Die Mitglieder des Ortsbeirates beraten über die vorgelegte Vorgartensatzung.

 

Es gibt folgende Anmerkungen zur Satzung:

-    wünschenswert wäre auch die Renaturierung bestehender Schottergärten. Das ist nicht geregelt.

-    Wärmepumpen sollten auch in Vorgärten stehen dürfen. Oft gibt es keine andere Möglichkeit, ohne den Nachbarn zu stören. Mittlerweile gibt es schöne Einfassungen für Wärmepumpe, es müsste nicht zwingend begrünt werden. Auch die Unterbringung der Mülltonnen ist bei Altbeständen eine Herausforderung, da zum Zeitpunkt des Baus nur eine Tonne gab. Ein bisschen mehr Spielraum für Eigentümer wäre wünschenswert.

-    Die Beschreibungen und Auflagen sind sehr kleinteilig, etwas mehr Handlungsfreiheit für den Eigentümer wäre wünschenswert, zum Beispiel Festlegung auf Begrünung mit Bäumen und Sträuchern. Es gäbe hier auch noch andere Möglichkeiten.

-    § 6 Abs. 3     Warum sind keine blickdichten Zäune erlaubt?

-    § 7               Entsteht nicht ein großes Arbeitsaufkommen für den Magistrat?

-    Hätte eine Satzung lediglich zur Unterbindung von Schottergärten nicht ausgereicht?