Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 4, Enthaltungen: 4

Nach der Ablehnung des Änderungsantrages teilt Stadtverordnetenvorsteher Hollender das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 08.02.2024 mit und verliest den Änderungsbeschluss (Anlage 10).

Nachdem keine Wortmeldungen folgen, lässt er über die Verwaltungsvorlage mit Ergänzungen (Anlage 11) abstimmen.

 

Beschluss:

 

1)    Dem vorliegenden Satzungsentwurf mit Stand vom 02.02.2024 wird unter Berücksichtigung der genannten fünf Änderungen zugestimmt:

 

1.     §2 (1): „Die Vorgärten sind mit einer vorwiegend heimischen und standortgerechten Bepflanzung gärtnerisch anzulegen, flächig zu begrünen und zu unterhalten.“

 

2.     §2 (2): Ergänzung des Absatzes durch folgenden Zusatz: „Wasserundurchlässige oder nicht biologisch abbaubare Folien oder Vliese sind auch ansonsten nicht zulässig.

 

3.     §4 (2): „Klimageräte und Wärmepumpen sind im Vorgartenbereich baulich oder in Grünstrukturen einzufassen, so dass die Geräte nicht aus dem öffentlichen Straßenraum wahrgenommen werden.

 

4.     §5 (2) c.: Die Änderung von §4 (2) hat zur Folge, dass §5 (2) c. entfällt.

 

5.     Aufnahme einer Präambel mit folgendem Wortlaut:

 

Die Bestimmungen dieser Satzung dienen dem Ziel, den Grundwasser- sowie Insektenschutz zu fördern und zugleich den Boden vor Plastikmüll und dessen Freisetzung sowie vor Versiegelung zu bewahren. Sie stellen somit auch im Hinblick auf die Themen des Klimaschutzes ein wichtiges städtebauliches Anliegen dar, das im Interesse der Allgemeinheit liegt und eine Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen ist.

 

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Herstellung der Rechtskraft einzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis: