Mitteilungstext:
1.
Am 24. Oktober 2011 fand in Bad Nauheim eine Zusammenkunft von Herrn Bürgermeister
Michael Merle, Stadt Butzbach, Herrn Bürgermeister Michael Keller, Stadt
Friedberg, und Herrn Bürgermeister Armin Häuser, Stadt Bad Nauheim, statt. Bei
diesem Arbeitstreffen bestand Einvernehmen, dass eine Zusammenarbeit der drei
Nachbarkommunen angestrebt wird und gewollt ist. Als Ziele wurden
Qualitätssicherung und/oder Qualitätsverbesserung, Reduzierung von Kosten
(Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Nutzung von Einsparungen) sowie die Teilhabe
am Know-how der Partnerkommunen definiert. Darüber hinaus bestand Konsens, dass
IKZ nur dann funktionieren kann, wenn sich die Partner vertrauensvoll,
gleichberechtigt und auf Augenhöhe begegnen. Ein Teil der nachfolgend
dargestellten Themenbereiche wurden als mögliche Handlungsfelder benannt. Es
wurde vereinbart, dass diese Handlungsfelder auf Verwaltungsebene eingehend und
offen näher untersucht und diskutiert werden. Zu diesem Zweck fanden am 16.
November 2011, am 29. Februar 2012 sowie am 31. Mai 2012 Arbeitstreffen auf
Verwaltungsebene statt. Die Sachstände werden nachfolgend beschrieben und
ergänzt durch die eingearbeiteten schriftlichen Stellungnahmen der
Amtsleiterinnen und Amtsleiter für ihren jeweiligen Amtsbereich sowie des
Leiters des Baubetriebshofes und des Leiters der Entsorgungsbetriebe.
2.
Haupt- und Personalamt -
Standesamt
Hier wurde am 8. Februar 2013 die Vereinbarung über
die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Standesämtern der
Nachbarkommunen Butzbach, Bad Nauheim und Friedberg unterzeichnet. Die
Vereinbarung wurde durch den Magistrat
am 17.9.2012 (DS 11-16/0393) beschlossen. Im Bedarfsfall sollen
Trauungen durch Standesbeamte der Nachbarkommunen ausgeführt werden. Somit
können (zusätzliche) Kosten für die Ausbildung weiterer, erforderlicher Kräfte
in den einzelnen Kommunen eingespart werden. Voraussetzung hierfür war zum
einen, dass die Magistrate aller drei Kommunen die Standesbeamten der
Nachbarkommunen zu Standesbeamten für den eigenen Standesamtsbezirk zulassen.
Von der Standesamtsaufsicht wurde in einem im Vorfeld bereits geführten
Gespräch, die Zustimmung zu dieser Maßnahme in Aussicht gestellt. Nach der
derzeitigen Rechtslage kann davon ausgegangen werden, dass für diesen Fall
keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragt werden muss, da keine
wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, sondern der Arbeitnehmer beim Entleiher
hoheitliche Tätigkeiten wahrnimmt. Die Bildung gemeinsamer Standesamtsbezirke
wird als nicht zweckdienlich erachtet. Gründe hierfür sind die Größenklassen
der Kommunen, Kundenorientierung sowie fehlende Fördermöglichkeiten.
3.
Haupt- und Personalamt -
Personalverwaltung
IKZ im Bereich der Auszubildenden scheidet leider
aus, da die Städte aus Gründen der Haushaltskonsolidierung jährlich neu
entscheiden, ob sie neue Einstellungen von Auszubildenden vornehmen.
Einigkeit besteht, bei Fortbildungsangeboten
verstärkt zu kooperieren. Dies bedeutet, dass künftig jeweils die beiden
Nachbarkommunen über Fortbildungsveranstaltungen informiert, die
Veranstaltungen geöffnet und Teilnahmemöglichkeiten für die Nachbarkommunen
geschaffen werden. In der Praxis ist es so, dass oft eine große thematische
Schnittmenge der Fortbildungsangebote besteht. Beispielsweise wurde im Mai 2012
ein Workshop zu „Social Media“ im Bad Nauheimer Rathaus initiiert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Friedberg waren hierzu eingeladen
und haben auch teilgenommen. Der Aufbau einer gemeinsamen Personalverwaltung
erfordert einen nicht unerheblichen Ressourceneinsatz und ist aus Sicht aller
Beteiligten kurzfristig nicht umsetzbar.
4.
Haupt- und Personalamt -
Zentrale Dienste, Arbeitssicherheit
Synergieeffekte durch IKZ werden nicht gesehen. So sind etwa auf Grund
gesetzlicher Neuregelungen individuelle Gefährdungsanalysen zu erstellen. Eine
Zusammenarbeit führt zu keiner Kostenreduzierung oder Qualitätsverbesserung.
5.
Amt für soziale und
kulturelle Dienste und Einrichtungen - Wohngeld
Die Verordnung über die Zuständigkeiten zur
Ausführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldzuständigkeitsverordnung – WoGZustV)
wurde am 30.10.2012 beschlossen. Sie wurde mittlerweile im Gesetz- und
Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 1.7.2013 in Kraft. Die
Zuständigkeit beschränkt sich nun auf die Kreisausschüsse der Landkreise, die
Magistrate der kreisfreien Städte sowie die Magistrate der Städte Bad Homburg
vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselheim und Wetzlar. Die Zuständigkeit
für die Ausführung des Wohngeldgesetzes entfällt somit ab dem 1.7.2013 für die
Städte ab 20.000 Einwohner.
6.
Rechnungsprüfungsamt
Eine gemeinsame Rechnungsprüfung sollte neu
beurteilt werden. Die Stadt Friedberg hat sich ebenso wie Bad Nauheim vor
Jahren via Rückdelegation an die Revision des Wetteraukreis von dieser Aufgabe
getrennt.
7.
Kämmerei - Finanzverwaltung
Eine Kooperation in diesem Sektor zwischen der
Stadt Bad Nauheim, der Stadt Butzbach, der Stadt Bad Vilbel und der Stadt
Friedberg wird derzeit ausgeschlossen. Maßgeblicher Grund hierfür ist ein
anderes Finanzprogramm und der Umstand, dass die Stadt Friedberg noch nicht den
Stand der Genannten erreicht hat, im Hinblick auf die Umsetzung der Doppik.
8. Entsorgungsbetriebe
Die Stadt Assenheim (jetzt Niddatal) und die ehemalige Gemeinde Bruchenbrücken (jetzt Stadt Friedberg) haben im Jahr 1967 den Abwasserverband Assenheim - Bruchenbrücken gegründet. Ziel war es seinerzeit das anfallende Ortsabwasser in einer gemeinsamen Kläranlage zu behandeln. Diese Zusammenarbeit wird auch noch fortgeführt.
Die Entsorgungsbetriebe haben im Jahr 2006 gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises die Müllabfuhr (Restmüll, Biomüll, Sperrmüll) europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis verlief positiv, die Abfallgebühren konnten ab dem Jahr 2007 deutlich gesenkt werden.
Im Jahr 2010 haben sich die Entsorgungsbetriebe unter der Federführung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wetterau und weiteren 18 Kommunen des Wetteraukreises an einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Müllabfuhr (Restmüll, Biomüll, Altpapier und Sperrmüll) beteiligt. Das Ergebnis der Ausschreibung brachte erneut eine Gebührensenkung.
Seitens der Betreiber der Kläranlagen im Wetteraukreis finden alljährlich gemeinsame Besprechungen (Erfahrungsaustausch) statt. Im Jahr 2012 waren die Entsorgungsbetriebe Friedberg Gastgeber des letzten Erfahrungsaustausches.
9.
Amt für soziale und
kulturelle Dienste und Einrichtungen - Jugendpflege
Es wird festgestellt, dass auf Grund der räumlichen
Entfernung nach Butzbach eine Zusammenlegung von Angeboten der Stadt Butzbach
mit Angeboten der beiden anderen Kommunen wenig zielführend ist. Kooperationen
zwischen Bad Nauheim und Friedberg finden bereits statt und werden auf
Verwaltungsebene kontinuierlich weiterverfolgt.
10.
Stadtkasse -
Vollstreckungsstelle
Zurzeit wird
in der Stadtkasse ein Forderungsmanagement aufgebaut und eingeführt. Ziel eines
solchen Forderungsmanagements ist, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass alle Ansprüche der Stadt vollständig erfasst, rechtzeitig geltend gemacht
und eingezogen werden. Hierzu ist eine vorhandene und gut funktionierende
Vollstreckungsstelle unentbehrlich. Mit der Einführung der Doppik konnte die
Verbindung zwischen Buchhaltung und Vollstreckung durch eine variable
Schnittstelle weiter verbessert werden. Bei Forderungsverzug ist
sichergestellt, dass 14 Tage nach Fälligkeit gemahnt und nach weiteren 14 Tagen
der Vollstreckungsauftrag erzeugt wird. Eine interkommunale Zusammenarbeit macht
daher nur Sinn, wenn diese sich bewährten Strukturen beibehalten werden können
und Weisungsbefugnis auf die Vollstreckungsstelle besteht. Weitere
vollstreckungsrelevante Daten können in der Buchhaltung archiviert oder im
Fachamt direkt nachgefragt werden. Diese Arbeitsweise bei der
Forderungsüberwachung hat sich bestens bewährt und wird im Rahmen eines
effektiven Forderungsmanagements weiter verbessert. Die Stadtkasse hat bei den
„Anträgen auf Vollstreckungshilfe“ an andere Vollstreckungsbehörden öfters die
Feststellung gemacht, dass ein zweimaliges erfolgloses Aufsuchen des
Schuldners, zu Uneinbringlichkeit der Forderung geführt hat. Mangels
Informationen aus der eigenen Buchhaltung findet dort keine eigentliche
Vollstreckung mehr statt, sondern beschränkt sich nur auf die Zustellung einer
Vollstreckungsankündigung.
11.
Amt für öffentliche Sicherheit
und Ordnung
Im Jahr 2010 wurde
unter 24 Kommunen des Wetteraukreises ein sogenannter Atemschutzgeräteverbund
gegründet. Kosten für Ersatzbeschaffungen von Atemschutzgeräten sowie Kosten
für Ersatzteile konnten durch diese Kooperation bislang in fünfstelliger Höhe eingespart werden. Darüber hinaus erfolgt keine
Belastung des Haushalts durch Abschreibungen.
Insbesondere unter
den Feuerwehren Bad Nauheim und Friedberg besteht seit Jahren eine enge
Zusammenarbeit bei Großeinsätzen und ggfs. gegenseitige Sicherstellung des
Brandschutzes.
Im Bereich der
hauptamtlichen Gerätewarte der beiden Städte besteht ebenfalls eine enge
Zusammenarbeit im Werkstattbereich (Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände).
Im Bereich der
Gefahrgutüberwachung gibt es seit vielen Jahren einen sogenannten Ordnungsbehördenbezirk
(Zusammenschluss mehrerer Kommunen). Dieser wird von der Stadt Büdingen
federführend betrieben.
Im Bereich der
Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehren ist eine weitere
Kooperation mit verschiedenen Kommunen des Wetteraukreises angedacht.
12.
Stadtbauamt - Bauhof
Zwischen den Städten Friedberg, Bad Nauheim und
Butzbach wurde im Herbst 2012 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im
Winterdienst, der gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen sowie insbesondere
über den Einsatz von Sole aus Bad Nauheim getroffen. Der herkömmliche
Winterdienst mit Salz kostet die Kommunen einschließlich Fahrzeug und Personal
16,50 €/km während er beim Einsatz von Sole nur 10,15 € kostet. Die Sole wird
an den Gradierwerken aufbereitet und auch dort gelagert. Da bislang nur die
Stadt Bad Nauheim über ein Fahrzeug mit einem entsprechenden Sprühgerät für
Sole verfügt, wird das Fahrzeug je nach Bedarf abwechselnd von Mitarbeitern der
drei Städte benutzt. Im Frühjahr dieses Jahres wird eine Auswertung der
Erfahrungen vorgenommen.
Zum Thema Beschaffungswesen finden seit dem Jahr
2010 mit den Baubetriebshöfen der Städte Bad Nauheim, Butzbach und Friedberg
regelmäßig Gespräche bezüglich der Anschaffung und gemeinsamen Nutzung von
Maschinen und Fahrzeugen statt. Thema ist unter anderem die gemeinsame Nutzung
der Kehrmaschinen. Dieses Thema soll im Jahr 2013 vertieft werden. Allgemein
kann es bei der gemeinsamen Nutzung von Maschinen und Geräten zu Problemen
führen, da saisonal eingesetzte Maschinen, wie Mähgeräte oder
Winterdienstgeräte, in der Regel in den Betrieben zur gleichen Zeit benötigt
werden.
13.
Stadtbauamt - Aufträge an Dritte - Grünpflege
Aufträge in der
Grünflächenpflege werden vom Stadtbauamt schwerpunktmäßig in den Bereichen
Beet- und Baumpflege vergeben. Eine Zusammenlegung von Ausschreibungen mit der
Stadt Bad Nauheim wäre nur sinnvoll, wenn durch die Massenmehrung ein
günstigeres Angebot zu erzielen wäre. Aufgrund der Größe der Friedberger
Flächen und der mittlerweile hohen Anzahl von Baumpflegemaßnahmen, werden
wirtschaftlich sehr günstige Preise erzielt und mit weiteren Preisreduzierungen
ist nicht zu rechnen.
Zu befürchten ist
eher eine Verdrängung ortsansässiger/ortsnaher Firmen durch überregional
agierende Facility-Management-Unternehmen. Nach Erfahrungen anderer Kommunen
ist damit auch ein Verlust an Pflegequalität verbunden.
Es gibt eine
Vereinbarung mit dem Wetteraukreis über die Entwicklung und Fortschreibung der
Radwegebeschilderung.
14. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012;
hier: Interkommunale Zusammenarbeit mit dem
Wetteraukreis auf dem Gebiet der Informations-
und Kommunikationstechnologie
Das erste Gespräch zwischen dem Haupt- und
Personalamt – EDV-Abteilung und der WEBIT fand am 22. Januar 2013 bei der Stadt
Friedberg statt. Bei einem Termin am 6.2.2013 in den Räumlichkeiten des
Wetteraukreises wurden Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Der schriftliche Bericht
erfolgt bis zum 30. April 2013.
15.
ekom21
Eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich
der IT-Beschaffung wird derzeit nicht geprüft, da wir bereits bei der ekom21,
z.B. alle PCs der Stadt Friedberg, bestellen. Als Mitglied der ekom21 können
wir, wie auch andere Kommunen, an dem Ergebnis der europaweiten Ausschreibung
von IT-Beschaffung teilnehmen.
16.
Internationaler Frauentag
Am 8. März 2013 findet anlässlich des
Internationalen Frauentages in Kooperation mit den Frauenbeauftragten der
Städte Bad Nauheim, Friedberg und Karben sowie dem Fachdienst Frauen und
Chancengleichheit ein gemeinsames Angebot statt. Diese Zusammenarbeit
ermöglicht es den Frauenbeauftragten Ressourcen zu bündeln und die
Attraktivität des Angebotes für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
17.
Stellungnahme des
Hessischen Städte- und Gemeindebundes aus dem ED Nr. 13 vom 19.12.2012 zum
Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (siehe Anlage 1)
Die Regelungen haben in der Praxis erhebliche
Auswirkungen:
Damit ist die Arbeitnehmerüberlassung auch
erlaubnispflichtig geworden, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber von der im TVöD
hierzu bestimmten Option der Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung von
Beschäftigten Gebrauch macht und es sich dabei nicht um hoheitliche Tätigkeiten
im klassischen Sinne handelt.
Gleiches gilt, wenn im Rahmen interkommunaler
Zusammenarbeit Beschäftigte einer Kommune Aufgaben einer anderen Kommune mit
wahrnehmen.
Kommunale Spitzenverbände und Kommunale
Arbeitgeberverbände auf Bundesebene haben sich bereits massiv für eine
Freistellung der Kommunen von den bürokratischen und überteuerten Verfahren zur
Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis stark gemacht.
18. Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aus dem EL Nr.
13 vom 19.12.2012 zum Thema Umsatzsteuer, Bestandsleistungen und interkommunale
Zusammenarbeit (siehe Anlage 2)
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dennoch eine für
die Städte und Gemeinden positive Lösung der Umsatzsteuerproblematik nicht
abzusehen. In Gesprächen mit dem BMF ist deutlich geworden, dass man wegen der
Bedeutung der Sache davon ausgeht, dass der Gesetzgeber gefragt ist. Die
kommunalen Spitzenverbände befinden sich gegenwärtig im gegenseitigen
Abstimmungsverfahren.
19.
Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.2.2013
hier: Interkommunale Zusammenarbeit, Abstimmung und
Beantragung von Fördergeldern für
das Projekt Windpark Winterstein
Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit
mit den Städten und Gemeinden Rosbach v.d.H., Ober Mörlen und Wehrheim
Fördergelder „interkommunale Zusammenarbeit des Landes Hessen zu beantragen, um
einen gemeinsamen „Windpark Winterstein“ in interkommunaler Zusammenarbeit
voranzubringen.
Der Magistrat wird beauftragt im Ausschuss Energie,
Wirtschaft und Verkehr regelmäßig über den Sachstand zu berichten.
20.
Ergänzend wird auf den Sachstandbericht vom
21.2.2011 über die Interkommunale Zusammenarbeit verwiesen, welcher der
Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 24.2.2011 vorgelegt wurde.
Das gemeinsame Schwimmbad der Städte
Friedberg und Bad Nauheim „Usa-Wellenbad“ wird seit ca. 1975 in Form eines
Zweckverbandes betrieben.
Die Unterhaltung der Wetter erfolgt durch
den Wasserverband Nidda
Stand: 01. März
2013