Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
Vorlage
11-16/0535
Aktenzeichen
10/0-CB/Rg
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilungstext:

 

1.         Am 24. Oktober 2011 fand in Bad Nauheim eine Zusammenkunft von Herrn Bürgermeister Michael Merle, Stadt Butzbach, Herrn Bürgermeister Michael Keller, Stadt Friedberg, und Herrn Bürgermeister Armin Häuser, Stadt Bad Nauheim, statt. Bei diesem Arbeitstreffen bestand Einvernehmen, dass eine Zusammenarbeit der drei Nachbarkommunen angestrebt wird und gewollt ist. Als Ziele wurden Qualitätssicherung und/oder Qualitätsverbesserung, Reduzierung von Kosten (Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Nutzung von Einsparungen) sowie die Teilhabe am Know-how der Partnerkommunen definiert. Darüber hinaus bestand Konsens, dass IKZ nur dann funktionieren kann, wenn sich die Partner vertrauensvoll, gleichberechtigt und auf Augenhöhe begegnen. Ein Teil der nachfolgend dargestellten Themenbereiche wurden als mögliche Handlungsfelder benannt. Es wurde vereinbart, dass diese Handlungsfelder auf Verwaltungsebene eingehend und offen näher untersucht und diskutiert werden. Zu diesem Zweck fanden am 16. November 2011, am 29. Februar 2012 sowie am 31. Mai 2012 Arbeitstreffen auf Verwaltungsebene statt. Die Sachstände werden nachfolgend beschrieben und ergänzt durch die eingearbeiteten schriftlichen Stellungnahmen der Amtsleiterinnen und Amtsleiter für ihren jeweiligen Amtsbereich sowie des Leiters des Baubetriebshofes und des Leiters der Entsorgungsbetriebe.

 

 

2.         Haupt- und Personalamt - Standesamt

 

Hier wurde am 8. Februar 2013 die Vereinbarung über die Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Standesämtern der Nachbarkommunen Butzbach, Bad Nauheim und Friedberg unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde durch den Magistrat  am 17.9.2012 (DS 11-16/0393) beschlossen. Im Bedarfsfall sollen Trauungen durch Standesbeamte der Nachbarkommunen ausgeführt werden. Somit können (zusätzliche) Kosten für die Ausbildung weiterer, erforderlicher Kräfte in den einzelnen Kommunen eingespart werden. Voraussetzung hierfür war zum einen, dass die Magistrate aller drei Kommunen die Standesbeamten der Nachbarkommunen zu Standesbeamten für den eigenen Standesamtsbezirk zulassen. Von der Standesamtsaufsicht wurde in einem im Vorfeld bereits geführten Gespräch, die Zustimmung zu dieser Maßnahme in Aussicht gestellt. Nach der derzeitigen Rechtslage kann davon ausgegangen werden, dass für diesen Fall keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis beantragt werden muss, da keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, sondern der Arbeitnehmer beim Entleiher hoheitliche Tätigkeiten wahrnimmt. Die Bildung gemeinsamer Standesamtsbezirke wird als nicht zweckdienlich erachtet. Gründe hierfür sind die Größenklassen der Kommunen, Kundenorientierung sowie fehlende Fördermöglichkeiten.

 

 

3.         Haupt- und Personalamt - Personalverwaltung

 

IKZ im Bereich der Auszubildenden scheidet leider aus, da die Städte aus Gründen der Haushaltskonsolidierung jährlich neu entscheiden, ob sie neue Einstellungen von Auszubildenden vornehmen.

 

Einigkeit besteht, bei Fortbildungsangeboten verstärkt zu kooperieren. Dies bedeutet, dass künftig jeweils die beiden Nachbarkommunen über Fortbildungsveranstaltungen informiert, die Veranstaltungen geöffnet und Teilnahmemöglichkeiten für die Nachbarkommunen geschaffen werden. In der Praxis ist es so, dass oft eine große thematische Schnittmenge der Fortbildungsangebote besteht. Beispielsweise wurde im Mai 2012 ein Workshop zu „Social Media“ im Bad Nauheimer Rathaus initiiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Friedberg waren hierzu eingeladen und haben auch teilgenommen. Der Aufbau einer gemeinsamen Personalverwaltung erfordert einen nicht unerheblichen Ressourceneinsatz und ist aus Sicht aller Beteiligten kurzfristig nicht umsetzbar.

 

 

4.         Haupt- und Personalamt - Zentrale Dienste, Arbeitssicherheit

 

Synergieeffekte durch IKZ werden nicht gesehen. So sind etwa auf Grund gesetzlicher Neuregelungen individuelle Gefährdungsanalysen zu erstellen. Eine Zusammenarbeit führt zu keiner Kostenreduzierung oder Qualitätsverbesserung.

 

 

5.         Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen - Wohngeld

 

Die Verordnung über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldzuständigkeitsverordnung – WoGZustV) wurde am 30.10.2012 beschlossen. Sie wurde mittlerweile im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 1.7.2013 in Kraft. Die Zuständigkeit beschränkt sich nun auf die Kreisausschüsse der Landkreise, die Magistrate der kreisfreien Städte sowie die Magistrate der Städte Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselheim und Wetzlar. Die Zuständigkeit für die Ausführung des Wohngeldgesetzes entfällt somit ab dem 1.7.2013 für die Städte ab 20.000 Einwohner.

 

 

6.         Rechnungsprüfungsamt

 

Eine gemeinsame Rechnungsprüfung sollte neu beurteilt werden. Die Stadt Friedberg hat sich ebenso wie Bad Nauheim vor Jahren via Rückdelegation an die Revision des Wetteraukreis von dieser Aufgabe getrennt.

 

 

7.         Kämmerei - Finanzverwaltung

 

Eine Kooperation in diesem Sektor zwischen der Stadt Bad Nauheim, der Stadt Butzbach, der Stadt Bad Vilbel und der Stadt Friedberg wird derzeit ausgeschlossen. Maßgeblicher Grund hierfür ist ein anderes Finanzprogramm und der Umstand, dass die Stadt Friedberg noch nicht den Stand der Genannten erreicht hat, im Hinblick auf die Umsetzung der Doppik.

 

 

8.       Entsorgungsbetriebe

 

Die Stadt Assenheim (jetzt Niddatal) und die ehemalige Gemeinde Bruchenbrücken (jetzt Stadt Friedberg) haben im Jahr 1967 den Abwasserverband Assenheim - Bruchenbrücken gegründet. Ziel war es seinerzeit das anfallende Ortsabwasser in einer gemeinsamen Kläranlage zu behandeln. Diese Zusammenarbeit wird auch noch fortgeführt.

 

Die Entsorgungsbetriebe haben im Jahr 2006 gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises die Müllabfuhr (Restmüll, Biomüll, Sperrmüll) europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis verlief positiv, die Abfallgebühren konnten ab dem Jahr 2007 deutlich gesenkt werden.

Im Jahr 2010 haben sich die Entsorgungsbetriebe unter der Federführung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wetterau und weiteren 18 Kommunen des Wetteraukreises an einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Müllabfuhr (Restmüll, Biomüll, Altpapier und Sperrmüll) beteiligt. Das Ergebnis der Ausschreibung brachte erneut eine Gebührensenkung.

 

Seitens der Betreiber der Kläranlagen im Wetteraukreis finden alljährlich gemeinsame Besprechungen (Erfahrungsaustausch) statt. Im Jahr 2012 waren die Entsorgungsbetriebe Friedberg Gastgeber des letzten Erfahrungsaustausches.

 

 

9.         Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen - Jugendpflege

 

Es wird festgestellt, dass auf Grund der räumlichen Entfernung nach Butzbach eine Zusammenlegung von Angeboten der Stadt Butzbach mit Angeboten der beiden anderen Kommunen wenig zielführend ist. Kooperationen zwischen Bad Nauheim und Friedberg finden bereits statt und werden auf Verwaltungsebene kontinuierlich weiterverfolgt.

 

 

10.       Stadtkasse - Vollstreckungsstelle

 

Zurzeit wird in der Stadtkasse ein Forderungsmanagement aufgebaut und eingeführt. Ziel eines solchen Forderungsmanagements ist, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Ansprüche der Stadt vollständig erfasst, rechtzeitig geltend gemacht und eingezogen werden. Hierzu ist eine vorhandene und gut funktionierende Vollstreckungsstelle unentbehrlich. Mit der Einführung der Doppik konnte die Verbindung zwischen Buchhaltung und Vollstreckung durch eine variable Schnittstelle weiter verbessert werden. Bei Forderungsverzug ist sichergestellt, dass 14 Tage nach Fälligkeit gemahnt und nach weiteren 14 Tagen der Vollstreckungsauftrag erzeugt wird. Eine interkommunale Zusammenarbeit macht daher nur Sinn, wenn diese sich bewährten Strukturen beibehalten werden können und Weisungsbefugnis auf die Vollstreckungsstelle besteht. Weitere vollstreckungsrelevante Daten können in der Buchhaltung archiviert oder im Fachamt direkt nachgefragt werden. Diese Arbeitsweise bei der Forderungsüberwachung hat sich bestens bewährt und wird im Rahmen eines effektiven Forderungsmanagements weiter verbessert. Die Stadtkasse hat bei den „Anträgen auf Vollstreckungshilfe“ an andere Vollstreckungsbehörden öfters die Feststellung gemacht, dass ein zweimaliges erfolgloses Aufsuchen des Schuldners, zu Uneinbringlichkeit der Forderung geführt hat. Mangels Informationen aus der eigenen Buchhaltung findet dort keine eigentliche Vollstreckung mehr statt, sondern beschränkt sich nur auf die Zustellung einer Vollstreckungsankündigung.

 

 

11.       Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Im Jahr 2010 wurde unter 24 Kommunen des Wetteraukreises ein sogenannter Atemschutzgeräteverbund gegründet. Kosten für Ersatzbeschaffungen von Atemschutzgeräten sowie Kosten für Ersatzteile konnten durch diese Kooperation bislang in fünfstelliger Höhe eingespart werden. Darüber hinaus erfolgt keine Belastung des Haushalts durch Abschreibungen.

 

Insbesondere unter den Feuerwehren Bad Nauheim und Friedberg besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit bei Großeinsätzen und ggfs. gegenseitige Sicherstellung des Brandschutzes.

 

Im Bereich der hauptamtlichen Gerätewarte der beiden Städte besteht ebenfalls eine enge Zusammenarbeit im Werkstattbereich (Arbeitsgeräte und Ausrüstungsgegenstände).

 

Im Bereich der Gefahrgutüberwachung gibt es seit vielen Jahren einen sogenannten Ordnungsbehördenbezirk (Zusammenschluss mehrerer Kommunen). Dieser wird von der Stadt Büdingen federführend betrieben.

 

Im Bereich der Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehren ist eine weitere Kooperation mit verschiedenen Kommunen des Wetteraukreises angedacht.

 

 

12.       Stadtbauamt - Bauhof

 

Zwischen den Städten Friedberg, Bad Nauheim und Butzbach wurde im Herbst 2012 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Winterdienst, der gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen sowie insbesondere über den Einsatz von Sole aus Bad Nauheim getroffen. Der herkömmliche Winterdienst mit Salz kostet die Kommunen einschließlich Fahrzeug und Personal 16,50 €/km während er beim Einsatz von Sole nur 10,15 € kostet. Die Sole wird an den Gradierwerken aufbereitet und auch dort gelagert. Da bislang nur die Stadt Bad Nauheim über ein Fahrzeug mit einem entsprechenden Sprühgerät für Sole verfügt, wird das Fahrzeug je nach Bedarf abwechselnd von Mitarbeitern der drei Städte benutzt. Im Frühjahr dieses Jahres wird eine Auswertung der Erfahrungen vorgenommen.

 

Zum Thema Beschaffungswesen finden seit dem Jahr 2010 mit den Baubetriebshöfen der Städte Bad Nauheim, Butzbach und Friedberg regelmäßig Gespräche bezüglich der Anschaffung und gemeinsamen Nutzung von Maschinen und Fahrzeugen statt. Thema ist unter anderem die gemeinsame Nutzung der Kehrmaschinen. Dieses Thema soll im Jahr 2013 vertieft werden. Allgemein kann es bei der gemeinsamen Nutzung von Maschinen und Geräten zu Problemen führen, da saisonal eingesetzte Maschinen, wie Mähgeräte oder Winterdienstgeräte, in der Regel in den Betrieben zur gleichen Zeit benötigt werden.

 

 

13.       Stadtbauamt - Aufträge an Dritte - Grünpflege

 

Aufträge in der Grünflächenpflege werden vom Stadtbauamt schwerpunktmäßig in den Bereichen Beet- und Baumpflege vergeben. Eine Zusammenlegung von Ausschreibungen mit der Stadt Bad Nauheim wäre nur sinnvoll, wenn durch die Massenmehrung ein günstigeres Angebot zu erzielen wäre. Aufgrund der Größe der Friedberger Flächen und der mittlerweile hohen Anzahl von Baumpflegemaßnahmen, werden wirtschaftlich sehr günstige Preise erzielt und mit weiteren Preisreduzierungen ist nicht zu rechnen.

 

Zu befürchten ist eher eine Verdrängung ortsansässiger/ortsnaher Firmen durch überregional agierende Facility-Management-Unternehmen. Nach Erfahrungen anderer Kommunen ist damit auch ein Verlust an Pflegequalität verbunden.

 

Es gibt eine Vereinbarung mit dem Wetteraukreis über die Entwicklung und Fortschreibung der Radwegebeschilderung.

 

 

14.       Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012;

          hier:  Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis auf dem Gebiet der   Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Das erste Gespräch zwischen dem Haupt- und Personalamt – EDV-Abteilung und der WEBIT fand am 22. Januar 2013 bei der Stadt Friedberg statt. Bei einem Termin am 6.2.2013 in den Räumlichkeiten des Wetteraukreises wurden Arbeitsschwerpunkte festgelegt. Der schriftliche Bericht erfolgt bis zum 30. April 2013.

 

 

15.       ekom21

 

Eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der IT-Beschaffung wird derzeit nicht geprüft, da wir bereits bei der ekom21, z.B. alle PCs der Stadt Friedberg, bestellen. Als Mitglied der ekom21 können wir, wie auch andere Kommunen, an dem Ergebnis der europaweiten Ausschreibung von IT-Beschaffung teilnehmen.

 

 

16.       Internationaler Frauentag

 

Am 8. März 2013 findet anlässlich des Internationalen Frauentages in Kooperation mit den Frauenbeauftragten der Städte Bad Nauheim, Friedberg und Karben sowie dem Fachdienst Frauen und Chancengleichheit ein gemeinsames Angebot statt. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es den Frauenbeauftragten Ressourcen zu bündeln und die Attraktivität des Angebotes für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

 

 

17.       Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aus dem ED Nr. 13 vom 19.12.2012 zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (siehe Anlage 1)

 

Die Regelungen haben in der Praxis erhebliche Auswirkungen:

Damit ist die Arbeitnehmerüberlassung auch erlaubnispflichtig geworden, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber von der im TVöD hierzu bestimmten Option der Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung von Beschäftigten Gebrauch macht und es sich dabei nicht um hoheitliche Tätigkeiten im klassischen Sinne handelt.

Gleiches gilt, wenn im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Beschäftigte einer Kommune Aufgaben einer anderen Kommune mit wahrnehmen.

Kommunale Spitzenverbände und Kommunale Arbeitgeberverbände auf Bundesebene haben sich bereits massiv für eine Freistellung der Kommunen von den bürokratischen und überteuerten Verfahren zur Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis stark gemacht.

 

 

18.       Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes aus dem EL Nr. 13 vom 19.12.2012 zum Thema Umsatzsteuer, Bestandsleistungen und interkommunale Zusammenarbeit (siehe Anlage 2)

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dennoch eine für die Städte und Gemeinden positive Lösung der Umsatzsteuerproblematik nicht abzusehen. In Gesprächen mit dem BMF ist deutlich geworden, dass man wegen der Bedeutung der Sache davon ausgeht, dass der Gesetzgeber gefragt ist. Die kommunalen Spitzenverbände befinden sich gegenwärtig im gegenseitigen Abstimmungsverfahren.

 

 

19.       Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.2.2013

hier:  Interkommunale Zusammenarbeit, Abstimmung und Beantragung von Fördergeldern für
          das Projekt Windpark Winterstein

 

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden Rosbach v.d.H., Ober Mörlen und Wehrheim Fördergelder „interkommunale Zusammenarbeit des Landes Hessen zu beantragen, um einen gemeinsamen „Windpark Winterstein“ in interkommunaler Zusammenarbeit voranzubringen.

Der Magistrat wird beauftragt im Ausschuss Energie, Wirtschaft und Verkehr regelmäßig über den Sachstand zu berichten.

 

20.       Ergänzend wird auf den Sachstandbericht vom 21.2.2011 über die Interkommunale Zusammenarbeit verwiesen, welcher der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 24.2.2011 vorgelegt wurde.

 

Das gemeinsame Schwimmbad der Städte Friedberg und Bad Nauheim „Usa-Wellenbad“ wird seit ca. 1975 in Form eines Zweckverbandes betrieben.

 

Die Unterhaltung der Wetter erfolgt durch den Wasserverband Nidda

 

 

Stand: 01. März 2013