Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt
darzulegen,
1. auf welchen
städtischen Gebäuden (Dächern) die Errichtung von Photovoltaikanlagen möglich
und hinsichtlich der Dachflächenverhältnisse (z.B. m², Dachneigung) sinnvoll
ist sowie
2. in welcher
rechtlichen Betriebsform der größtmögliche wirtschaftliche Nutzen für die Bürger
und/oder die Stadt - unter Berücksichtigung der erforderlichen städtischen
personellen und finanziellen Ressourcen - erzielt werden kann. Hierbei sollen
die derzeit gängigen und bekannten Betriebsformen
a) Verpachtung
von Dachflächen zur Errichtung von PV-Anlagen,
b) Eigenbetreiberschaft
der Stadt in alleiniger Verantwortung sowie
c) Einbeziehung bzw. Beteiligung von privaten
und/oder öffentlichen Unternehmen in/an städtische/n Vorhaben unter
Federführung der Stadt
sowie jede weitere mögliche und
sinnvolle Betriebsform Berücksichtigung finden. Bei der Prüfung sind auch die
Förderrichtlinien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu beachten.
Der Bericht ist der
Stadtverordnetenversammlung in schriftlicher Form bis spätestens 28. Februar 2012
vorzulegen.