Sitzung: 29.02.2024 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: 21-26/0825
Nach
der Ablehnung des Änderungsantrages teilt Stadtverordnetenvorsteher Hollender
das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.02.2024
mit und verliest den Änderungsbeschluss (Anlage 10).
Nachdem
keine Wortmeldungen folgen, lässt er über die Verwaltungsvorlage mit
Ergänzungen (Anlage 11) abstimmen.
Beschluss:
1) Dem
vorliegenden Satzungsentwurf mit Stand vom 02.02.2024 wird unter
Berücksichtigung der genannten fünf Änderungen zugestimmt:
1.
§2 (1): „Die Vorgärten sind mit
einer vorwiegend heimischen und standortgerechten Bepflanzung gärtnerisch
anzulegen, flächig zu begrünen und zu unterhalten.“
2.
§2 (2): Ergänzung des Absatzes durch folgenden Zusatz: „Wasserundurchlässige oder nicht biologisch
abbaubare Folien oder Vliese sind auch ansonsten nicht zulässig.“
3.
§4 (2): „Klimageräte und Wärmepumpen sind im Vorgartenbereich baulich oder in Grünstrukturen einzufassen,
so dass die Geräte nicht aus dem öffentlichen Straßenraum wahrgenommen werden.“
4.
§5 (2) c.: Die Änderung von §4 (2) hat zur Folge, dass §5 (2) c.
entfällt.
5.
Aufnahme einer Präambel mit folgendem Wortlaut:
„Die Bestimmungen dieser Satzung dienen dem
Ziel, den Grundwasser- sowie Insektenschutz zu fördern und zugleich den Boden
vor Plastikmüll und dessen Freisetzung sowie vor Versiegelung zu bewahren. Sie
stellen somit auch im Hinblick auf die Themen des Klimaschutzes ein wichtiges
städtebauliches Anliegen dar, das im Interesse der Allgemeinheit liegt und eine
Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen ist.“
2) Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Herstellung der
Rechtskraft einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: