Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Südlich des Kuhweidweges" in Friedberg - Dorheim hier: A) Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Südlich des Kuhweidweges" in Friedberg - Dorheim B) Beschluss zur Durchführung der Beteiligung derÖffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB u nd Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Vorlage
11-16/0407
Aktenzeichen
60/1-Ks/mö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

A)    Der Bebauungsplan Nr. 36 „Südlich des Kuhweidweges“ in Friedberg – Dorheim wird  gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 - Südlich des Kuhweidweges in Friedberg – Dorheim“. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt. (Anlage 1 der Vorlage).

 

B)    Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf (Anlage 2 der Vorlage) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und die Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.

 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Veranlassung und Ziel der Planung

Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) – Ortsgruppe Dorheim e.V. übt bislang in angemieteten Räumlichkeiten ihre Vereinstätigkeiten aus. Diese Räumlichkeiten stehen künftig nicht mehr zur Verfügung  und deshalb beabsichtigt der Verein als endgültige Unterkunft ein Vereinsheim zu errichten.

Der vorgesehene Standort des geplanten Gebäudes liegt im Bereich des vorhandenen Festplatzes in Dorheim innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 „Südlich des Kuhweidweges“ (rechtswirksam: 13.01.1990).

Durch dieses Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Südlich des Kuhweidweges“  sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Vereinsheimes geschaffen werden.

 

Die Rasenfläche des vorhandenen Festplatzes in Dorheim wird derzeit einmal im Jahr für die regelmäßig in Dorheim stattfindende Kerb genutzt (eventuell kann es in manchen Jahren eine zweite Festplatznutzung für Jubiläumsveranstaltungen  geben). Ansonsten wird der Festplatz als Sport- und Spielfläche mit zwei aufgestellten Fußballtoren und einem Basketballkorb von Jugendlichen genutzt. Die Größe der im rechtswirksamen Bebauungsplan (Anlage 3 der Vorlage) festgesetzten Festplatzfläche ermöglicht durch Umstrukturierung die Aufnahme der zusätzlichen Nutzung ohne die Festplatznutzung zu beeinträchtigen. Dies wurde bereits mit dem Vereinsring Dorheim abgestimmt.

 

Verfahren

Durch die Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass für die Bebauungsplanänderung das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt werden kann.

 

Gemäß § 13 BauGB Abs. 3 wird „im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gem. §2a BauGB und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs.2 Satz 2 BauGB) abgesehen.

Bei der Beteiligung nach Abs. Nr. 2 wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Weitere Details sind dem anliegenden Änderungsentwurf mit Begründung zu entnehmen (Anlage 2 der Vorlage).