Beschlussentwurf:
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ für
den im anliegenden Lageplan (Anlage 1 der Vorlage) dargestellten geänderten
Geltungsbereich, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie mit den gem. § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. §
81 Abs.1 und 3 HBO in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Sach- und Rechtslage:
I. Bisheriges Verfahren
Am 08.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ in Friedberg – Ossenheim gefasst.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 16.01. bis einschließlich
27.01.2012 durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung von Hinweisen und
Informationen zur Bauleitplanung –auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umweltbericht- gebeten. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden
keine wesentlichen Bedenken zu der Planung geäußert, eine Nachverdichtung wurde
grundsätzlich begrüßt. Es gab verschiedene Hinweise und Anregungen, die in der
weiteren Planung berücksichtigt wurden.
Bürger haben sich zu der Planung
nicht geäußert.
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ vom Dezember 2011 beinhaltete im
Sinne einer Nachverdichtung, auch die Möglichkeit einer Bebauung der
rückwärtigen Grundstücksbereiche Rödernstraße 6 bis 12. Das Interesse an einer weiteren Bebauung der
Grundstücke wurde mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung geklärt; da hier kein Interesse an einer
weiteren Bebauung der Grundstücke besteht, wurden diese aus dem anfänglichen Geltungsbereich
wieder herausgenommen. Der neue Geltungsbereich ist in Anlage 1 ersichtlich.
Anmerkung:
Bereits
im Jahr 2000 wurde ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des bestehenden
Bebauungsplans Nr. 1 „Nieder-Wöllstädter-Straße“ im Bereich nördlich des
Rabenwegs gefasst (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2000).
Die Planung wurde seitens des Grundstückseigentümers jedoch nicht
weiterverfolgt, sodass das Verfahren seitdem ruht.
Da der
jetzige Aufstellungsbeschluss für den Bereich „Nördlich des Rabenwegs“ die
Grundstücke der ursprünglichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1
„Nieder-Wöllstädter-Straße“ beinhaltet und überplant, ersetzt der vorliegende
Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ dieses Änderungsverfahren.
II. Offenlage
Das
Stadtbauamt hat inzwischen unter Berücksichtigung der Planungsabsichten des
Grundstückseigentümers einen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet;
ebenfalls erarbeitet wurden der Umweltbericht zur Begründung sowie der
Artenschutzrechtliche Fachbeitrag.
Mit dem
vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie
Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag kann nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden und parallel dazu die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 4a
Abs. 2 BauGB.