Betreff
Anfrage der SPD-Fraktion vom 06. März 2013, Spielapparatesteuer
Vorlage
11-16/0543
Art
Anfrage

Anfrage:

 

1.   Wie hoch war das jährliche Aufkommen der Stadt Friedberg aus der Spielapparatesteuer in den Jahren 2009 – 2012?

 

2.   Wie hoch ist das geschätzte Aufkommen aus der Spielapparatesteuer, das in die Haushaltsplanung 2013 – 2016 jährlich eingeflossen ist?

 

3.   Wie viele steuerpflichtige Spielautomaten im Sinne des § 4 Abs. 1 der Spielapparatesteuersatzung existieren in Friedberg? Bitte gliedern Sie die Antwort nach den in der Satzung aufgeführten Gruppen und Untergruppen:

 

a)   Apparate mit Gewinnmöglichkeit

·  in Spielhallen

·  in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten

 

b)   Apparate ohne Gewinnmöglichkeit

·  in Spielhallen

·  in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten

 

c)   Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben,

·  in Spielhallen

·  in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten

 

Sachverhaltsinformationen:

 

I.    Nach der Spielapparatesteuer-Satzung der Stadt Friedberg beträgt die Steuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit …

 

= in Spielhallen 12 % der Bruttokasse, höchstens 250,00 €,

 

= in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 12 % der Bruttokasse, höchstens 125,00 €.

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner jüngeren Rechtsprechung jedoch auch Steuersätze von 15 % der Bruttokasse für zulässig erachtet.

 

 

II.   Nach der Spielapparatesteuer-Satzung der Stadt Friedberg beträgt die Steuer für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben,

 

= in Spielhallen 20 % der Bruttokasse, höchstens 400,00 €

 

= in Gaststätten und an sonstigen Aufstellungen 20 % der Bruttokasse, höchstens 400,00 €.

 

In verschiedenen Städten und Gemeinden Hessens werden indessen nicht nur 20 %, sondern Steuersätze bis zu 40 % und 50 % erhoben.


 

III.  Städte und Gemeinden können in ihren Spielapparatesteuer-Satzungen entweder regeln, dass die Steuerveranlagung …

 

a)   Mit einem bestimmten Prozentsatz der Bruttokasse erfolgt oder

b)   Anhand fester €-Höchstbeträge je Spielapparat erfolgt oder

c)   Beide Formen Anwendung finden.

 

Die Satzung der Stadt Friedberg folgt Modell c) (z.B. für Apparate mit Gewinnmöglichkeit „12% der Bruttokasse, höchstens 250,00 Euro“, siehe oben).

 

Nach der herrschenden Rechtssprechung steht eine Besteuerung nach der Bruttokasse in
besonderer Weise mit dem Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit im Einklang.
Soweit eine Kommune Fest- und Höchstbeträge in ihrer Satzung vorsieht, muss sie daher regelmäßig überprüfen, auf welcher Grundlage die Mehrzahl ihrer Veranlagungen erfolgt. Kommt in an-nähernd der Mehrzahl oder sogar in überwiegender Zahl der Fälle der Fest- und Höchstbetrag zur Anwendung, wird also quasi die Ausnahme zur Regel, muss die Kommune folgende Maßnahmen ergreifen: entweder

 

-     sind die Fest- und Höchstbeträge deutlich so weit zu erhöhen, dass zu erwarten ist, dass die
Besteuerung nach der Bruttokasse in der Zukunft den Regelfall bildet, oder

 

-     die Fest- und Höchstbeträge sind gänzlich abzuschaffen und es ist aufgrund der Bruttokasse zu versteuern.

 

 

4.   Wie oft wird in Friedberg geprüft, ob annähernd in der Mehrzahl oder sogar in der überwiegenden Zahl der Fälle die Fest- und Höchstbeträge zur Anwendung kommen?

 

5.   Wann erfolgten die letzten drei Prüfungen dieser Art?

 

6.   Zu welchem Ergebnis haben die drei Prüfungen unter Nr. 5 geführt?

Wie viele Steuerveranlagungen waren danach in den Prüfungszeiträumen jeweils anhand der Fest- und Höchstbeträge sowie anhand der Bruttokasse erfolgt?

 

7.   Hat danach Handlungsbedarf im Sinne von Ziff. III der Sachverhaltsinformation bestanden?

 

8.   Mit welchen Mehreinnahmen wäre jährlich zu rechnen, wenn die bislang bestehenden Fest- und Höchstbeträge aufgehoben würden und der Steuersatz …

 

a)    Für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 12% auf 15% der Bruttokasse erhöht werden würde sowie

b)    Für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, von 20% auf 40% der Bruttokasse erhöht werden würde?

 

Wir bitten, die Beträge zu a) und b) getrennt aufzuführen.