Beschluss: zurückgestellt

Antragstext:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt, alle städtischen Liegenschaften zu prüfen, ob eine Voraussetzung für die Installation von PV Anlagen vorhanden ist.

 

Es sind die Kosten für die Installation der Anlagen zu ermitteln, die Anlagengröße soll 10 KW nicht überschreiten.

 

Eine Aufstellung der Liegenschaften mit Kostenübersicht ist vor den Haushaltsberatungen in 2020 im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr vorzulegen.

 

 

Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass der Antrag am 18.11.2021 zurückgestellt wurde und derzeit verschiedene Flächen diesbezüglich geprüft werden. Als Beispielen sind der Parkplatz der Stadthalle, Gebäude der Friedberger Wohnungsbau und das BHKW am Steinernen Kreuz genannt.

 

Mitglied Fenske bittet den Antragssteller um Änderung des Antrages dahingehend, dass der Punkt, dass die Anlagengröße nicht 10 KW überschreiten soll, geändert wird. Er schlägt vor, dass man hinzufügen könnte, dass die Größe so zu wählen sei, dass sie wirtschaftlich ist.

Mitglied Beisel nimmt den Änderungswunsch auf und weist darauf hin, dass der Antrag bereits 2 Jahre alt ist.

 

Mitglied Bansemer beteiligt sich ebenfalls an der Aussprache und verweist auf die hohen Stromkosten der Kläranlage.

 

 

Antragstext in Abänderung:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt, alle städtischen Liegenschaften zu prüfen, ob eine Voraussetzung für die Installation von PV Anlagen vorhanden ist.

 

Es sind die Kosten für die Installation der Anlagen zu ermitteln. Die Anlagengröße ist so zu wählen sei, dass sie wirtschaftlich ist.

 

Eine Aufstellung der Liegenschaften mit Kostenübersicht ist vor den Haushaltsberatungen in 2022 im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: