Betreff
Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Kreisstadt Friedberg vom 14.06.2005 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 20.12.2009 - 3. Nachtrag
Vorlage
11-16/0321
Aktenzeichen
Mr/20/1-wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der 3. Nachtrag zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Kreisstadt Friedberg vom 14.06.2005 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 20.12.2009 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Die Abwassergebühren betragen ab 1.1.2013 = 1,43 €/cbm und die Niederschlagswassergebühren ab 1.1.2013 =  0,35 €/qm.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist nach Auflösung der vorhandenen Rücklage eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.

 


Sach- und Rechtslage:

Im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2013 ist die Entwässerungssatzung der Stadt Friedberg entsprechend anzupassen. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit farblich markiert.

 

Die Betriebskommission der Entsorgungsbetriebe hat sich in seiner Sitzung vom 09. Mai 2012 mit der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Kreisstadt Friedberg vom 14.06.2005 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 20.12.2009 bereits auseinander gesetzt und den 3. Nachtrag vorbehaltlich der Änderung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr zum 01. Januar 2013 bereits beschlossen.

 

Folgende Arbeitsschritte zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr wurden danach umgesetzt:

 

  • In der Zeit vom 15. Mai 2012 bis 19. Juni 2012 fanden insgesamt acht Bürgerinformationsabende in der Kernstadt und in allen Stadtteilen statt.
  • Auf der städtischen Homepage www.friedberg-hessen.de wurden wichtige Informationen zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr als Informationsgrundlage eingestellt (die Informationen wurden bis zum 6.11.2012 insgesamt 4.167 mal aufgerufen).
  • Neben der Herausgabe eines Flyers folgten insgesamt elf Berichterstattungen in der Wetterauer Zeitung.
  • Die Grundstückserhebungsbogen nebst Anschreiben und Luftbild wurden am 29. Juni 2012 an die Eigentümer versandt. Der Rücklauf der Bogen wurde bis zum 10. August 2012 erbeten. Insgesamt wurden 7.700 Erhebungsbogen versandt.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern standen in der Zeit vom 02. Juli 2012 bis 13. Juli 2012 und vom 30. Juli 2012 bis zum 10. August 2012 Fachberater/innen vom beauftragten Ingenieurbüro Weidling, Bad Nauheim in der Stadthalle Friedberg jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich wurde ein gebührenfreies Infotelefon zu Beratungszwecken geschaltet.
  • Bis zum 06. November 2012 wurden insgesamt ca. 6.000 Erhebungsbogen zurückgeschickt und in die Datenbank eingearbeitet.
  • In Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben wurde von der Dr. Pecher AG die Kostenträgerrechnung vorgenommen und die Kalkulation der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr durchgeführt.

 

Nach Vorlage der Gebührenkalkulation geht die Dr. Pecher AG auf der Basis dem im Ergebnishaushalt des Wirtschaftsplanes vorgesehenen Planzahlen von einer neuen Abwassergebühr von 1,96 €/cbm und von einer neuen Niederschlagswassergebühr von 0,35 €/qm aus.

 

Angesichts des vorhandenen Gewinnvortrages aus dem beschlossenen Jahresabschluss in Höhe von 1. 341296,52 € haben die Entsorgungsbetriebe darum gebeten, einen Teilbetrag von 800.000,00 € als Auflösung der vorhanden Rücklage in die Gebührenkalkulation mit einfließen zu lassen (der Restbetrag steht gegebenenfalls für die Jahresabschlüsse 2010 – 2012 zur Verfügung). Hiernach ergibt sich folgende neue Gebührenkalkulation:

 

Neue Abwassergebühr ab 01. Januar 2013:                  1,43 €/cbm

 

Neue Niederschlagswassergebühr ab 1.1.2013:            0,35 €/qm

 

Nach Verrechnung des Gewinnvortrages erfolgt eine erneute Kalkulation der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2014.