Beschlussentwurf:
Die Bedenken gegen das Vorhaben „Segmüller“ in Bad Vilbel werden aufrecht erhalten
Sach- und Rechtslage:
I. Bereits mehrfach wurde die Stadt
Friedberg an dem Bauleitplanverfahren für die Ansiedlung der Firma Segmüller
in Bad Vilbel beteiligt:
·
Änderung des Flächennutzungsplanes des
Umlandverbandes
·
Abweichungsverfahren von den Zielen der
Landesplanung
·
Bebauungsplanverfahren und Bebauungsplan
Änderungsverfahren
Die letzte Stellungnahme wurde zur ersten Änderung des Bebauungsplanes
„Im Schleid“ am 20.11.2012 abgegeben (siehe Anlage 1).
II. Nunmehr führt der
Regionalverband im Auftrag der Stadt Bad Vilbel das Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan
durchführen (siehe Anlage 2). Die mit der Bearbeitung betrauten Fachstellen des Regionalverbandes stehen
der Planung weiterhin kritisch gegenüber. So wird in der Begründung für die Planänderung auf die
Nichteinhaltung der Landesplanerischen Gebote zum Einzelhandel deutlich hingewiesen!
III. Da die Frist unangemessen
kurz angesetzt war (siehe Anlage 3), hat das Bauamt eine Stellungnahme unter
dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung (siehe
Anlage 4) abgegeben. Diesem Schreiben
sind die Schreiben aus der Anlage 1 beigefügt.