Beschlussentwurf:
Der 3. Nachtrag zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der
Kreisstadt Friedberg vom 14.06.2005 in der Fassung des 2. Nachtrages vom
20.12.2009 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Die Abwassergebühren betragen ab 1.1.2013 = 1,43 €/cbm und die
Niederschlagswassergebühren ab 1.1.2013 =
0,35 €/qm.
Der Stadtverordnetenversammlung ist nach Auflösung der vorhandenen
Rücklage eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen.
Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum
01.01.2013 ist die Entwässerungssatzung der Stadt Friedberg entsprechend
anzupassen. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind zur besseren
Nachvollziehbarkeit farblich markiert.
Die Betriebskommission der Entsorgungsbetriebe hat sich in seiner
Sitzung vom 09. Mai 2012 mit der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
(EWS) der Kreisstadt Friedberg vom 14.06.2005 in der Fassung des 2. Nachtrages
vom 20.12.2009 bereits auseinander gesetzt und den 3. Nachtrag vorbehaltlich
der Änderung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr zum 01. Januar 2013
bereits beschlossen.
Folgende Arbeitsschritte zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr
wurden danach umgesetzt:
- In der Zeit
vom 15. Mai 2012 bis 19. Juni 2012 fanden insgesamt acht
Bürgerinformationsabende in der Kernstadt und in allen Stadtteilen statt.
- Auf der
städtischen Homepage www.friedberg-hessen.de
wurden wichtige Informationen zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr
als Informationsgrundlage eingestellt (die Informationen wurden bis zum
6.11.2012 insgesamt 4.167 mal aufgerufen).
- Neben der
Herausgabe eines Flyers folgten insgesamt elf Berichterstattungen in der
Wetterauer Zeitung.
- Die
Grundstückserhebungsbogen nebst Anschreiben und Luftbild wurden am 29.
Juni 2012 an die Eigentümer versandt. Der Rücklauf der Bogen wurde bis zum
10. August 2012 erbeten. Insgesamt wurden 7.700 Erhebungsbogen versandt.
- Den
Bürgerinnen und Bürgern standen in der Zeit vom 02. Juli 2012 bis 13. Juli
2012 und vom 30. Juli 2012 bis zum 10. August 2012 Fachberater/innen vom
beauftragten Ingenieurbüro Weidling, Bad Nauheim in der Stadthalle
Friedberg jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
Zusätzlich wurde ein gebührenfreies Infotelefon zu Beratungszwecken
geschaltet.
- Bis zum 06.
November 2012 wurden insgesamt ca. 6.000 Erhebungsbogen zurückgeschickt
und in die Datenbank eingearbeitet.
- In
Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben wurde von der Dr. Pecher AG
die Kostenträgerrechnung vorgenommen und die Kalkulation der Abwasser- und
Niederschlagswassergebühr durchgeführt.
Nach Vorlage der Gebührenkalkulation geht die Dr. Pecher AG auf der
Basis dem im Ergebnishaushalt des Wirtschaftsplanes vorgesehenen Planzahlen von
einer neuen Abwassergebühr von 1,96
€/cbm und von einer neuen Niederschlagswassergebühr
von 0,35 €/qm aus.
Angesichts des vorhandenen Gewinnvortrages aus dem beschlossenen
Jahresabschluss in Höhe von 1. 341296,52 € haben die Entsorgungsbetriebe darum
gebeten, einen Teilbetrag von 800.000,00 € als Auflösung der vorhanden Rücklage
in die Gebührenkalkulation mit einfließen zu lassen (der Restbetrag steht
gegebenenfalls für die Jahresabschlüsse 2010 – 2012 zur Verfügung). Hiernach
ergibt sich folgende neue Gebührenkalkulation:
Neue
Abwassergebühr ab 01. Januar 2013: 1,43
€/cbm
Neue
Niederschlagswassergebühr ab 1.1.2013: 0,35
€/qm
Nach Verrechnung des Gewinnvortrages erfolgt eine erneute Kalkulation
der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2014.