Sitzung: 21.09.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 21-26/0847
Der ursprüngliche Tagesordnungspunkt TOP 8 wird einvernehmlich in Teil B behandelt.
Mit einer Wortmeldung beteiligt sich das Mitglied Dr. Saltzwedel.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Beschlussentwurf abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:
Beschluss:
1.
Die
in den Anlagen befindlichen Unterlagen bestehend aus vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit Beiplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplan werden als
Vorentwurf gebilligt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die
Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §
(4) 1 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchzuführen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die
notwendige Änderung des Regionalen Flächennutzungsplan, das
Zieländerungsverfahren im Bereich Friedberg, Gemarkung Ossenheim, beim
Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main zu beantragen, um die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(1) BauGB im Parallelverfahren durch den Verband durchzuführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: