Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Bei Neubauprojekten ist sicherzustellen, dass mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, zur Bereitstellung von 25% der Geschossfläche (i.S.d § 20 Abs. 3 BauNVO) für den geförderten Mietwohnungsbau. Keine Anwendung findet die Quote beim Bauen für den eigenen Bedarf – also beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern. Außerdem auch nicht bei bestehenden Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Bestehende Baurechte bleiben von der Quotenregelung unberührt.

 

Alternativkann der Bauherr für 25% der Geschossfläche eine Ablösesumme in Höhe von 700 €/qm an die Stadt zahlen. Die Einnahmen sind von der Stadt zweckgebunden an die städtische Wohnungsbau-Gesellschaft (WoBau) auszuzahlen, um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum (Nettokaltmiete bis 8,50 €/m2) zu finanzieren. Die Ablösesumme und die Nettokaltmiete sind jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

 

Stadtverordnete Colak-Loens stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Es folgen Wortmeldungen der Stadtverordneten Weiberg, Fenske und Stoll. Stadtverordneter Weiberg beantragt, den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur zu verweisen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Verweis des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur abstimmen.

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Verweis: