Sitzung: 02.02.2022 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 16-21/1393
Antragstext:
Der
Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt, alle städtischen Liegenschaften
zu prüfen, ob eine Voraussetzung für die Installation von PV Anlagen vorhanden
ist.
Es
sind die Kosten für die Installation der Anlagen zu ermitteln, die Anlagengröße
soll 10 KW nicht überschreiten.
Eine
Aufstellung der Liegenschaften mit Kostenübersicht ist vor den
Haushaltsberatungen in 2020 im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
vorzulegen.
Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass der Antrag
am 18.11.2021 zurückgestellt wurde und derzeit verschiedene Flächen
diesbezüglich geprüft werden. Als Beispielen sind der Parkplatz der Stadthalle,
Gebäude der Friedberger Wohnungsbau und das BHKW am Steinernen Kreuz genannt.
Mitglied Fenske bittet den Antragssteller um
Änderung des Antrages dahingehend, dass der Punkt, dass die Anlagengröße nicht
10 KW überschreiten soll, geändert wird. Er schlägt vor, dass man hinzufügen
könnte, dass die Größe so zu wählen sei,
dass sie wirtschaftlich ist.
Mitglied Beisel nimmt den Änderungswunsch auf und
weist darauf hin, dass der Antrag bereits 2 Jahre alt ist.
Mitglied Bansemer beteiligt sich ebenfalls an der
Aussprache und verweist auf die hohen Stromkosten der Kläranlage.
Antragstext in Abänderung:
Der
Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt, alle städtischen Liegenschaften
zu prüfen, ob eine Voraussetzung für die Installation von PV Anlagen vorhanden
ist.
Es
sind die Kosten für die Installation der Anlagen zu ermitteln. Die Anlagengröße ist so zu wählen sei, dass sie
wirtschaftlich ist.
Eine
Aufstellung der Liegenschaften mit Kostenübersicht ist vor den
Haushaltsberatungen in 2022 im Ausschuss
für Energie, Wirtschaft und Verkehr vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: