Sitzung: 03.11.2022 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 21-26/0392
Beschlussentwurf:
1.
Die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt
Friedberg (Anlage 2) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Neufassung Stellplatzsatzung in Kraft zu setzen.
Ortsvorsteher Dr. Rack
erläutert kurz einige Inhalte der Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt
Friedberg und übergibt das Wort an Bauamtsleiter Brandt.
Bauamtsleiter Brandt stellt
dar, dass die Neufassung der Stellplatzsatzung notwendig wurde, da die
bisherige Satzung nicht mehr bei allen Bauvorhaben ausreichend funktioniert.
Eine solche Anpassung sei üblich. Erreicht werden soll v.a. Klimaschutz, mehr
Grünflächen, Einschränkung der zu starken Versiegelung, aber auch ein erster
Schritt in Richtung E-Mobilität. Dabei gilt die neue Satzung nur für Neubauten.
Für bestehende Gebäude bzw. bereits genehmigte Vorhaben gilt der Bestandschutz.
Ortsbeiratsmitglied Strack
führt an, dass aus ihrer Sicht die Ablösebeträge für Stellplätze /
Abstellplätze deutlich zu niedrig seien. Bauamtsleiter Brandt erklärt, dass
eine Anpassung politisch diskutiert werden müsse. Bürgermeister Antkowiak
ergänzt, dass Ablösungen vom Magistrat genehmigt werden müssten. Ortsvorsteher
Dr. Rack fragt nach, ob hier Zahlen bekannt seien. Bürgermeister Antkowiak
erläutert, dass Ablösungen in den letzten Jahren ausschließlich in der Altstadt
erfolgten. Ansonsten gab es keine Zustimmungen durch den Magistrat.
Ortsbeiratsmitglied
Frühschütz weist darauf hin, dass das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
(GEIG) bei der Planung von Stellplätzen bei Bauvorhaben und z.T. auch im
Bestand zu berücksichtigen sei. Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass das Thema
bekannt sei und aktuell z.B. der Stadthallenparkplatz mit Ladepunkten ausgestattet
wird.
Ortsbeiratsmitglied Ruppel
fragt, ob für in Parkfläche umgewandelte Vorgärten Bauanträge notwendig seien
und hier auch die Regelungen aus der Stellplatzsatzung gelten. Bauamtsleiter
Brandt erklärt, dass dies u.U. baugenehmigungsfrei sei, die Stellplatzsatzung
hier jedoch nicht greife, da diese nur für erforderliche Stellplätze gelte. Die
Vorgartensatzung (in Erstellung) würde jedoch an dieser Stelle greifen.
Ortsbeiratsmitglied Strack
erkundigt sich, ob bei der Erweiterung oder dem Neubau von Stellplätzen geprüft
würde, ob zusätzliche versiegelte Flächen hinzukommen. Bürgermeister Antkowiak
erläutert, dass eine entsprechende Überprüfung mittels Satellitenbildern
regelmäßig durchgeführt wird und auch die Abwassergebühren entsprechend
angepasst werden.
Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird zur
Kenntnis genommen.