Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, Herr Tobias Brandt, erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Dr. Saltzwedel teilt mit, dass Anregungen des Ortsbeirates Kernstadt aus der Sitzung vom November 2022 ebenfalls mit in den Entwurf einfließen sollten (u.a. Berücksichtigung von Jobtickets, Photovoltaik, barrierefreie Stellplätze, Car-Sharing-Plätze, Qualität von Abstellplätzen und Obergrenzen von Ordnungswidrigkeiten) und schlägt vor, die Beschlussvorlage zurückzustellen und dahingehend zu überarbeiten.

 

Der stellvertretende Vorsitzende Güssgen-Ackva bittet darum, der Verwaltung diesen Fragenkatalog über das Gremienbüro einzureichen, zur Weiterleitung an das Bauamt und den zuständigen Dezernenten, Bürgermeister Antkowiak.

 

An der Beratung nehmen mit Wortmeldungen teil die Mitglieder Neuwirth, Güssgen-Ackva, Ertl, Bansemer, Eisenhardt, Dr. Saltzwedel, Weiberg und Best.

 

Der Bauamtsleiter nimmt zu Fragen zur Photovoltaik und Garagendachbegrünung Stellung. Er teilt mit, dass dieser Entwurf der Stellplatzsatzung auf der Grundlage der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hier Mindestanforderungen definiere und dass die Möglichkeit von weiteren Anpassungen bestehe.

 

Mitglied Neuwirth fragt, warum eine Grenze gezogen wird an der Hanauer Straße/Ludwigstraße und warum die Haagstraße nicht inkludiert ist. Sie bittet um Prüfung und regt an, in der Stellplatzsatzung den größeren Bedarf an Fahrradstellplätzen zu berücksichtigen.

 

Auf die Frage von Mitglied Bansemer nach der Gültigkeit der Satzung im Hinblick auf die Kasernenkonversion antwortet Bauamtsleiter Brandt, dass der Bebauungsplan Details für ein spezielles Baugebiet definiere, die von der Stellplatzsatzung durchaus abweichen könnten.

 

Mitglied Ertl stellt den Antrag, auf Seite 2 von 4 in § 3 (7) folgenden Text zu streichen:

 

sind zudem mit Rank- oder Kletterpflanzen zu versehen“.

 

Mitglied Weiberg schlägt als Text vor: „sind fachmännisch zu begrünen“ und Bauamtsleiter Brandt schlägt ergänzend „vollflächig“ vor.

 

Über den Änderungsantrag zu § 3 (7) lässt der stellvertretende Vorsitzende Güssgen-Ackva abstimmen:

 

Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung von Garagenanlagen über 50 m2 Grundfläche (brutto) sind mit einer Dachbegrünung auszuführen. Diese ist dauerhaft zu unterhalten und zu sichern. Fassaden von Garagenanlagen ab 80 m2 Grundfläche (brutto) sind zudem fachgerecht und vollflächig zu begrünen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 3 (7):

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltungen 0

 

 

Mitglied Ertl stellt den Antrag, auf Seite 2 von 4 in § 3 (8) in Bezug auf den für Fahrradabstellplätze geforderten Witterungsschutz die Anzahl 3 Wohnungen auf 6 Wohnungen zu erhöhen.

 

Über den Änderungsantrag zu § 3 (8) lässt der stellvertretende Vorsitzende Güssgen-Ackva abstimmen:

 

Bei Vorhaben ab einem festgestellten Abstellplatzbedarf von 20 Fahrradabstellplätzen muss ein Witterungsschutz vorgehalten werden. Dabei müssen 75 % der Fahrradabstellplätze über eine überdachung oder Einhausung verfügen.

 

Abweichend davon muss für Wohngebäude ab (vorher: drei) sechs Wohnungen ein Witterungsschutz für alle Fahrradabstellplätze vorgehalten werden. Dabei ist der Bedarf vorrangig im Wohngebäude abzudecken.

Notwendige Abstellplätze für Fahrräder sollen ausreichend beleuchtet sein.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 3 (8):

Mehrheitlich beschlossen

Ja 5  Nein 4  Enthaltungen 0

 

 

Im Anschluss stellt Mitglied Dr. Saltzwedel den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen und sie als überarbeitete Neufassung erneut zu beraten und somit den Informationsfluss im Gremienlauf zu gewährleisten.

 

Abstimmung über die beantragte Zurückstellung:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 3  Nein 5  Enthaltungen 1

 

Sodann lässt der stellvertretende Vorsitzende Güssgen-Ackva über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschluss in Abänderung:

 

1.      Die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg (Anlage 2) wird beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt die Neufassung Stellplatzsatzung in Kraft zu setzen.

 

Mit den zuvor beschlossenen Textänderungen in § 3 (7) und (8).

 

 


Abstimmungsergebnis: