerechnet werden dürfen
Enge Fristen der Projektumsetzung erfordern
enge zeitliche Taktung bei der Umsetzung des Projekts
·
Die
Umrüstung im Rahmen der OVAG-LED-Initiative muss während der vom Projektträger
vorgegebenen Projektlaufzeit abgeschlossen sein (31.10.2014).
·
Es
haben insgesamt 48 Kommunen
grundsätzlich zugestimmt, bei der OVAG-LED-Initiative mitzumachen. Das umfasst
die Umrüstung von ca. 50.000 Leuchten.
·
Die
OVAG steht aufgrund des Projektumfangs daher unter einem nicht unerheblichen zeitlichen Druck. Bei der OVAG und
hessenENERGIE wird seit Projektbeginn erhebliche Mehrarbeit für das Projekt
geleistet (u.a. für den Förderantrag, die Vergabeverfahren samt
Projektkonzeption, die Detailplanung sowie die Vorbereitung der Umsetzung).
·
Die
OVAG wird alles daran setzen, dass alle
Kommunen innerhalb der Frist abgewickelt werden, kann das aber nicht garantieren.
·
Eine
fehlende bzw. verspätete Zustimmung einer Kommune führt zu einer Lücke in der Umsetzung. Da die
kommunenspezifische Planung sehr zeitaufwendig ist, kann die OVAG nicht einfach
eine andere Kommune vorziehen.
·
Zur
Vermeidung von Lücken im Projekt benötigt die OVAG daher eine rasche Zustimmung der jeweiligen
Kommune, der sie die Umstellung auf LED angeboten hat.
Nach der Vorlage des Energiesparkonzepts ist
eine sehr rasche Entscheidung der jeweiligen Kommune erforderlich
·
Wie im
Januar 2012 bereits angekündigt, benötigt die OVAG im Regelfall eine Zustimmung innerhalb von 3 Wochen
·
Die
OVAG stellt sicher, dass das Konzept so vorgelegt wird, dass 2 der 3 Wochen außerhalb der hessischen
Schulferien liegen
·
Bei den
ersten Kommunen (Konzeptvorlage bis
Mai 2013) konnte die OVAG etwas längere Fristen einräumen, weil sie aufgrund
des „schrittweisen Hochfahrens“ noch nicht bei der Maximalkapazität der
Umsetzung angelangt ist.
·
Die
OVAG wird die Angebote an die Kommunen daher mit einer entsprechenden Bindefrist versehen
·
Sofern
gewünscht wird die OVAG das Konzept samt Angebot der Umsetzung in einem (!) Gremientermin vorstellen
·
Die
Zustimmung gilt als erteilt, wenn der
von der Kommune unterzeichnete Vertrag bei der OVAG vorliegt
(Gegenzeichnung kann anschließend erfolgen, falls das terminbedingt
problematisch sein sollte; Faxübersendung und Nachreichung des Originals ist
möglich)
Folgen einer ausbleibenden fristgerechten
Beschlussfassung:
Verschiebung der Kommune an das Projektende
·
Allen
Kommunen wird mit Übersendung des Angebots auch eine Bindefrist genannt, die aus den Projektabläufen abgeleitet wird
(falls die OVAG zeitliche Spielräume hat, gibt sie diese auch weiter)
·
Würde
die OVAG dennoch eine Kommune mit verspäteter Zustimmung bearbeiten, würde dies
für die „Schlusskommunen“ eine Gefährdung
der Umsetzung bedeuten
·
Die
OVAG wird alles dafür tun, dass die Kommunen, die rechtzeitig entscheiden, auch
innerhalb der vorgegebenen Projektzeitlaufzeit umgerüstet werden. Es sollen
jedoch die Kommunen, die die OVAG gegen Ende erst bearbeitet, aus der
Reihenfolge keinen Nachteil hinsichtlich der Fördermittel haben.
·
Daher
wird bei ausbleibender Entscheidung innerhalb der Bindefrist im Regelfall die nächste Kommune bearbeitet.
·
Die
nicht rechtzeitig entscheidende Kommune hat voraussichtlich die Möglichkeit am Projektende nach Umrüstung aller
Kommunen, die ihre Zustimmung zum Projekt erteilt haben, ihre Entscheidung
nachzuholen (die OVAG würde ggf. ein neues Angebot legen). Allerdings ist eine
Umrüstung unter Förderung nicht garantiert. Zudem ändern sich die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, weil die Restlaufzeit kürzer ist.
Umgang mit durch die OVAG verursachte
Verzögerungen
·
Das
Projekt erlaubt auf Seiten der OVAG nicht die Einplanung von zeitlichen
Puffern.
·
Es kann
daher jederzeit passieren, dass die OVAG die angekündigten Termine verschieben muss. Gründe hierfür können u. a. sein:
o Unerwarteter
Mehraufwand bei der Detailplanung,
o Krankheitsbedingte
Ausfälle
die
sich nicht durch weitere Überstunden kompensieren lassen.
·
Die
OVAG wird alles daran setzen, dass das Arbeitspensum durch Mehrarbeit der
Kollegen gehalten werden kann.
·
Sobald
sich dennoch abzeichnet, dass ein Termin gefährdet ist, wird die OVAG Kontakt
zur jeweiligen Kommune aufnehmen und versuchen eine pragmatische Lösung zu finden (z.B. Beschluss mit
Schätzwerten).
·
Wenn
die OVAG einen fest mitgeteilten Übersendungstermin des Angebots nicht
einhalten kann, wird sie die Angebotsfrist
um 1 bis 2 Wochen verlängern (in Abhängigkeit vom Projektlauf).
Vorbereitung der Beschlussfassung durch die
Kommune
·
Kontaktaufnahme mit der Kommune zur Information, dass das
Energiesparkonzept in den nächsten 2 bis 5 Monaten erstellt werden soll
(Vorankündigung)
·
Die
OVAG versucht – sofern möglich – auf Gremientermine
Rücksicht zu nehmen
o Kommune
müsste Entscheidungsgremium festlegen
o Nur
im günstigsten Fall wird die Angebotsfrist mit einer entsprechenden
Gremiensitzung zusammenfallen
o Ladungsfristen
werden nicht noch zusätzlich einzuhalten sein
·
Sollte
kein Sitzungstermin passen, müsste die Kommune
über das Vorgehen entscheiden (Idee: Grundsatzbeschluss über Vertrag/Konzept
ohne konkrete Werte mit Verweisung falls keine Sondersitzung gewünscht wird)
·
Die
OVAG wird den voraussichtlichen
Übersendungstermin des Angebots mit einer Vorlaufzeit von etwa 3 Wochen mitteilen
·
Folgende
Unterlagen werden der Kommune dann
elektronisch zur Verfügung gestellt:
o Vertrag
o Präsentation
(Energiesparkonzept, Vorschlag zur Umsetzung incl. wirtschaftlicher Eckdaten)
o Pläne
als Anlage zum Energiesparkonzept
Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt
·
Investition
in die LED-Leuchten wird die OVAG durchführen
·
Somit
muss die Kommune keine Investitionen
im Haushalt vorsehen
·
Für die
Kommunen mit Lichtlieferungsverträgen
(u. a. Friedberg) werden die jährlichen Kosten in Abhängigkeit von der
gewählten Laufzeit entsprechend sinken bzw. nicht spürbar steigen; d.h. der
Planansatz kann voraussichtlich beibehalten werden
·
Bei
Kommunen mit Straßenbeleuchtungsverträgen
werden die jährlichen Kosten für Straßenbeleuchtung insgesamt ebenfalls sinken
bzw. nicht spürbar steigen; es findet jedoch ene Verschiebung von den
Stromkosten in den Straßenbeleuchtungsvertrag statt; d.h. Verschiebung zwischen
Positionen wäre im Haushalt ggf. zu berücksichtigen
·
Mittelfristig führt die Umstellung auf LED zu einer
deutlich geringer ansteigenden jährlichen Aufwandsposition im Haushalt
Weiteres Vorgehen nach
Vertragsunterzeichnung durch die Kommune: Umsetzung der Umrüstung auf LED
·
Zeitnaher
Abruf der benötigten Leuchten beim
Lieferanten durch die OVAG
·
Information
des Montageunternehmens über die anstehende Umrüstung – Abruf der Montagekapazitäten
·
Vor
Beginn der Umrüstung wird die GA Energieanlagenbau Nord GmbH (beauftragtes
Montageunternehmen) die Kommune um verkehrsrechtliche Anordnung bitten.
·
Die
OVAG informiert die Kommune über den voraussichtlichen
Zeitraum der Umrüstung
·
Voraussichtliche Lieferung der Leuchten ca. 6 bis 10 Wochen nach Abruf
(hängt vom Volumen ab, das in den Wochen zuvor abgerufen wurde; kann daher auch
länger sein)
·
Durchführung
der Umrüstung
·
Pressemeldung mit Fototermin bei Umsetzung geplant
Internetauftritt der OVAG-LED-Initiative ist
in Arbeit und wird im Laufe des April produktiv gehen
·
Hier
werden Informationen rund um das Thema LED und Umrüstung der Straßenbeleuchtung
auf die hocheffiziente LED-Technologie für
alle Interessierten zu finden sein.
·
Der
aktuelle Stand der Umrüstung in den
Kommunen, die sich für die Teilnahme an der OVAG-LED-Initiative entschieden
haben, kann hier verfolgt werden.
·
Ebenfalls
werden hier weitere Informationen
und Presseartikel rund um die OVAG-LED-Initiative (z.B. aktueller Stand des
Projekts, Kommunen mit geplanter Umrüstung) aufgenommen.
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Ziel
ist die umfassende Information über die OVAG-LED-Initiative
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Voraussichtlich
wird die OVAG auszugsweise aus diesen Informationen als Flyer für die teilnehmenden Kommunen erstellen.
Fazit:
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Die
Kommunen erhalten von der OVAG ein umfassendes
Energiesparkonzept für die Straßenbeleuchtung
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Darüber
hinaus macht die OVAG den Kommunen ein Angebot
zur Umsetzung des Konzepts – somit der Umstellung auf LED – unter Einsatz
von Fördermitteln
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Wichtig
für die Wirtschaftlichkeit ist hierbei die Tatsache, dass die OVAG als
kommunaler Dienstleister das Großprojekt für
viele Kommunen realisiert und sowohl die Abläufe als auch die eingesetzten
Leuchten standardisiert sind, somit keine Sonderwünsche berücksichtigt werden
können.
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Die
OVAG hat für dieses Projekt bereits einen erheblichen Einsatz erbracht und wird
das weiterhin tun – auch und gerade weil ein wesentlicher Beitrag zur
Energiewende geleistet werden kann.
· Durch die Zustimmung der Kommunen kann das Ziel gemeinsam erreicht werden.