Betreff
Bauleitplanung der Nachbargemeinden "Bebauungsplan im Bereich Steinbruch Nieder-Florstadt" hier: frühzeitige Behörden - und TöB-Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB/Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Vorlage
11-16/0507
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Seitens der Stadt Friedberg werden zum Bebauungsplanentwurf  „Bebauungsplan im Bereich Steinbruch Nieder-Florstadt“ der Stadt Florstadt weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.

 


Sach- und Rechtslage:

Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen  für den Neubau/Modernisierung der Vereinsanlagen des „Angelsportvereins Nieder-Florstadt e.V.“ und für die geringfügige Erweiterung der Anlagen des „Rassegeflügelzuchtvereins Nieder Florstadt“  geschaffen werden.

Das Steinbruchgelände  wird bereits seit Jahrzehnten durch die Vereine genutzt. Im südöstlichen Bereich befinden sich innerhalb eines kleinen Areals die Ställe und das Vereinshaus des Rassegeflügelzuchtvereins, das restliche Gelände wird durch den Angelverein genutzt. Dieser hat eine ältere Vereinshütte  ohne Sanitäranlagen nahe des Teichs und möchte diese im Norden durch einen moderneren Bau mit Sanitäranlagen  ersetzen. In diesem Zuge soll nun das gesamte Vereinsareal  durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich  gesichert werden, wobei auch geringfügige Anbaumöglichkeiten an die Baulichkeiten des Rassegeflügelzuchtvereins geschaffen werden sollen.

Darüber hinaus soll auch die nördliche Teilfläche des Geltungsbereiches, die bereits gewerblich genutzt wird, planungsrechtlich erfasst werden. Somit wird durch diesen Bebauungsplan die ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung des südwestlichen Ortsrandes von Nieder-Florstadt gesichert.

Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von rd. 2,3 ha.