Beschlussentwurf:
Seitens der Stadt Friedberg werden zum Bebauungsplanentwurf „Bebauungsplan im Bereich Steinbruch
Nieder-Florstadt“ der Stadt Florstadt weder Bedenken noch Anregungen
vorgetragen.
Sach- und Rechtslage:
Durch den vorliegenden Bebauungsplanentwurf sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den
Neubau/Modernisierung der Vereinsanlagen des „Angelsportvereins Nieder-Florstadt
e.V.“ und für die geringfügige Erweiterung der Anlagen des „Rassegeflügelzuchtvereins
Nieder Florstadt“ geschaffen werden.
Das Steinbruchgelände wird
bereits seit Jahrzehnten durch die Vereine genutzt. Im südöstlichen Bereich
befinden sich innerhalb eines kleinen Areals die Ställe und das Vereinshaus des
Rassegeflügelzuchtvereins, das restliche Gelände wird durch den Angelverein
genutzt. Dieser hat eine ältere Vereinshütte
ohne Sanitäranlagen nahe des Teichs und möchte diese im Norden durch
einen moderneren Bau mit Sanitäranlagen
ersetzen. In diesem Zuge soll nun das gesamte Vereinsareal durch einen Bebauungsplan
planungsrechtlich gesichert werden,
wobei auch geringfügige Anbaumöglichkeiten an die Baulichkeiten des
Rassegeflügelzuchtvereins geschaffen werden sollen.
Darüber hinaus soll auch die nördliche Teilfläche des Geltungsbereiches,
die bereits gewerblich genutzt wird, planungsrechtlich erfasst werden. Somit
wird durch diesen Bebauungsplan die ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung
des südwestlichen Ortsrandes von Nieder-Florstadt gesichert.
Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von rd. 2,3 ha.