Betreff
Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Friedberg
Vorlage
11-16/0413
Aktenzeichen
22/1_DrPf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung im Stadtwald Friedberg wird zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 19 Hessisches Forstgesetz sind die Waldbesitzer gehalten, im Zehnjahresrhythmus ein neues Forsteinrichtungswerk aufzustellen. Im Rahmen dieses Forsteinrichtungswerks wird eine Waldinventur vorgenommen und es werden die Ziele für die folgenden zehn Jahre festgelegt.

 

Nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums ist von HESSEN-FORST nach intensiven Gesprächen und einer Ortsbesichtigung und in Abstimmung zwischen der Verwaltung und dem Forstamt Weilrod ein neues Forsteinrichtungswerk erstellt worden.

 

Hierbei wurde nach Beendigung der militärischen Nutzung besonderer Wert auf folgende Punkte gelegt:

  • Vorrang der Erholungs-, Freizeit- und Schutzfunktion vor der Wirtschaftlichkeit
  • Vorrang der Artenvielfalt vor Wirtschaftlichkeit
  • Planung der waldbaulichen Nutzung auf ökologischer Grundlage
  • Nachpflanzung von standortgerechten Baum- und Straucharten
  • Erhöhung des Laubwaldanteils
  • Verzicht auf Nadelholzreinbestände
  • Rückbau bzw. Sperrung von Wegen, die für die Holzabfuhr nicht benötigt werden
  • Ggf. verstärkter Abschuss von Wild zur Reduzierung der Verbissschäden