Beschlussentwurf:
Die der Vorlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Friedberg (Hessen) (Anlage 1 der Vorlage) wird als Satzung beschlossen.
Sach- und Rechtslage:
1. Neukalkulation der
Die letzte
Anpassung der Bestattungsgebühren erfolgte zum 01.10.2010. Gemäß dem von der
Stadtverordnetenversammlung zum Haushaltsplan 2012 beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept soll eine Überprüfung der Gebühren auf der Grundlage einer
Neukalkulation der
Das
Bestattungswesen gehört zu den sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen, die
ganz oder teilweise aus Entgelten und Gebühren finanziert werden. Nach § 10
Abs. 2 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes sind die Gebühren in der Regel so
zu bemessen, dass die Kosten einer Einrichtung gedeckt werden. Bei der
Kalkulation ist insbesondere das Kostendeckungsgebot aber auch das Kostenüberschreitungsverbot
zu beachten. Das heißt, die Gebührenpflichtigen dürfen nur mit den Kosten
belastet werden, die durch die Erbringung der in Anspruch genommen Leistung
entstehen. Auf der Grundlage der in den vergangenen Jahren in dem Teilhaushalt
Bestattungshaushalt ausgewiesenen Aufwendungen und Erlöse und einer Prognose
der Aufwendungen bis zum Jahre 2016 wurde eine Neukalkulation der
Bestattungsgebühren vorgenommen.
Die bisherige
Berechungsgrundlage der Gebühren basierte in erster Linie auf der bereitgestellten
Grabfläche der einzelnen Grabarten und der Nutzungsdauer. Eine rein auf die
Grabfläche bezogene Verteilung der Kosten führt allerdings zu einer großen
Differenz zwischen der Grabüberlassungsgebühr für eine Erdbestattung und der
Überlassungsgebühr für eine Urnenbeisetzung. Da längst nicht alle Kosten
explizit von der Flächennutzung abhängen, gilt daher die Grabfläche alleine als
kein geeigneter Indikator der Kostenverursachung. Zum Beispiel wird von dem
Grabnutzer (Angehöriger) die Gesamtanlage
Die statistischen
Erhebungen der vergangenen Jahre zeigen auch, dass das Nachfrageverhalten für
Urnenbeisetzungen zunimmt. In den kommenden Jahren ist vermutlich noch eine
Verstärkung dieses Trends zu erwarten. Angehörige scheuen sich vor der
langjährigen Verpflichtung zur Grabpflege und bevorzugen daher die günstigeren
Urnengräber. Diese Entwicklung ist auch in Friedberg zu spüren. Im Jahre 2000
betrug der Anteil der Urnenbestattungen noch 55 %; inzwischen ist er auf 70 %
angestiegen (siehe Grafik Anlage 2 der Vorlage).
Dieser Entwicklung
wird mit der Neukalkulation Rechnung getragen. Bei der Gebührenkalkulation für
die Urnenstelen wurde zudem der erhöhte Herstellungsaufwand mit einbezogen, da
dieser bisher in dieser Form nicht berücksichtigt war.
Neu kalkuliert bzw.
an die gestiegenen Kosten angepasst wurden auch die Gebühren für die Benutzung
der
1.1 Auswirkungen auf die Gebühren und den
Gebührenhaushalt
Die Neukalkulation
der Gebühren, die wie unter Ziffer 1 erläutert, nicht mehr auf die alleinige
Grabfläche bezogen ist, führt erwartungsgemäß zu einer Senkung der
Überlassungsgebühren bei den Reihengräbern und den Wahlgräbern und einer
Erhöhung der Gebühren für die Überlassung von Urnengräbern.
Aus der Sicht der Friedhofsverwaltung
wäre es wünschenswert, wenn durch die Senkung der Gebühr bei den Wahlgräbern
die Angehörigen diese traditionelle Grabart, die eine friedhofsgärtnerische
Gestaltung der Grabfläche ermöglicht, verstärkt wieder wählen, bzw. die
Grabbesitzer die vorhandenen Grabstätten verlängern lassen und als
Familiengrabstätte erhalten.
Neu eingeführt wird
eine Bestattungsgebühr für das Ausheben und Schließen eines Tiefgrabes, da hier
ein erhöhter Zeit- und Kostenaufwand entsteht. Die Bestattungsgebühr für ein
Kindergrab müsste, da der Grabaushub in Handarbeit erfolgt, deutlich angehoben
werden. Da lediglich im Durchschnitt nur 2 Gräber im Jahr belegt werden wird
vorgeschlagen, hier nur eine moderate Anpassung vorzunehmen. Künftig wird es
auch unterschiedliche Gebühren für die Beisetzung von Urnen geben, da die
Beisetzung in einem Erdgrab höhere Kosten verursacht, als in einer Urnenstele.
Unterschiedliche Gebührensätze gibt es jetzt auch bei den anonymen Grabstätten
gegenüber den „normalen“ Grabstätten, da
bei den anonymen Gräbern der erhöhte Pflegeaufwand durch das Friedhofspersonal
berücksichtigt werden muss.
Eine Tabelle mit
den Änderungen der Gebühren und einem Gebührenvergleich mit anderen Städten ist
als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
Im Gebührenhaushalt
Bestattungswesen ist auf der Grundlage der geänderten Gebühren und der
prognostizierten Bestattungsfälle mit Mehreinnahmen von ca. 30.000,00 € zu
rechnen. Zum Haushalt 2013 wurden daher schon entsprechende Anpassungen bei den
einzelnen Sachkonten vorgenommen. Inwieweit sich die gesenkten Gebühren bei den
Reihen- und Wahlgräbern bzw. die höheren Gebühren bei den Urnengräbern auf die
künftige Wahl der Bestattungsart und die Grabwahl auswirken, lässt sich schwer
voraussehen; dies werden erst die Jahresergebnisse der nächsten Jahre zeigen.
2. Planung und Bereitstellung neuer
Grabanlagen
Um das
Bestattungsangebot noch zu erweitern, wurden für die weitere Gestaltung der
freien Gräberfeldflächen auf dem Hauptfriedhof bereits Überlegungen angestellt,
welche alternativen Grabarten künftig zusätzlich angeboten werden sollen. Hier
kommen vor allem Gemeinschaftsgrabanlagen und Baumbestattungen in Frage.
Neben der
Erweiterung der Urnenstelenanlage ist auf dem Hauptfriedhof die Anlage einer
Urnengemeinschaftsanlage geplant. Entsprechende Mittel wurden zum Hauhalt 2013
bereits angemeldet. Dort sollen in einer friedhofsgärtnerisch angelegten
Anlage, die von der Stadt unterhalten und gepflegt wird, Urnengräber angeboten
werden. In diese Gemeinschaftsgrabanlage werden Grabkammern eingelassen, die
mit einer kleinen Grabplatte, auf dem die Namen der Verstorbenen stehen,
verschlossen werden können. Mit diesem „Komplettangebot“ werden den Angehörigen
nicht nur eine günstige Bestattungsart in einem harmonisch gestalteten
Grabfeld, sondern auch ein würdiger Ort für die Trauer und Erinnerung
angeboten, ohne dass sie sich mit der Pflege der Grabstätte auseinandersetzen
müssen. Mit dieser neuen Grabanlage kommt die Friedhofsverwaltung dem Wunsch
vieler Angehörigen nach modernen Bestattungsformen nach und erhält aber
gleichzeitig den individuellen Charakter einer traditionellen Grabstätte.
Des Weiteren ist
auch die Anlage eines Grabfeldes geplant, auf dem künftig Baumbestattungen
angeboten werden sollen. Hierzu könnten auf der freien Fläche im unteren Teil
des Hauptfriedhofes größere Bäume gepflanzt werden, unter denen Urnenbestattungen möglich sind.
Diese weitere Bestattungsart stellt eine
ganz andere Alternative zu den Bestattungen in dem sogenannten Friedwäldern
dar, die in der Regel weit außerhalb der klassischen Friedhöfe angelegt werden.
Mit der neuen Möglichkeit der Baumbestattung würde diese auf dem Hauptfriedhof
selbst angeboten werden.
Nach Bereitstellung
der Haushaltsmittel und Herstellung dieser neuen Anlagen werden die Gebühren
hierfür entsprechend kalkuliert.
Finanzielle Auswirkungen: |
Ja |
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Haushaltsjahr |
2013 |
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Kostenstelle: |
6.750000 |
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Sachkonto: |
5101008, 5101009, 5110003, 4990010, 4990031 |
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Bedarf bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben |
0,00 € |
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Deckungsvorschlag |
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Die Mittel stehen haushaltsrechtlich (zutreffendes ist bitte
anzukreuzen) |
JA |
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(Unterschrift Leiter der
Kämmerei) |
NEIN |
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