Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung
fordert den Magistrat dazu auf, den Gesellschaftervertrag der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft zu ändern. Ziel der Änderung soll es sein, die Arbeit
der Wohnungsbaugesellschaft transparenter zu gestalten.
Durch die Änderung
muss mindestens sichergestellt werden, dass
1.
die
Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratmitglieder beschränkt wird und künftig
nur noch für solche Tagesordnungspunkte der Aufsichtsratssitzungen gilt, die
zum Wohl des jeweiligen städtischen Unternehmens zwingend der Verschwiegenheit
bedürfen.
2.
den
Medien alle Tagesordnungspunkte, die nach Abs. 1 nicht länger der
Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen
Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden.
3.
der
Aufsichtsrat vergrößert wird.