Sitzung: 09.12.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 14, Enthaltungen: 3
Vorlage: 21-26/0112
Zu Beginn der Haushaltsplanberatungen erfolgt die Generaldebatte in folgender Reihenfolge:
1. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Weiberg für die Fraktion Die Linke.
2. Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva für die FDP-Fraktion
3. Fraktionsvorsitzender Durchdewald für die UWG-Fraktion
4. Fraktionsvorsitzender Dr. Rack für die SPD-Fraktion
5. Fraktionsvorsitzender Fenske für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
6. Fraktionsvorsitzender Beisel für die CDU-Fraktion
Erste Stadträtin Götz nimmt Stellung zu den Punkten Gewerbesteuer und Kindertagesstätten.
Bürgermeister Antkowiak nimmt Stellung zu den Punkten Wetterau-Museum, ISEK und Kita-Baumaßnahmen.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender
teilt mit, dass er den Haushalt 2022 wie folgt beraten möchte:
-
Ergebnishaushalt
-
Finanzhaushalt der
einzelnen Teilhaushalte
-
Stellenplan
-
Investitionsprogramm
-
Ergebnis- und
Finanzplanung
-
und
-
Haushaltssatzung 2022
Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.
Die Grundlage für die Beratung
des Haushaltes 2022 ist der Entwurf des Haushaltsplanes 2022, die vorliegende
1., 2., 3. und 4. Veränderungsliste sowie die als Tischvorlage vorgelegte
5. Veränderungsliste.
Nach den Grundsatzreden der
Fraktionen ruft Stadtverordnetenvorsteher Hollender die Einzelpläne des
Ergebnishaushaltes auf und Stadtverordneter Weiberg stellt dazu Anträge.
1)
Antrag
der Fraktion Die Linke.
Bezug: Seite 24: Kostenstelle 1 2.762101,
Teilfinanzhaushalt Stadthalle/ Nr. 24 - Auszahlung für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden
Stadtverordneter Weiberg beantragt für
die Kostenstelle 2.762101 Teilfinanzhaushalt Stadthalle/Nr. 24 einen
Sperrvermerk mit Aufhebung durch die Stadtverordnetenversammlung und die
Kürzung der Brandschutz-Mittel Stadthalle um 500.000 € auf 2.050.000 € und
begründet den Antrag.
Nach der Wortmeldung des
Stadtverordneten Rack nennt Bürgermeister Antkowiak in seiner Stellungnahme zu
den Sanierungsmaßnahmen in der Stadthalle Brandschutzauflagen (u.a. Trennwand,
Rauchabzüge, Fluchtwegeumgestaltung, Beleuchtung), die gegen eine
Mittel-Reduzierung sprechen.
Im Jahr 2022
sei die Planung und Genehmigung der Brandschutzsanierung Stadthalle
durchzuführen, inkl. einer aktualisierten Kostenschätzung und einem
aktualisierten Maßnahmenkatalog. Hierfür und für anstehende nötige
Sofortmaßnahmen werden zur Sicherstellung des Betriebes Haushaltsmittel
benötigt. Danach erfolge in den Folgejahren die Umsetzung der Maßnahmen.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender
lässt getrennt über den Antrag abstimmen, zunächst über die beantragte
Anbringung eines Sperrvermerks mit Aufhebung durch die
Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 22 Nein 18 Enthaltung 2
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über die beantragte Kürzung um 500.000 Euro abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 3 Nein 28 Enthaltung 11
Beschluss:
Für
die Kostenstelle 1 2.762101, Teilfinanzhaushalt Stadthalle/ Nr. 24 wird ein Sperrvermerk
beschlossen. Die Aufhebung erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.
2) Antrag der Fraktion Die Linke.
Bezug: Seite 305, Kostenstelle 4.321000
Ergebnishaushalt Wetterau-Museum, Position 5110005 öffentl.-rechtl.
Benutzungsgebühren Museum
Stadtverordneter Weiberg beantragt die
Kürzung der öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren des Museums um 8.000 €
auf 0 und als Gegenfinanzierung die Kürzung der Position 686100
Öffentlichkeitsarbeit um 8.000 € von 26.120 € auf 18.120 € und begründet den
Antrag.
Bürgermeister
Antkowiak nimmt Stellung und verweist auf die auch in den Nachbargemeinden
üblichen nutzungsgebühren. Er teilt mit, dass der Etat für die Öffentlichkeitsarbeit
aufgrund des ISEK für das Museum und aufgrund der Arbeitsergebnisse der
Arbeitsgruppe „Zukunftswerkstatt Wetterau-Museum“ angehoben worden sei. Auch
sei im Jubiläumsjahr des Wetteraukreises eine Sonderausstellung zur Wetterau
geplant.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender
lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
14 Ja Nein 23 Enthaltung 5
3) Antrag der Fraktion Die Linke.
Bezug: Seite 543, 5.680000
Ergebnishaushalt Parkeinrichtungen, Position 5110000 öffentlich-rechtliche
Benutzungsgebühren
Stadtverordneter Weiberg beantragt die
Erhöhung von 740.000 € auf 900.000 €, zu realisieren durch eine Erhöhung der
Parkgebühren und begründet den Antrag.
Nach Wortmeldungen der Stadtverordneten
Bansemer und Fenske lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Antrag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 5 Nein 29 Enthaltung 8
4) Antrag der Fraktion Die Linke.
Bezug: Seite 679, 7.620000
Finanzhaushalt Wohnungsbauförderung, Nr. 24a (neu).
Stadtverordneter Weiberg beantragt die
Auszahlung von 500.000 € aus gewährten Investitionszuweisungen und -zuschüssen
und begründet den Antrag.
In seiner Stellungnahme teilt
Bürgermeister Antkowiak mit, dass die Mittel aus dem Baulandverkauf „Steinern Kreuzweg“ noch
nicht eingenommen und daher noch nicht in den Haushalt einstellbar sind. Auf
der Haushaltsstelle „Wohnungsbauförderung“ stehen aktuell 350.000 Euro, die auf
Antrag des Bauamts nach 2022 übertragen werden sollen.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender
lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 4 Nein 28 Enthaltungen 10
Stadtverordneter Beisel zieht
formal die für den Haushalt 2022 beantragte Toiletten-Sanierung im Bürgerhaus
Ockstadt zurück, um zu ermöglichen, dass diese noch in 2021 durchgeführt werden
kann (Bezug: Beschlussfassung TOP 11, 21-26/0287 Antrag der CDU-Fraktion).
Ergebnishaushalt 2022
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushalts 2022 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 3
Finanzhaushalt 2022
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Finanzhaushalts 2022 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 3
Stellenplan 2022
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten
Entwurf des Stellenplans 2022 unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und
Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 26 Nein 3 Enthaltung 13
Investitionsprogramm
2021 – 2025
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms 2021 – 2025 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 3
Ergebnis- und Finanzplanung 2021 - 2025
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf der Ergebnis- und Finanzplanung 2021 – 2025 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 3
Haushaltssatzung 2022
Anträge zum Haushalt:
5)
Antrag
der Fraktion Die Linke.
Bezug: Seite 6, § 8 der
Haushaltssatzung:
Stadtverordneter Weiberg beantragt, die
Grenze für überplanmäßige Ausgaben (Magistrat) auf 50.000 € zu reduzieren
(Ergebnis und Finanzhaushalt) und begründet den Antrag.
Nach Wortmeldungen der Stadtverordneten
Güssgen-Ackva, Fenske und Beisel lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über
den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 3 Nein 31 Enthaltung 8
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 14 Enthaltung 3
Im Anschluss lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über
die Beschlussvorlage abstimmen:
Beschluss:
Unter
Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen werden
-
die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
und
-
das
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 3 HGO
i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)
in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Ergebnis- und Finanzplanung für den
Planungszeitraum 2021 – 2025 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9 GemHVO) wird zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: