Die Mitglieder des Ortsbeirates beraten über
die vorgelegte Vorgartensatzung.
Es gibt folgende Anmerkungen zur Satzung:
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wünschenswert
wäre auch die Renaturierung bestehender Schottergärten. Das ist nicht geregelt.
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Wärmepumpen
sollten auch in Vorgärten stehen dürfen. Oft gibt es keine andere Möglichkeit,
ohne den Nachbarn zu stören. Mittlerweile gibt es schöne Einfassungen für
Wärmepumpe, es müsste nicht zwingend begrünt werden. Auch die Unterbringung der
Mülltonnen ist bei Altbeständen eine Herausforderung, da zum Zeitpunkt des Baus
nur eine Tonne gab. Ein bisschen mehr Spielraum für Eigentümer wäre
wünschenswert.
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Die
Beschreibungen und Auflagen sind sehr kleinteilig, etwas mehr Handlungsfreiheit
für den Eigentümer wäre wünschenswert, zum Beispiel Festlegung auf Begrünung
mit Bäumen und Sträuchern. Es gäbe hier auch noch andere Möglichkeiten.
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§
6 Abs. 3 Warum sind keine blickdichten
Zäune erlaubt?
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§
7 Entsteht nicht ein großes
Arbeitsaufkommen für den Magistrat?
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Hätte
eine Satzung lediglich zur Unterbindung von Schottergärten nicht ausgereicht?