Betreff
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Vorlage
11-16/0339
Aktenzeichen
Be./Um./Lo.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der „Satzung des Kinderbeirates der Stadt Friedberg (Hessen)“ und der Umsetzung des Seminarkonzeptes des Amtes für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen wird zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

 

 

In ihrer Sitzung vom 08.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung unter TOP 5, Drucksachennummer 11-16/0195 einstimmig beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, bis 31.03.2012 ein Konzept für die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen gemäß § 8 c HGO unter besonderer Berücksichtigung des Junity als zentrale Einrichtung der Jugendarbeit sowie unter Berücksichtigung der dezentralen Jugendeinrichtungen in den Stadtteilen vorzulegen.

Die Erarbeitungsfrist wurde wegen der Arbeitsauslastung zwischenzeitlich bis zum 28.06.2012 verlängert.

 

Soll eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelingen, so muss sie alters- und entwicklungsspezifische Aspekte der Zielgruppe berücksichtigen, was Inhalte und Umsetzungsformen betrifft. Diese von den Fachkräften der Jugendpflege vertretene Auffassung wird von Aussagen in diesem Bereich tätiger Experten gestützt und u.a. durch eine dem Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen vorliegende Stellungnahme von „Arbeit und Leben“, einem auf diesem Feld tätigen, erfahrenen Bildungsträger, mit dem das Fachamt im Zusammenhang mit der Erstellung eines Konzeptes in Kontakt getreten ist, bestätigt.

Um den unterschiedlichsten Interessen-, Bedürfnislagen und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen tatsächlich gerecht zu werden, schlägt das Amt für soziale und kulturelle Dienste und Einrichtungen vor, zweigleisig zu verfahren.

 

Für die Beteiligung von Kindern vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr soll die als Anlage beigefügte „Satzung des Kinderbeirates der Stadt Friedberg (Hessen)“ als konzeptionelle Grundlage dienen.

 

Für die Gruppe der Jugendlichen soll nach dem Prinzip „Beteiligung und Mitwirkung von Anfang an“ verfahren werden und mittels des beiliegenden „Fahrplans“ gemeinsam mit „Arbeit und Bildung“ als anerkanntem Bildungsträger in Sachen Partizipation ein Beteiligungskonzept erarbeitet und formuliert werden, das in seiner konsequenten Entstehungsform Qualität und einen direkten Bezug zur Lebenswelt Jugendlicher verspricht.

 

Die angestrebte Kooperation mit dem genannten Bildungsträger ist in mehrerer Hinsicht notwendig und vorteilhaft. Erstens ist die zeitaufwändige Durchführung eines solchen Projektes neben der laufenden Arbeit der Jugendpflege mit den derzeit personellen Ressourcen in Eigenregie nicht durchführbar. Zweitens wird durch dieses Vorgehen der umfangreiche Erfahrensschatz externer Fachleute genutzt und drittens werden durch die auf diesem Wege über den Bildungsträger abrufbaren Fördermittel des Bundes dazu genutzt, die Kosten für die Stadt Friedberg niedrig zu halten und Jugendlichen unabhängig ihres sozialen und finanziellen Status’ eine Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen.