Der ursprüngliche Tagesordnungspunkt TOP 8 wird einvernehmlich in Teil B behandelt.

 

Mit einer Wortmeldung beteiligt sich das Mitglied Dr. Saltzwedel.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Beschlussentwurf abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

 

 

Beschluss:

 

1.     Die in den Anlagen befindlichen Unterlagen bestehend aus vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Beiplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplan werden als Vorentwurf gebilligt.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § (4) 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchzuführen.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, für die notwendige Änderung des Regionalen Flächennutzungsplan, das Zieländerungsverfahren im Bereich Friedberg, Gemarkung Ossenheim, beim Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main zu beantragen, um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB im Parallelverfahren durch den Verband durchzuführen zu lassen.

 

 


Abstimmungsergebnis: